Geocaching und Naturschutz
Aktuelles
Suchen und Finden
- 1 30.03.2024 - Essenzielle Hinweise für Schutzgebiete
- 2 11.12.2023 - Sonderregelungen
- 3 11.12.2023 - Geocaching im Englischen Garten
- 4 21.11.2021 - Wildschutzgebiet Rotwandgebiet
- 5 01.06.2021 - Wiesenbrüter
- 6 03.05.2021 - Hinweis zur Guideline "Beschädige kein Eigentum"
- 7 01.12.2019 - Nationalpark Bayerischer Wald
- 8 01.12.2019 - Bayernhafen Regensburg
- 9 01.12.2019 - Aschaffenburg
- 10 19.08.2022 - Nationalpark Berchtesgaden
Übergeortnete Hinweise zum Legen von Geocaches in Schutzgebieten
30.03.2024 - Essenzielle Hinweise für Schutzgebiete
Um weiteren Geocaching-Verboten in Naturschutzgebieten entgegenzuwirken, bitten wir um nachfolgende Beachtung und Mitwirkung.
Kontext zur Guideline-Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#nature
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
Füge Pflanzen oder Tieren keinen Schaden zu, wenn Du Deinen Cache versteckst.
Verstecke Geocaches nicht an Orten, die Geocacher dazu ermuntern, Pflanzen oder Tiere zu schädigen.
In manchen Gegenden muss die Geocaching-Aktivität zum Artenschutz --> für eine Zeit des Jahres unterbunden werden.
Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die --> Guidelines und die --> Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (eine Überprüfung) auch da.
Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die --> Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf oder nicht.
Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.
Für Geocaches in Naturschutzgebieten oder ähnlichen sensiblen Gebieten wie z. B. --> FFH-Gebiete, --> Naturdenkmäler, etc. und für die keine speziellen Sonderregeln gelten, sind bitte folgende Vorgaben umzusetzen. Bitte dazu entsprechende Wiki-Einträge auf dieser Seite hier beachten. Siehe auch Ratgeber -->Natur und Freizeit vom LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz.
Es gilt das --> Wegegebot auf den ausgewiesenen Wegen in Schutzgebieten. Beachtet dabei bitte -->Holzrückewege, -->Trampelpfade und --> Ziehwege sind keine ausgewiesenen Wege.
Umzusetzen vor Ort / im Listing:
Das Geocaching-Versteck darf nur unmittelbar am Weg liegen, was bedeutet maximal eine Schrittlänge (1) vom Wegesrand entfernt, wobei ein Fuß auf dem Weg bleiben muss.
Das Bergen eines Geocaches mit einer Angel oder ähnlichen Gerätschaften ist nicht zulässig.
Das Geocaching-Versteck sollte bitte eine markante Stelle sein, wie z. B. Sitzbank, Schild, Hütte, Wegweiser etc.
Verstecke in → Totholz und → Baumhöhlen bitte nicht verwenden. Sie sind Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Insekten.
Eindeutige Spoilerfotos im Listing sowie ein eindeutiger Hinweis im Listing ist Pflicht. Dadurch soll erreicht werden, dass eine "zerstörerische" Suche vor Ort nicht erforderlich ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass Flora und Fauna um das Versteck herum nicht ungewollt zerstört wird. Beachtet bitte dafür steht Ihr als Cacheleger in der Verantwortung. Idealerweise die Fotos, die beim Einreichen des Listings bereits vorhanden sind.
Falls für das Schutzgebiet besondere behördliche Vorgaben gelten wie z. B. Radfahrverbot oder Hunde nur an der Leine etc. nehmt diese Hinweise bitte in euer Listing auf.
Auf sensiblen Terrain erwarten wir bitte in jedem Fall das → Attribut "Nicht nachts" in eurem Listing.
(1) Im deutschsprachigen Raum entsprach der Schritt meist zwischen 71 und 75 Zentimetern. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schritt_(Einheit)
Umzusetzen bei Einreichen des Listings zum Review:
Bei Einreichung des Listings sind mindestens zwei Fotos in einer Reviewer-Note beizufügen:
Ein Foto vom Versteckort.
Ein Foto, der den Weg mit dem Versteckort zeigt.
Weitere erklärende Fotos bzw. ergänzende schriftliche Beschreibung der Lage vor Ort sind gerne gesehen.
Beachtet bitte, dass die Foto-Aufnahmen Flora und Fauna der Umgebung eindeutig zeigen.
