Sachsen-Anhalt
Allgemein
Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind folgende Reviewer zuständig:
Generell:
Aufräumen - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:
Die Sachsen-Anhalt Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse saan@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.
Für Caches in Naturschutzgebieten gilt:
1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen. |
2. Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein. |
3. Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden. |
4. Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt. |
5. Ein Hinweisdarauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen. |
Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.
Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.
Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:
Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)
Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.
Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.
Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.
Liste aller UNBs: Untere Naturschutzbehörden
Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt: Geofachdatenserver
Schutzgebiete Deutschlandweit: Kartendienst des BfN
Events müssen 14 Tage vor dem Termin freigeschalten werden. Bitte beachtet, dass eine Bearbeitungszeit notwendig ist, die, je nach Verfügbarkeit der Reviewer auch bis zu 7 Tagen dauern kann. eine rechtzeitige Anmeldung und Freigabe im Listing ist daher notwendig. Die D/T-Wertung bei Events sollte die geringste Stufe, also 1 Stern aufweisen. Gern möchten wir die Organisatoren bei besonderen Ideen und damit verbundenen höheren Wertungen unterstützen. Dazu ist es aber notwendig, dass ihr uns euer Konzept per Reviewernote auch vorstellt, damit wir uns ein Bild davon machen können. Somit sind auch höhere Wertungen möglich.
Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!
Sachsen-Anhalt#Eventstacking
Eventstacking
bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.
Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.
Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten.
Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.
Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).
Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.
Für sog. „Side Events“ neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:
- Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlich nicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
- Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
- Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.
Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!
Sachsen-Anhalt#Höhlen / Stollen / Bunker / Erdkeller und ähnliche Orte
Ab 01/2013 gelten folgende Punkte für Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten unter anderem für Sachsen-Anhalt
- Der Cacheowner besorgt bitte von der unteren Naturschutzbehörde eine Bestätigung, dass gegen den Cache (und alle seine Zwischenstationen) in der Höhle nichts einzuwenden ist
- Wenn man als Cacheowner denkt, dass auch die Wintersperre für diesen Cache keine Relevanz hat (z.B. weil die Höhle offensichtlich touristisch ganzjährig genutzt wird), so bitte auch diesen Aspekt extra bestätigen lassen: nur diese Behörde kann erklären, ob es sich um "touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche" gemäß BNatSchG $39 Absatz 6 handelt.
- Die Bestätigung enthält einen Ansprechpartner der Behörde für Rückfragen
- Nach Vorliegen dieser Bestätigung kann ein eventuell wegen Fledermausschutz archivierter Cache aus dem Archiv geholt werden und bleibt während der gesetzlichen Sperrfrist im Zustand "Temporarily disabled"
- Der Cacheowner sorgt bitte dafür, dass der Cache rechtzeitig vor der gesetzlichen Sperrfrist disabled wird
- Alle den Cache betreffenden Infos (Erlaubnis liegt vor, Suche nur ausserhalb der Sperrfrist, Archivierung bei Nichtbeachtung etc.) werden im Listing aufgeführt (somit haben auch Aussagen wie "alte PQ gehabt, wusste nichts von einer Sperre" keine Basis mehr)
- Die vom Owner besorgten Bestätigungen und alle anderen relevanten Infos zum Cache werden von einem Reviewer in einer Reviewernote zum Cache dokumentiert, sie sind nur durch Reviewer und Groundspeak-Mitarbeiter einsehbar, nicht jedoch öffentlich
- Wird in einem Listing das Höhlenthema bewusst verschwiegen kann der Cache sofort archiviert werden
- Sollte es Cachefunde während der gesetzlichen Sperrfrist geben wird das Listing endgültig von dieser Website verschwinden.
Sachsen-Anhalt#Felder / Äcker
Laut dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2, §3, Abs. 2, Punkt 1b bedarf das Betreten von Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte der Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten. Da nicht sichergestellt werden kann, daß die Cacher den Cache ausschließlich außerhalb dieser Zeit suchen, können Caches bei denen man Felder betreten muss, nur published werden, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten vorliegt.
Spezielle Gebiete
Ort bzw. Eigentümer | Karte* | Information | Geocaching |
---|---|---|---|
Halle, | Die Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) §4, Absatz 1, Punkt 11 verbietet Pflanzen zu beschädigen oder zu entfernen - auch durch sportliche Aktivitäten. (Keine Klettercaches an Bäumen!) | EINGESCHRÄNKT | |
Magdeburg, | Trotz Eintrittsgeld sind Geocaches erlaubt, wenn vom Eigentümer des Parks (MVGM GmbH) eine Erlaubnis vorliegt. | EINGESCHRÄNKT | |
Magdeburg, | In der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) steht im §3, Abs.5 geschrieben: "In den Grünanlagen ist den Benutzern untersagt: [...] das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen [...]" Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erlaubnis erforderlich. offizielle Webseite mit den Parkanlagen | EINGESCHRÄNKT | |
Nationalpark Harz | Wegeplan | Im NP Harz sind Geocaches nur unmittelbar an markierten Wanderwegen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Erlaubnis der Nationalparkverwaltung einzuholen. Kontaktformular Die Parkverwaltung wird vom Reviewer über jeden neuen Cache informiert. | EINGESCHRÄNKT |
Revier Bärenstein | Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches. | NEIN | |
Lutherstadt Wittenberg | Laut §2 Abs.4 der Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg ist es verboten Bäume in öffentlichen Bereichen zu erklettern | EINGESCHRÄNKT | |
Roitzsch | Im vernässten Gebiet bei Roitzsch werden in Absprache mit der UNB Anhalt-Bitterfeld keine Caches mehr zugelassen. | NEIN | |
*Keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Kartendaten!
