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Rheinland-Pfalz

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Inhaltsverzeichnis

Aktuell tätige Reviewer für Rheinland-Pfalz

Geocaching Events

In den Geocache Hiding Guidelines werden die Regelungen für Geocaching Events beschrieben.

Geocaching Events sind Treffen von Geocachern, die sich auf den sozialen Aspekt des Geocachings konzentrieren. Sie werden von Geocachern organisiert, für Geocacher und diejenigen, die das Spiel erlernen möchten. Der Fokus eines Event-Listings sollte "Geocaching" sein.

Wir bitten darum, dass die T-Wertung des Geocaching Events entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort (bzw. der Erreichbarkeit der Event-Location) im Listing eingestellt wird. Die Event-Beschreibung sollte zusätzlich dazu auch Hinweise zur Erreichbarkeit und den örtlichen Verhältnissen beinhalten, so dass die Teilnehmenden ihren Besuch entsprechend planen können. Das hilft unter anderem Geocachern mit Handicap (z.B. Rollstuhlfahrer) oder anderen Beeinträchtigungen (z.B. Bänderriss) beim Planen ihrer Teilnahme. "T5"- oder "Angel"-Aktivitäten sollten optional sein. Im Allgemeinen müssen Event-Teilnehmer in der Lage sein, das Event zu loggen, ohne an den Aktivitäten teilzunehmen. Jedes Geocaching Event kann online als "teilgenommen" gelogt werden, wenn der Geocacher physisch am Event teilgenommen hat. Event-Teilnehmer müssen kein Logbuch unterschreiben.

Eventstacking

Die Geocache Hiding Guidelines geben hier Auskunft zum Thema "Eventstacking": https://www.geocaching.com/play/guidelines#eventstacking

Eventstacking bedeutet das Anbieten mehrer Geocaching Events innerhalb kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe und/oder am gleichen Ort. Ein Geocaching Event muss mindestens 30 Minuten dauern und normalerweise einen zeitlichen bzw. räumlichen Abstand zu anderen Geocaching Events in der Region einhalten. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten.

Für RLP gelten die folgenden regionalen Regelungen:

Ein Geocaching Event ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des selben Cache Owners nur in Abständen von sieben (7) Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden. Abweichungen von diesen Regelungen, evtl. Ausnahmen oder auch Einschränkungen kann es zu besonderen Ereignissen - wie z.B. Blockparty, Mega- oder Giga-Events - geben. Auch dazu bedarf es der Absprache mit einem Reviewer im Vorfeld.

Sollte es "aus besonderen Gründen" gewünscht sein, dass Geocaching Events, an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden sollen, so müssen die Events von verschiedenen Cache Ownern organisiert und zur Überprüfung und Veröffentlichung eingereicht werden. Details dazu sollten im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.





Gebietsbeschränkungen

(keine Garantie auf Vollständigkeit!)

Ort bzw. Eigentümer

Karte*

Information

Geocaching
erlaubt

Landkreise Mainz
und Mainz-Bingen

Link auf LANIS mit den entsprechenden Zonen

In allen Naturschutz- und Natura2000-Gebieten ist ab sofort Geocaching nicht mehr gestattet.
Hier hat die zuständige Untere Naturschutzbehörde ein entsprechendes Verbot erlassen.

NEIN

Ober-Olmer Wald

Ober-Olmer Waldgebiet

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

"Field of Fame" Alken

FoF Alken

Das zuständige Forstamt Koblenz gestattet in diesem Gebiet keine neuen Geocaches. Die vorhandenen Caches sind derzeit noch geduldet.

KEINE NEUEN CACHES

Forstamt DonnersbergLink auf LANIS mit den entsprechenden Zonen

Im gesamten Gebiet des Forstamtes Donnersberg werden Caches in und an Waldgebieten nur noch in Absprache mit dem zuständigen Forstamt bzw. dem entsprechenden Revierleiter freigeschaltet. Kontaktdaten dazu sind auf der Seite des Forstamtes zu finden.

Regelung für neue Geocaches in und an Waldgebieten im Bereich des Forstamts Donnersberg:

  • Geocaches nur ausserhalb von Naturschutzgebieten
  • Geocaches, Stationen und Finals maximal 10 Meter abseits des Weges
  • Absprache des neuen Caches mit dem zuständigen Revierförster. Ggf. auch vorab schon einmal eine eMail oder ein Telefonat führen, damit mögliche Problembereiche bereits in dieser Phase ermittelt und umgangen werden können
  • Koordinaten und Bilder aller Stationen - auch die von Ablesestationen - dem Revierförster vorlegen

Erst wenn der Förster dann sein "ok" gegeben hat, kann der Cache in diesen Bereichen freigeschaltet werden.

