NSG Ochsenholz
Im Naturschutzgebiet "Ochsenholz" in Nordrhein-Westfalen ist laut dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg, Ausgabe 36 vom 08.09.2012 das Ausüben von Geocaching verboten. Dies geht aus der ordnungbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Ochsenholz“ im Regierungsbezirk Arnsberg vom 23.08.2012 hervor. Darin heißt es in §3, Abs.1, Punkt 16:
Es ist verboten [...] Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art durchzuführen sowie Einrichtungen für den Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport sowie für entsprechenden Modellsport bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes mit Flugmodellen.
Karten des Naturschutzgebietes finden sich im oben verlinkten Amtsblatt auf den letzten beiden Seiten.