Zeitlich begrenzte Geocaches
Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.
Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)
Für Geocaches, die aufgrund von Witterungsbedingungen im Winter nicht suchbar sind, soll das Attribut "Not available during winter" (http://www.geocaching.com/images/attributes/winter-no.gif) eingesetzt werden. Zeitliche Einschränkungen durch Deaktivierung sind für diese Geocaches nicht vorgesehen. Ggf. muss man im Listingtext speziell darauf hinweisen. Lediglich bei Caches mit Fledermausschutz ist die Entfernung der Dose und die Deaktivierung mit entsprechendem Hinweis notwendig! Hier sollte der Name so angepasst werden, damit ein Erkennen dieser Problematik sofort möglich ist.
Beispiel: Klaustrophobia *Winterpause Fledermausschutz*
Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).
Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten
Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!
Ein Befahren Sachsen-Anhaltiner Wälder ist grundsätzlich verboten!
Sollte vom Wegegebot, auch nur geringfügig abgewichen werden, kontaktiert bitte vorher das zuständige Forstamt und erfragt euch dort den Eigentümer bzw. bittet um Erlaubnis. Bitte benennt die Kontaktdaten des Ansprechpartners in einer Reviewernote.
Powertrails
In Sachsen-Anhalt existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. Die Erlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.
Was ist ein Powertrail?
Powertrails sind Cacheserien, die von einem Cacher oder einer Gruppe von Cachern mit dem Ziel gelegt werden, schnellstmöglich eine hohe Fundzahl zu erreichen. Alle Cacheserien über 25 Caches und aufeinanderfolgende Serien, auch wenn sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, fallen in diese Kategorie. Trotzdem behalten wir uns vor, besondere Projekte, die den Guidelines komplett entsprechen (Naturschutz, Lage, Wanderungen usw.), freizuschalten.
Keine Sockenpuppen
Geocaches werden nach neuester Anweisung von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner erlaubt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und steht auch rechtlich dafür ein. Es muss klar abgegrenzt und vermerkt sein, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Bitte übertragt die Caches in die Accounts des jeweiligen Owners, der hier erklären muss, dass er für seine Caches auch persönlich gerade steht.
Wartungsplan
Powertrails üben eine Faszination auf viele Cacher aus. Jeder Cache soll laut den Guidelines für mindestens ein Vierteljahr bestehen bleiben.
Daher wird im Reviewprozess ggf., ähnlich wie bei Urlaubscaches, nach einem Wartungsplan gefragt.
Verhalten anderen Cachern gegenüber
Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center
Angelruten-Serien
Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.
Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:
- Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
- Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen
Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.
D/T-Wertung:
Die D-Wertung bezieht sich auf die mentale Schwierigkeit an die Koordinaten zu kommen oder eine Dose zumLoggen zu öffnen, die T-Wertung eines Caches bezieht sich hingegen auf die körperliche Anstrengung zum Erreichen eines Cachesin einfachem oder schwierigerem Territorium.
Die Empfehlung von Groundspeak zur T-Wertung:
T 4 Very strenuous movement that may include significant distance, overgrowth, swimming, or elevation changes.
T 4,5 Extremely demanding movement over potentially hazardous terrain.
T 5 Requires specialized equipment such as scuba gear, a boat, rock climbing gear, or similar.
Die T-Wertung bezieht sich damit immer auf die Zuwegung zum Angelruten-Cache!
Die Verwendung der Angel zählt nicht zu "extremem Territorium" oder erhöhter Schwierigkeit. Sie ist zu bewerten wie ein normales Werkzeug: Lampe, Leatherman, Pinzette, ...
Da sich bei Angelruten-Caches keine körperliche oder "geistige" Herausforderung ergibt, handelt es sich bei diesen Caches um eine normale Einstufung. Letztlich können auch Menschen im Rollstuhl einen solchen Cache erreichen, wenn er direkt an einer Straße liegt (T1). Ebenso muss ich meinen Geist nicht besonders anstrengen und ich habe den Cache recht fix an der Angel...
Junge Bäume dürfen keinesfalls beklettert werden, da es hierbei zu irreparablen Schäden kommt.
In den Listings dürfen Markennamen von Herstellern oder dem Vertrieb von Angelruten nicht mehr enthalten sein, da es sich damit laut Ansicht von Groundspeak um unerlaubte Werbung handelt (Aussage GS 06/2017).