Hier gibt es Informationen zu Schutzgebieten in Bayern vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
--> Informationen zu Schutzgebieten in Bayern
Wir orientieren uns rein an den Wegen, die im --> "BayernAltas" eingetragen sind. Beim Aufruf der Karte sind folgende Schutzgebiete bereits aktiviert:
Biosphärenreservate
Naturschutzgebiete
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
Landschaftsschutzgebiete
Nationalparke
Naturparke
Vogelschutzgebiete
Naturdenkmäler
--> Schutzgebiete in Bayern im BayernAtlas
Tipp: Links im Seitenmenü unter “Dargestellte Karten” können einzelne Karten-Layer aus- oder eingeblendet werden. Somit wird die Darstellung für den Bereich übersichtlicher.
Beachtet bitte, es gibt bereits mehrere Schutzgebiete in Bayern in denen die Behörden das Geocaching bereits explizit verboten haben. Diese Verbote sind selbstverständlich bindend und einzuhalten.
Hier sind die Regelungen für Sonderbereiche dargestellt
11.12.2023 - Sonderregelungen
Schutzgebiete in Deutschland (BfN - Bundesamt für Naturschutz) und Umweltatlas (Bayerisches Landesamt für Umwelt) |
Englischer Garten München
11.12.2023 - Geocaching im Englischen Garten
Das Einbringen von Geocache-Punkten ist in den Liegenschaften Englischer Garten, Hof- und Finanzgarten sowie Maximiliansanlagen aufgrund des Landschaftsschutzes nicht erlaubt.
Genehmigungen zur Platzierung werden von der Verwaltung des Englischen Gartens München nicht gegeben.
Lagepläne der Liegenschaften finden sich unter: "Weitere Informationen" auf der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Viele Grüße und bleibt gesund
Eure bayerischen Reviewer
Raufußhühner
21.11.2021 - Wildschutzgebiet Rotwandgebiet
Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#nature
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
Füge Pflanzen oder Tieren keinen Schaden zu, wenn Du Deinen Cache versteckst. Verstecke Geocaches nicht an Orten, die Geocacher dazu ermuntern, Pflanzen oder Tiere zu schädigen. In manchen Gegenden muss die Geocaching-Aktivität zum Artenschutz für eine Zeit des Jahres unterbunden werden.
Thema: Wildschutzgebiet Rotwandgebiet - Raufußhühner
Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die Guidelines und die Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (Überprüfung) auch da.
Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf oder nicht.
Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.
Wildschutzgebiet Rotwandgebiet
Besondere Bereiche, die oft auf den ersten Blick nicht so auffallen und auch nicht direkt im Fokus stehen, sind Wildschutzgebiete mit besonderen Betretungseinschränkungen. Einige kennen so etwas sicher schon im Kontext mit dem "Fledermausschutz". Hier ist es ähnlich, allerdings mit anderen Betretungsbeschränkungen. Diese Bereiche sind im Vorfeld nicht immer leicht zu erkennen und es bedarf doch einer Vorabrecherche durch den Owner. Auf den Seiten der Landratsämter finden sich Information, zumeist im Fachbereich Naturschutz zu geschützten Gebieten. Diese hier angesprochenen Bereiche stammen vom Landratsamt Miesbach. Die Infos finden sich in der aktuellen Verordnung des Landratsamtes Miesbach über die Ausweisung des Wildschutzgebietes im Rotwandgebiet des Landkreises Miesbach vom Oktober 2021. In dieser Verordnung finden sich die neuen ausgewiesenen Bereich der Wildschutzgebiete. Hier können die Gebiete als Zonen heruntergeladen werden, einmal als GPX-Track und einmal als KML-Datei.
Unser Ziel ist es zu informieren und aufzuklären bevor es zu Konfikten kommt, mit im schlimmsten Fall einem Verbot von Geocaching. Das können wir nur gemeinsam mit verantwortungsvollem und vorbildlichem Verhalten verhindern!
Viele Grüße und bleibt gesund
Eure bayerischen Reviewer
Wiesenbrüter
01.06.2021 - Wiesenbrüter
Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#nature
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
Füge Pflanzen oder Tieren keinen Schaden zu, wenn Du Deinen Cache versteckst. Verstecke Geocaches nicht an Orten, die Geocacher dazu ermuntern, Pflanzen oder Tiere zu schädigen. In manchen Gegenden muss die Geocaching-Aktivität zum Artenschutz für eine Zeit des Jahres unterbunden werden.
Thema: Wiesenbrüter
Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die Guidelines und die Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (Überprüfung) auch da.
Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf oder nicht.
Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.
Wiesenbrütergebiete
Besondere Bereiche, die oft auf den ersten Blick nicht so auffallen und auch nicht direkt im Fokus stehen, sind Wiesenbrütergebiete mit besonderen Betretungseinschränkungen. Einige kennen so etwas sicher schon im Kontext mit dem "Fledermausschutz". Hier ist es ähnlich, allerdings mit anderen Betretungsbeschränkungen. Wir haben Bereichskulissen erhalten, wo diese Bereiche hinterlegt sind. Diese Bereiche sind im Vorfeld nicht immer leicht zu erkennen und es bedarf doch einer Vorabrecherche durch den Owner. Auf den Seiten der Landratsämter finden sich Information, zumeist im Fachbereich Naturschutz zu geschützten Gebieten. Diese hier angesprochenen Bereiche stammen vom Landratsamt Pfaffenhofen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Naturschutzwächtern. Die Infos finden sich in der aktuellen Wiesenbrüterverordnung des Landkreises Pfaffenhofen vom April 2021.
Unser Ziel ist es zu informieren und aufzuklären bevor es zu Konfikten kommt, mit im schlimmsten Fall einem Verbot von Geocaching. Das können wir nur gemeinsam mit verantwortungsvollem und vorbildlichem Verhalten verhindern!
Mit freundlicher Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde Paffenhofen (Stand 01.06.2021)
Viele Grüße und bleibt gesund
Eure bayerischen Reviewer
Archäologische oder historische Stätten
03.05.2021 - Hinweis zur Guideline "Beschädige kein Eigentum"
Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#propertydamage
Beschädige kein Eigentum
Beschädige, besudle oder zerstöre kein öffentliches oder privates Eigentum, insbesondere archäologische oder historische Stätten, wenn Du Deinen Cache versteckst.
Lege einen Cache nicht an einen Ort, wo Geocacher privates oder öffentliches Eigentum beschädigen, verunstalten oder zerstören sollen oder können, insbesondere archäologische oder historische Orte.
Hin und wieder kommt es vor, dass wir Euch auf Bereiche hinweisen, hinweisen müssen, wo das Verstecken von Geocaches nicht erlaubt, kritisch oder nur unter Auflagen erlaubt ist. Das machen wir sicher nicht, um euch den Spaß am Verstecken zu vermiesen. Geocaching ist kein Hobby mehr für ein paar Eingeweihte, sondern hat sich in den letzten Jahren zu einem in die Öffentlichkeit gerückter Breitensport entwickelt. Mit allen seinen Vor- und Nachteilen. Wir möchten mit unseren Hinweisen verhindern, dass durch das Verstecken von Geocaches sich im Nachgang Probleme ergeben.
Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die Guidelines und die Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Natürlich ist jeder für sein Handeln selbst verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (Überprüfung) auch da.
Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf.
Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.
Nun kommen wir zum Titel
Besondere Bereiche, die oft auf den ersten Blick gar nicht so auffallen und auch nicht direkt im Fokus stehen, sind archäologische oder historische Orte.
Infos dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal. Wo finde ich nun diese Bereiche und wie kann ich mich vorab darüber informieren. Das ist relativ einfach. Dafür gibt es Online-Karten des Bayerischen Ministerium der Finanzen und für Heimat, wie in diesem Fall der Bayerische Denkmal-Atlas unter https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/ bzw. Bayern-Atlas mit Denkmaldaten. Auf dieser Seite können direkt Koordinaten im Format: N 48° 09.112' E 012° 42.302' (hddd° mm.mmm′) überprüft werden. Die Koordinate ist ein aktives Beispiel dazu.
Als Ergebnis:
Bodendenkmal | |
Aktennummer | D-1-7842-0034 |
Kurzbeschreibung | Villa rustica der römischen Kaiserzeit. |
Verfahrensstand | Benehmen hergestellt, nachqualifiziert. |
Detailinformationen |
Viele Grüße und bleibt gesund
Eure bayerischen Reviewer
Naturschutz im Nationalpark Bayerischer Wald
01.12.2019 - Nationalpark Bayerischer Wald
Quelle: Geocaching im Nationalpark Bayerischer Wald
Karte: Nationalpark Bayerischer Wald (PDF)
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
Hierfür hat die Nationalparkverwaltung einen Leitfaden herausgegeben, welcher einzuhalten ist. Die meisten Richtlinien sind schon durch die Guidelines von Geocaching.com geregelt. Dennoch sind diese hier nochmals aufgelistet. Besondere Bedingungen des Nationalparks bayerischer Wald sind hier noch mal in Fettschrift hervorgehoben.
