Mecklenburg-Vorpommern
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Aktuelles
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Ansprechpartner
Deine Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern
Generell: Amy Farrah Fowler, Susi Sonnenschein
Aufräumen: Maxwell-Smart
Müritz-Nationalpark
Müritz-Nationalpark
Für den Nationalpark Müritz gelten besondere Anforderungen an Caches: Geocaching im Müritznationalpark
Angelcaches
Angelcaches
Naturschutzgebiete sind besondere Lebensräume, die nicht ohne Grund unter Schutz gestellt worden sind. Baumkronen können sensibler Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein. Selbst leichte Schäden an Bäumen durch das Angeln sind dort nicht hinnehmbar. Nicht auszuschließen ist auch, dass Spieler sich nicht an die vom Owner vorgestellte Vorgehensweise halten und doch noch anfangen zu klettern oder den Cache anderweitig vom Baum zu befördern. Wenn also im NSG "geangelt" werden muss, halten wir Reviewer einen Cache nur nach schriftlicher Erlaubnis durch die untere Natutschutzbehörde für freischaltbar.
Bitte beachtet bei der Namensgebung, dass der in Skandinavien übliche Name Biltema einer Baumarktkette gehört und deshalb als kommerziell eingestuft werden muss.
Für die Schwierigkeitseinstufung hat es sich in unseren Breiten eingebürgert, der mechanischen Tätigkeit des Angelns durch das leichte Erhöhen der D(ifficult)-Wertung Rechnung zu tragen und bei der T(errain)-Wertung auf das Gelände abzustellen, durch das man sich bewegen muss. Dies soll zusätzlich verdeutlichen, dass Angelcaches vom Owner nicht als Klettercaches gedacht und ausgeführt sind, damit wirklich niemand auf die Idee kommt, dort klettern zu müssen/können.
Bitte setzt auch das Attribut "Special Tool required".
Angelcaches an Laternen
Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf.
Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder eMail-Adresse.
Hintergrund:
Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.
Caches im Naturschutzgebiet
Caches im Naturschutzgebiet
Im Grundsatz genügt ein Cache im Naturschutzgebiet den Anforderungen, wenn er ohne zu klettern oder besondere Hilfsmittel (z.B. eine Angel) unmittelbar vom Weg aus gehoben werden kann.
Dies gilt allerdings nicht für Powertrails, bzw., wenn die Cachedichte zu groß wird. Dann ist allein aufgrund des zu erwartenden großen Publikumsandrangs zu befürchten, dass dem Schutzzweck des Gesetzes nicht mehr genügend Rechnung getragen werden kann. In der Folge können Suchspuren entstehen, die zur Verunstaltung des Gebietes führen und womöglich ordnungs- und zivilrechliche Konsequenzen für den Cacheowner und seine Mitspieler nach sich ziehen können.
Bei solchen Caches kann die Einhaltung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes deshalb nur noch durch eine Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde sichergestellt werden.
Pe
Challenge-Caches
Bei der Einreichung von Challenges gibt es einige Punkte zu beachten:
Sind die gültigen Guidelines und Kriterien für Challenges beachtet? → https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206
Gibt es schon eine ähnliche Challenge in der Nähe? Für Mecklenburg-Vorpommern wird der Bereich "in der Nähe" mit einem Radius von 50km festgelegt.
Ist ein erlaubter Checker eingebunden?
Gibt es genug Cacher aus dem Umfeld, die die Bedingungen erfüllen? → Aktuell solltest du 10 Cacher nennen, die die Logbedingungen erfüllen
Challenges, welche GIGA-, MEGA- oder CiTo-Events zum Gegenstand haben, werden nicht veröffentlicht
ilmulti / Multicaches
Peilmulti / Multicaches
Bei einem Multicache muss es notwendig sein, die erste Station aufzusuchen. Wenn man zum Final gelangt, ohne an den Startkoordinaten gewesen zu sein, muss der Cache als Mystery gelabelt werden. Auch wenn es historisch anders war, kann der "klassische Peilmulti" also nur als Mysterycache veröffentlicht werden.
Nachtcaches im Wald
Nachtcaches im Wald
Ein Nachtcache im Wald stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Durch Cacher aufgescheuchtes Wild beeinträchtigt die Belange der Jäger, die zuweilen deshalb schon ihren Verpächter in Regress genommen haben, so dass hier auch ernstzunehmende wirtschaftliche Interessen berührt sind.
Eine Folge solcher Entwicklungen sind eine extrem negative Presse und lauter werdende Stimmen aus Politik und Öffentlichkeit mit der Forderung, Geocaching komplett aus Naturschutzgebieten, Wäldern und Jagdgebieten zu verbannen.
Um sicher zu stellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes gemäß unserer inzwischen verschärften Naturschutzrichtlinie http://www.gc-reviewer.de/guidelines/#nature sowie bestehende Privatinteressen berücksichtigt werden, setze Dich bitte mit dem zuständigen Rechteinhaber in Verbindung (dabei kann es sich um den Eigentümer oder den Jagdpächter handeln), beschaffe Dir eine Erlaubnis für diesen Nachtcache und lege sie mir vor. Bei einer mündlichen Einwilligung benötige ich die E-Mailadresse und/oder Telefonnummer der Person, die Dir die Erlaubnis erteilt hat. Wenn der Nachtcache im Naturschutzgebiet liegt, ist immer auch die Einwilligung der unteren Landschaftsschutzbehörde erforderlich.
Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Strecke nur durch ein kleines, siedlungsnahes Waldstück führt oder alle Wegpunkte unmittelbar an offiziellen Waldwegen liegen.
Auch wenn es da draussen noch "Altfälle" als Nachtcaches geben mag, bei denen die oben genannten Anforderungen anders als in der Cachebeschreibung und gegenüber uns Reviewern versprochen, nicht vollständig erfüllt sind, können solche Listings nicht als Präzedenzfälle dienen.
Siehe auch https://gcwiki.atlassian.net/wiki/display/GEO/Germany#Germany-GeocachesimWald
Cachewartung
Cachewartung
Wenn Zweifel daran bestehen, ob der Cache noch intakt oder vor Ort ist oder es Probleme mit dem Versteckort gibt, sollte der Owner sein Listing vorläufig deaktivieren/disabeln. Schließlich möchte man selbst ja auch nicht vergeblich eine Location aufsuchen, bei der es Stress, nichts zu finden oder nur noch Geocachingmüll gibt. Wer seinen Cache nicht mehr warten mag, archiviert ihn bitte gleich selbst.
Nach dem Deaktivieren sollte eine Wartung innerhalb von drei bis vier Wochen über die Bühne gehen. Danach muss der Owner seinen Cache selbst wieder aktivieren/enabeln und "Owner Maintenance" / "Wartung durchgeführt" loggen, damit auch das System weiß, dass alles wieder in Ordnung ist.
Nach Ablauf dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass ein Reviewer sich das Listing vormerkt und nochmal eine Frist zur Wartung setzt. Kommt der Owner dem nicht nach, ist davon auszugehen, dass an dem Cache kein Interesse mehr besteht und das Listing wird archiviert. Mangels Wartung archivierte Caches werden nicht mehr aus dem Archiv geholt. Da es ja immer einmal einen wichtigen Grund dafür geben kann, dass man für eine Wartung vorübergehend keine Zeit hat, sollte der Owner dies kurz in einem Log posten (bitte keine Mail!) und erläutern, warum sich die Wartung verzögert und wie es weitergeht.
Es gibt keine Winterpause! Auch Groundspeak vertritt die Meinung, dass Caches im Winter nur dann temporär deaktiviert werden müssen, wenn ein guter Grund dafür besteht. Ansonsten genügt das Attribut "Not available during winter" / "Bei Schnee nicht machbar" ![]()
Wenn es gesetzt ist, kann jeder Spieler selbst entscheiden, ob er den Cache bei der konkret vorherrschenden Witterung angeht.
Ein solcher Grund besteht bei Caches in Höhlen etc. Nach § 39 Abs.6 BNatSchG ist es verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. Betroffene Caches müssen vom Owner selbstständig im genannten Zeitraum deaktivert werden. Aber bitte deutlich kennzeichnen, dass die Sperre wegen Fledermausschutzes erfolgt.
Auch eine Baustelle bietet keinen Anlass, sich über eine längere Zeit nicht um seinen Cache zu kümmern. Wenn ein Cache wegen Bauarbeiten vorübergehend nicht erreichbar ist, ist es durchaus in Ordnung, das Listing 6-8 Wochen zu disabeln. Dann sollte der Owner es sich aber überlegen, den Cache oder die betroffene Station (ggf. temporär) außerhalb des unzugänglichen Bereichs zu verstecken. Ansonsten sollte das Listing besser archiviert und nach Beseitigung der Baustelle ein neuer Cache eingereicht werden. Meist hat sich nach Ende umfangreicher Baurbeiten das Umfeld des Caches sowieso völlig verändert.
Wenn der Owner sich nicht um einen Cache kümmert, bei dem Zweifel am Vorhandensein oder der Legalität bestehen, der verwahrlost erscheint oder bei dem nur noch Fotologs erfolgen, wird ein Reviewer diesen früher oder später selbst deaktivieren. Auch dann läuft eine 3-Wochen-Frist zur Überprüfung/Wiederherstellung. Dazu gilt das oben Aufgeführte entsprechend.
Archivierte Caches
Archivierte Caches
Eine Archivierung entfernt Deinen Cache permanent von der Liste der auffindbaren Caches. Ein archivierter Cache wird im Ausnahmefall wieder aus dem Archiv geholt, aber nur, wenn er in diesem Moment den aktuellen Guidelines entspricht und dies auch nur innerhalb kurzer Zeit. Solltest Du Deinen Cache versehentlich archiviert haben, wende Dich also bitte schnellstmöglich an Deinen lokalen Reviewer per Mail.
Caches, die wegen Vernachlässigung der Wartungspflichten archiviert werden, werden nicht mehr aus dem Archiv geholt!
Siehe auch http://support.groundspeak.com/index.php?pg=kb.page&id=70