Verwendung externer Webseiten
Bei der Verwendung von externen Webseiten ist darauf zu achten, dass nur explizit durch Groundspeak genehmigte Webseiten verwendet werden dürfen.
Auskunft hierzu können euch die Reviewer oder Groundspeak selbst erteilen. Ggf. könnt ihr eure Webseite auch durch Groundspeak mit einer speziellen Erlaubnis genehmigen lassen.
Hinweise zu deaktivierten Geocaches, Winterpause ausschließlich bei Fledermausschutz, Archivierung von Geocaches
Geocaches, die länger als drei Monate inaktiv sind, wegen besonderer Umstände einen "Needs archive"-Log (sollte archiviert werden) bekommen haben, werden vom zuständigen Reaper angemahnt. Die Cacheowner haben dann die Möglichkeit, mit einer Wartung des Caches innerhalb von drei Wochen (21 Tagen) zu reagieren. Eine Rückmeldung per Note im Listing ist nötig, damit der Reaper erkennen kann, dass an dem Cache gearbeitet wird. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist dann möglich! Sollte durch den Owner keine Reaktion erfolgen bzw. eine weitere Verzögerung trotz langer Zeitspanne zwischen Deaktivierung und Anmahnung beantragt werden, werden die betreffenden Geocaches archiviert. Die Sachsen-Anhalter Reviewer bitten um Beachtung, dass Cachewartungen durch externe Geocacher ohne ausdrücklichen Auftrag z.B. bei Urlaubscaches, nicht erwünscht sind, da eine Aktivierung nur durch den Owner erfolgen kann. Geocaches, die nicht den Guidelines/Nutzungsbedingungen der Plattform entsprechen bzw. die unter falschen Angaben zur Freigabe gekommen sind, können sofort archiviert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn Groundspeak oder die Reviewer von Dritten (Grundstückseigentümer, Behörden etc.) darüber informiert werden.
Bei Geocaches mit einem NA-Log, bei denen das Problem erst kürzlich aufgetreten ist bzw. eine kurzfristige Änderung der Begebenheiten vor Ort eingetreten ist, kann die Frist von drei Wochen verlängert werden. Trotzdem ist eine zeitnahe Wartung/ggf. vorübergehende Anpassung des Listings absolut wünschenswert.
Alle Geocaches, die nach Ablauf dieser Frist (21 Tage+Verlängerung bei Rückmeldung) durch einen Reviewer archiviert wurden, können leider nicht mehr aus dem Archiv geholt werden. Hier ist es nötig, dass ein neues Listing, gemäß den aktuellen Guidelines angelegt wird. Winterpausen aus technischen Gründen, zeitlich begrenzte Geocaches (außer beim Fledermausschutz) und sonstige zeitliche Eingrenzungen (innerhalb eines Gebäudes, auf Privatgrundstücken etc.) sind nicht erwünscht. Geocaches sollen möglichst ganzjährig suchbar sein. Für Hinweise bei eingeschränkter Suchbarkeit z.B. im Winter wegen Schnee etc., sind die Attribute zu verwenden.
Für Fragen steht der zuständige Reaper und die anderen Reviewer gerne zur Verfügung.
Zusammenfassung:
Wartung muss durch den Owner (nicht durch die Community) innerhalb von 21 Tagen nach Anmahnung erfolgen. Rückmeldung erforderlich für Verlängerung um weitere 14 Tage. Danach erfolgt Archivierung.
Keine Winterpause außer zum Fledermausschutz! Beachtet bitte die obigen Hinweise unter Punkt 1 und 3.
Fotologs sind gemäß der Logbedingungen/Guidelines bei aktiven und deaktivierten materiellen Caches nicht erlaubt. Die Owner sind verantwortlich für die Durchsetzung der Guidelines.
Nach eigener Archivierung hat der Owner drei Monate Zeit, den Cache wieder aus dem Archiv holen zu lassen. Der Cache muss dann den aktuellen Guidelines entsprechen!
Grandfathered Caches (z.B. Webcam, Virtual) können nicht mehr aktiviert werden!
Challange-Caches
- Ein Challange-Cache ist immer ein Mystery
- von einem Thema gibt es maximal 3 Caches (Bronze/Silber/Gold), heißt z.B. 1x die Matrix für Bronze, 3x für Silber und 5x für Gold
- ein und das selbe Thema der Challange ist in einem Radius von 30km nicht erlaubt
- der CO muss mindestens 10 Cacher bennennen, die die Challange erfüllen können
Puzzle-Caches
- zur Prüfung immer das fertige Bild als Reviewernote einreichen
Caches auf Spielplätzen
Auf Spielplätzen und in einem Umkreis von 30m ist das Bedosen nicht erlaubt. Hier gelten die städtischen Regelungen der Nutzung von Spielplätzen. Da diese Plätze nur von Kindern und nur am Tage genutzt werden dürfen, werden keine Caches mehr freigeschaltet.
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