Die Suche nach einem Cache sollte besonders umsichtig und mit Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt erfolgen.
Das Vergraben eines Caches ist nicht gestattet.
Ein Cache darf nur an geeigneten Stellen direkt an offiziellen Wegen (unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege) liegen, wobei als Daumenregel gilt, dass Du direkt am Weg bist, wenn Du mit einem Bein auf dem Weg bleibend den Cache erreichst. Auch das Klettern an Bäumen ist untersagt.
Beim „Bergen“ des Caches möglichst kurz am Fundort verweilen.
Es dürfen keine Tiere gestört und/oder die Vegetation (dazu zählt auch stehendes und liegendes Totholz) beschädigt oder sogar zerstört werden.
Das Verstecken von Geocaches in Nisthöhlen, in Bäumen (z.B. Krone), in Totholz sowie an Horstplätzen von Brutvögeln und in Moorbereichen einschließlich Gewässern ist verboten.
Im gesamten Nationalpark Bayerischer Wald ist die Suche und Veröffentlichung eines Nachtcaches aus Rücksicht auf die Tiere unter keinen Umständen erlaubt.
Geocaching in der Dämmerung sollte vermieden werden. Suchen in der Nacht ist nicht gestattet.
Der verwendete Behälter muss, von außen gut lesbar, mit dem Begriff „Geocaching“ gekennzeichnet sein.
Folgendes darf nicht in den Cache: Lebensmittel oder stark duftende Objekte, die möglicherweise Tiere anlocken; Drogen oder Alkohol; Sprengstoff oder Munition.
Die Regelungen des Nationalparks sind einzuhalten.
Jeder Cache muss eine Cache-Note beinhalten.
Cache-Note: Diese Cache-Note sollte noch durch die vom Nationalpark Bayerischer Wald erstellte Note, welche die Philosophie des Nationalparks "Natur Natur sein lassen" enthält, ergänzt werden.
Natur Natur lassen
bedeutet, einen ungestörten Ablauf der natürlichen Dynamik ohne menschliche Eingriffe hin zu Naturwäldern mit einzigartigen Biotopen für unzählige Lebensgemeinschaften zuzulassen.
Nationalpark Bayerischer Wald
Die Note des NP kann --> hier heruntergeladen werden oder die eigene Cache-Note durch die Philosophie des Nationalparks ergänzt werden.
Bitte diese ganzen Richtlinien in deine Cachebeschreibung mit aufnehmen.
Geocaching unter Auflagen erlaubt
Die Veröffentlichung von neuen Geocaches bedarf einer Genehmigung der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald.
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Sachgebiet I: Planung, Besucherlenkung und Besucherinformation
Frau Hußlein
Tel. +49 8552 9600 174
Fax +49 8552 9600 100
E-Mail: maria.husslein@npv-bw.bayern.de
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Florian Porst
Sachgebiet V: Besuchermanagement und Nationalparkmonitoring
Tel. +49 8552 9600 186
Tel. +49 8552 9600 100
E-Mail: florian.porst@npv-bw.bayern.de
Bayernhafen Regensburg
01.12.2019 - Bayernhafen Regensburg
Quelle: https://www.bayernhafen.de/hafen/regensburg/
Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#permission
Genehmigung einholen
Für Geocaches die auf auf dem Hafengebiet von bayernhafen Regensburg liegen, gelten besondere Regelung für Geocaches auf diesem Gebiet.
Regelungen
Geocaches links und rechts von öffentlichen Straßen sind okay - nicht befestigte Straßen bitte nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren
nicht klettern (Kunstwerke, Umschlaggeräte, etc.)
Geocache muss vom Boden aus erreichbar sein
Sollte Dein Geocache nicht so gelegt sein, dass man ihn gemäß diesen Regeln heben kann, dann verlege ihn bitte und nehme diese Regeln in Deine Cachebeschreibung mit auf.
Wichtig:
Gebe bitte bei der Anfrage an bayernhafen Regensburg den Namen des Caches und die GC-Nummer mit an, da diese auf die Genehmigung kommt.
Wenn Du die Genehmigung bekommen hast, so stelle diese bitte zusammen mit einem „Merkblatt über Gefahren im Hafengebiet und Haftungsausschluss“, welches Du ebenfalls erhältst, zu Deiner Cachebeschreibung mit ein, dann werden wir Deinen Cache freischalten.