Hinweis des Forstamtsbereich Donnersberg (Landkreis Donnersberg):

  • Keine T5er
  • Keine Nachtcaches
  • Nicht in geschützten Bereichen wie Naturschutzgebieten, Naturwaldreservaten, Waldrefugien
  • Nicht in Höhlen, Bergbaugruben oder Steinbrüchen
  • Nicht in oder an Hochsitzen oder anderen jagdlichen Einrichtungen incl. Umgriff
  • Nur auf Wald- oder Wanderwegen. Dose etc. max. 10 Meter abseits des Weges.
  • Alle neuen Caches bedürfen vor der Freigabe durch Groundspeak (Geocaching.com) die aktive Zustimmung des jeweiligen Revierleiters. Hierfür wird vom Owner eine aussagekräftige Karte mit der Lage der Stages und Fotos von den geplanten Standorten der Dosen zur Verfügung gestellt.
MIT ERLAUBNIS

Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Link auf LANIS mit den entsprechenden Zonen

Nur entlang pkw-befahrbarer Wege bis 5 m vom Wegesrand. Keine Nacht- und Klettercaches erlaubt.

Weitere Regeln im Positionspapier „Naturverträgliches Geocaching im Nationalpark Hunsrück-Hochwald“.

Das Nationalparkamt prüft nach Rücksprache und nimmt bei Korrekturbedarf Kontakt mit dem Owner auf.

MIT ERLAUBNIS DURCH NATIONALPARKAMT

  • Keine Gewähr für die Genauigkeit und Richtigkeit der Kartendaten!

Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Regeln für naturverträgliches Geocaching heraus gegeben. Diese können hier, nebst Anlagen, eingesehen werden.

Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD-Süd Rheinland-Pfalz stellt in Abstimmung mit der SGD-Nord sowie dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) und weiteren Säugetier-Spezialisten fest, dass eine ganzjährige Ausübung von Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten nicht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) steht.

In solchen Bereichen sollen keine weiteren Caches mehr zugelassen werden. Öffentliche Höhlen und Stollen können ausgenommen werden, sofern sie als solche offiziell erkennbar sind.

Groundspeak respektiert den Wunsch der zuständigen Behörde auch im Sinne eines naturverträglichen Geocachings.

Solltest du eine Erlaubnis haben, so nenne und Ansprechpartner und Telefonnummer in der Reviewer-Note und wir schalten den Cache frei.

Cacheserien und "Powertrails"

Wie bekannt ist (siehe Guidelines), so soll für Geocaches eine Erlaubnis der entsprechenden Eigentümer / Verwalter vorhanden sein und im Fall von Cacheserien und "Powertrails" bitte wir diese in Reviewer-Notes der jeweiligen Caches zu dokumentieren. In den einzelnen Caches sollte mindestens die mündliche Kontaktmöglichkeit zu dem Eigentümer / Verwalter hinterlegt sein, damit ein Reviewer ggf. zu den entsprechenden Ansprechpartnern nochmals Kontakt aufnehmen und sich bestätigen lassen kann.

Durch entsprechende Vorlage der Erlaubnis soll auch vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden und Geocacher in die Kritik geraten. Beides sollte ja auch in Eurem/Deinen Interesse sein.

Ohne diese Erlaubnis können Cacheserien leider nicht freigeschaltet werden.

Winterpause bei Geocaches

Owner deren Geocaches längere Zeit (Wochen/Monate) deaktiviert sind werden von uns angeschrieben. Dies wird zu 99% durch John_Koenig passieren, der bei uns die Reaper Funktion übernimmt. Hier also nicht auf unsere Kollegen herum hacken, die diese recht undankbare Aufgabe übernehmen, denn jemand muss es ja tun.  Wenn dann als Grund der Deaktivierung “Winterpause” genannt wird bekommt ihr folgende Anfrage geschickt. Dies geschieht auch bei Caches mit oben genannten Grund, die vor den 3 Monaten bei uns bekannt werden.

Gibt es hier einen speziellen Grund für eine Winterpause? Dann diesen bitte am Beginn des Listings nennen, inklusive der geschätzten Daten von wann bis wann der Cache nicht verfügbar sein kann. Wenn der Cache einfach nur bei winterlichen Bedingungen (Frost, Schnee) nicht funktioniert, dies bitte in das Listing schreiben und das durchgestrichene Schneeflockenattribut setzen. Jeder Sucher ist in der Lage solche Bedingungen selbst zu erkennen. Eine Deaktivierung des Listings ist dafür weder nötig noch erwünscht.

 Bitte schreibe innerhalb von 3 Wochen eine erklärende Notiz oder aktiviere dieses Listing, andernfalls werden wir diesen Cache wie einen normalen temporarily disabled Cache behandeln müssen und diesen archivieren.

Solltet ihr also solch eine Nachricht erhalten, so müsst ihr nun unbedingt in der festgelegten Frist handeln. Ansonsten erfolgt eine Archivierung ohne nochmalige Rücksprache mit dem Owner. Bitte versteht, dass wir hier so vorgehen, da ansonsten der Arbeitsaufwand viel zu hoch wäre.


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