Fledermausschutzzeit NRW
Fledermausschutzzeit NRW
Seit 2010 gilt in ganz Deutschland eine allgemeine Fledermausschutzzeit von 1. Oktober bis 31. März. In dieser Zeit dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen nicht aufgesucht werden. Ausgenommen sind touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.
Owner von Geocaches in Höhlen, Stollen, Erdkellern usw. sollten daher in Nordrhein-Westfalen so verfahren:
1. Die Dose vor dem 1. Oktober einsammeln.
2. Am Beginn des Cachelistings dauerhaft (also auch außerhalb der Schutzzeit) einen Text einfügen, dass der Cache während der Fledermausschutzzeit nicht vorhanden ist.
Beispiel: "Dieser Cache ist während der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht vor Ort, eine Suche daher zwecklos. Found-It-Logs werden in diesem Zeitraum gelöscht."
Bitte keine Grafik dafür verwenden - diese steht auf GPS-Geräten nicht unbedingt zur Verfügung. Auf diese Weise kann sich kein Sucher mehr mit veralteten Daten herausreden.
3. Das Listing vor dem 1. Oktober unter Hinweis auf die Fledermausschutzzeit und die entfernte Dose deaktivieren.
Beispiellog: "Dieser Cache ist während der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht vor Ort, eine Suche daher zwecklos. Found-It-Logs werden in diesem Zeitraum gelöscht."
4. Anfang April - wenn der Winter dann noch andauern sollte erst später - die Dose wieder vor Ort platzieren und das Listing aktivieren.
Owner die sich nicht an dieses Verfahren halten, riskieren wegen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht die sofortige und dauerhafte Archivierung ihres Listings.
Tipp: Nutzt einen der vielen verfügbaren Online-Kalender, der euch rechtzeitig eine Benachrichtigung über die anstehenden Schliessungs- und Öffnungstermine schickt.