Naturschutz in Aschaffenburg
01.12.2019 - Aschaffenburg
Quelle: https://www.aschaffenburg.de
Amtsblatt: Amtsblatt in PDF
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
(07.10.2016) - Weitere Präzisierung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sachgebiet Umweltrecht und Verbraucherschutz vorgenommen.
Für den Bereich Aschaffenburg / Unterfranken gibt es seit 08.08.2016 eine Vereinbarung zur Positionierung von Geocaches in Naturschutzgebieten, Flora Fauna Habitate (FFH) und geschützten Landschaftsbestandteilen (gLB) nach § 29 BNatSchG. In allen diesen Bereichen dürfen Geocaches zur direkt am Wegrand und mit Genehmigung versteckt werden.
Weiterführende Informationen:
Naturschutzgebiete (NSG) in Unterfranken
Flora Fauna Habitate (FFH) im Landkreis Aschaffenburg
Natur- und Artenschutz --> Schutzobjekte
Für das Naturschutzgebiet "Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund" gibt es ein Sonderreglung. Grundsätzlich gilt dort ein Betretungsverbot des NSGs aus naturschutz- als auch aus sicherheitsrechtlichen Gründen. Allerdings gibt es in diesem Gebiet für die Öffentlichkeit freigegebene Wege. An diesen Wegen ist bis Widerruf das Legen von Geocaches erlaubt (siehe dazu auch das Amtsblatt). Bindend ist für uns das Amtsblatt vom 02.12.2010. Es ist uns bekannt, dass weitere Bereiche für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden oder auch noch werden. Solange das Amtsblatt nicht aktualisiert wird, bleiben die "neuen Bereiche" ausgeklammert.
Zur Vereinfachung kann hier der GPX-Track für das NSG heruntergeladen werden.
Oder auch über den BayernAtlas:
20739 Örtlicher Wanderweg auf der Karte oder Download als KML: Naturpark Spessart, Wegsymbol: Schmetterling
20741 Örtlicher Wanderweg auf der Karte oder Download als KML: Naturpark Spessart, Wegsymbol: Schnepfe
Vereinbarte Vorgehensweise in Absprache mit dem
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Sachgebiet Umweltrecht und Verbraucherschutz
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg
Das Listing wird normal eingereicht.
Ein Reviewer schaut, ob die Position vorab in Ordnung ist.
Der Reviewer schickt die GC-Nummer plus die Koordinaten von Wegpunkten und Final-Koordinaten an das Amt.
Das Amt prüft anhand der Information. Je genauer die Infos von Euch, desto einfacher wird es. Bitte Fotos zur Lage des Geocaches per Note posten.
Der Reviewer bekommt ein Rückmeldung, ob die Position in Ordnung ist oder nicht.
Veröffentlichung, Nachbesserung oder auch Abbau.
Das Amt hat einen eigenen Account und behält sich das Recht vor, die Geocaches im Nachgang zu prüfen.
In jedes Listing ist folgender Hinweis mit aufzunehmen:
Das Betreten des Naturschutzgebietes abseits der offiziellen Wege ist nicht erlaubt und auch zum Finden des Geocaches nicht nötig.
Das Füttern der Pferde bzw. das Übersteigen der Zäune ist nicht erlaubt. (07.10.16)
Zu beachten sind beim Verstecken folgende Punkte:
Die Suche nach einem Cache sollte besonders umsichtig und mit Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt erfolgen.
Das Vergraben eines Caches ist nicht gestattet.
Ein Cache darf nur an geeigneten Stellen direkt an offiziellen Wegen (unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege) liegen, direkt am Weg heißt, maximal eine Schrittlänge vom Weg zum Geocache.
Das Klettern an Bäumen ist untersagt.
Beim „Bergen“ des Caches möglichst kurz am Fundort verweilen.
Zur Tarnung des Caches dürfen keine Tothölzer, Moose, Farne oder sonstige Vegetation abgebrochen, herausgerissen oder sonstigst zerstört werden.
Das Verstecken von Geocaches in Nisthöhlen, in Bäumen (z.B. Krone), in Totholz sowie an Horstplätzen von Brutvögeln und in Moorbereichen einschließlich Gewässern ist verboten.
Es dürfen keine Tiere gestört werden.
Die Weideflächen dürfen nicht betreten und die Pferde dürfen nicht gefüttert werden.
