Geocaching und Naturschutz

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Übergeortnete Hinweise zum Legen von Geocaches in Schutzgebieten

30.03.2024 - Essenzielle Hinweise für Schutzgebiete

Um weiteren Geocaching-Verboten in Naturschutzgebieten entgegenzuwirken, bitten wir um nachfolgende Beachtung und Mitwirkung.

Kontext zur Guideline-Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#nature

Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.

  • Füge Pflanzen oder Tieren keinen Schaden zu, wenn Du Deinen Cache versteckst.

  • Verstecke Geocaches nicht an Orten, die Geocacher dazu ermuntern, Pflanzen oder Tiere zu schädigen.

  • In manchen Gegenden muss die Geocaching-Aktivität zum Artenschutz --> für eine Zeit des Jahres unterbunden werden.

Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die --> Guidelines und die --> Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (eine Überprüfung) auch da.

Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die --> Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf oder nicht. 

Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.


Für Geocaches in Naturschutzgebieten oder ähnlichen sensiblen Gebieten wie z. B. --> FFH-Gebiete, --> Naturdenkmäler, etc. und für die keine speziellen Sonderregeln gelten, sind bitte folgende Vorgaben umzusetzen. Bitte dazu entsprechende Wiki-Einträge auf dieser Seite hier beachten. Siehe auch Ratgeber -->Natur und Freizeit vom LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz.

Es gilt das --> Wegegebot auf den ausgewiesenen Wegen in Schutzgebieten. Beachtet dabei bitte -->Holzrückewege, -->Trampelpfade und --> Ziehwege sind keine ausgewiesenen Wege.

Umzusetzen vor Ort / im Listing:

  • Das Geocaching-Versteck darf nur unmittelbar am Weg liegen, was bedeutet maximal eine Schrittlänge (1) vom Wegesrand entfernt, wobei ein Fuß auf dem Weg bleiben muss.    

  • Das Geocaching-Versteck sollte bitte eine markante Stelle sein, wie z. B. Sitzbank, Schild, Hütte, Wegweiser etc.

  • Verstecke in → Totholz und → Baumhöhlen bitte nicht verwenden. Sie sind Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Insekten.

  • Eindeutige Spoilerfotos im Listing sowie ein eindeutiger Hinweis im Listing ist Pflicht. Dadurch soll erreicht werden, dass eine "zerstörerische" Suche vor Ort nicht erforderlich ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass Flora und Fauna um das Versteck herum nicht ungewollt zerstört wird. Beachtet bitte dafür steht Ihr als Cacheleger in der Verantwortung. Idealerweise die Fotos, die beim Einreichen des Listings bereits vorhanden sind.

  • Falls für das Schutzgebiet besondere behördliche Vorgaben gelten wie z. B. Radfahrverbot oder Hunde nur an der Leine etc. nehmt diese Hinweise bitte in euer Listing auf.

  • Auf sensiblen Terrain erwarten wir bitte in jedem Fall das → Attribut "Nicht nachts" in eurem Listing.

(1) Im deutschsprachigen Raum entsprach der Schritt meist zwischen 71 und 75 Zentimetern. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schritt_(Einheit)

Umzusetzen bei Einreichen des Listings zum Review:

Bei Einreichung des Listings sind mindestens zwei Fotos in einer Reviewer-Note beizufügen:

  • Ein Foto vom Versteckort.

  • Ein Foto, der den Weg mit dem Versteckort zeigt.

  • Weitere erklärende Fotos bzw. ergänzende schriftliche Beschreibung der Lage vor Ort sind gerne gesehen.

Beachtet bitte, dass die Foto-Aufnahmen Flora und Fauna der Umgebung eindeutig zeigen.


Hier gibt es Informationen zu Schutzgebieten in Bayern vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

--> Informationen zu Schutzgebieten in Bayern

Wir orientieren uns rein an den Wegen, die im --> "BayernAltas" eingetragen sind. Beim Aufruf der Karte sind folgende Schutzgebiete bereits aktiviert:

  • Biosphärenreservate

  • Naturschutzgebiete

  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiete

  • Landschaftsschutzgebiete

  • Nationalparke

  • Naturparke

  • Vogelschutzgebiete

  • Naturdenkmäler

--> Schutzgebiete in Bayern im BayernAtlas

Tipp: Links im Seitenmenü unter “Dargestellte Karten” können einzelne Karten-Layer aus- oder eingeblendet werden. Somit wird die Darstellung für den Bereich übersichtlicher.

Beachtet bitte, es gibt bereits mehrere Schutzgebiete in Bayern in denen die Behörden das Geocaching bereits explizit verboten haben. Diese Verbote sind selbstverständlich bindend und einzuhalten.

 

Hier sind die Regelungen für Sonderbereiche dargestellt

11.12.2023 - Sonderregelungen

Bodendenkmal

Aktennummer

D-1-7842-0034

Kurzbeschreibung

Villa rustica der römischen Kaiserzeit.

Verfahrensstand

Benehmen hergestellt, nachqualifiziert.

Detailinformationen

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