Der verwendete Behälter muss, von außen gut lesbar, mit dem Begriff „Geocaching“ gekennzeichnet sein.
Folgendes darf nicht in den Cache: Lebensmittel oder stark duftende Objekte, die möglicherweise Tiere anlocken; Drogen oder Alkohol; Sprengstoff oder Munition.
Geocaching in der Dämmerung ist zu vermieden. Suchen in der Nacht ist nicht gestattet.
Die meisten Richtlinien sind schon durch die Guidelines von Geocaching.com geregelt.
Naturschutz im Nationalpark Berchtesgaden
19.08.2022 - Nationalpark Berchtesgaden
Quelle: https://www.nationalpark-berchtesgaden.bayern.de
Karte: Nationalpark Berchtesgaden - Wegenetz (PDF)
Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.
Hierfür hat die Nationalparkverwaltung einen Leitfaden herausgegeben, welcher einzuhalten ist. Die meisten Richtlinien sind schon durch die Guidelines von Geocaching.com geregelt. Weiterführende Informationen findet Ihr auf der Homepage des Nationalparks.
Der Nationalpark "Berchtesgaden" ist ein Schutzgebiet der höchsten Kategorie und der einzige alpine Nationalpark in Deutschland. Gemäß dem Motto "Natur Natur sein lassen" stehen hier Tiere und Pflanzen sowie die natürlichen Prozesse unter besonderem Schutz. Trotz freiem Betretungsrecht sollen sich Besucher auf unser offizielles Hauptwegenetz beschränken.
Das vorgegebene Wegenetz mit der aktuelle Begehbarkeit (bzgl. Schneebedeckung) ist hier hinterlegt, bitte im Vorfeld unbedingt informieren. An diesen Wegen ist bis Widerruf das Legen von Geocaches erlaubt.
Vereinbarte Vorgehensweise in Absprache mit der Nationalparkverwaltung
Sachgebiet Naturschutz und Planung
Doktorberg 6
83471 Berchtesgaden
Das Listing wird normal eingereicht.
Bitte unbedingt Fotos zur Lage des Geocaches in Bezug auf den Weg bzw. deutlich sichtbar natürlich das Cache-Versteck, per Note posten. Je genauer die Infos von Euch, desto einfacher wird es.
Ein Reviewer schaut, ob die Position vorab in Ordnung ist.
Der Reviewer schickt die GC-Nummer, die Koordinaten von Wegpunkten, den Final-Koordinaten und die Bilder an das Amt.
Das Amt prüft anhand der Information.
Der Reviewer bekommt eine Rückmeldung, ob die Position in Ordnung ist oder nicht.
Veröffentlichung, Nachbesserung oder auch Abbau.
Das Amt hat einen eigenen Account und behält sich das Recht vor, die Geocaches im Nachgang zu prüfen.
Der verwendete Behälter muss, von außen gut lesbar, mit dem Begriff „Geocaching“ gekennzeichnet sein.
Ein Cache darf nur an geeigneten Stellen direkt am offiziellen Hauptwegenetz gelegt werden (gelbe Schilder!). Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
Direkt am Weg bist du, wenn Du mit einem Bein auf dem Weg bleibend den Cache erreichst.
Das Klettern an Bäumen ist strikt untersagt.
Der Nationalpark Berchtesgaden befindet sich in alpinem Gelände. Bitte weist auf die alpinen Gefahren hin und platziert eure Caches so, dass keine zusätzlichen Gefahren entstehen.
Im Nationalpark dürfen keine Tiere gestört und/oder die Vegetation (dazu zählt auch stehendes und liegendes Totholz) beschädigt oder sogar zerstört werden.
Das Verstecken von Geocaches in potenziellen Nisthöhlen, in Bäumen (z. B. Krone), in Totholz sowie an Horstplätzen von Brutvögeln und in Moorbereichen einschließlich Gewässern ist verboten.
Das Vergraben von Caches ist nicht gestattet.
Caches in Höhlen sind nicht zulässig.
Folgendes darf nicht in den Cache: Lebensmittel oder stark duftende Objekte, die möglicherweise Tiere anlocken, Drogen oder Alkohol, Sprengstoff oder Munition.
Die Regelungen des Nationalparks entsprechend der NP-VO (Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden) sind einzuhalten.
Geocaching in der Dämmerung oder Nacht ist nicht gestattet.
Bitte haltet Euch unbedingt an diese vereinbarten Regeln. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Geocaching, einem doch sehr naturverbundenen Hobby, in diesem grandiosen Bereich ausüben dürfen!