Aktuelle Hinweise
Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19)
Publish für Geocaches in Sachsen-AnhaltGeocaches werden derzeit freigeschaltet. |
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Wunsch nach einer PublishzeitAb 20.02.2022 werden wieder Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. |
Lange genug hat es gedauert… Events sind ab 20.03.2022 wieder möglich!Ab dem 20.03. sollen bundesweit nur noch die sogenannten Basismaßnahmen gelten wie z.B. Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln. Genaueres regelt die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt. Das bedeutet, dass ab sofort wieder Events eingereicht und auch gepublisht werden können, die frühestens ab dem 20.03.2022 stattfinden. Eventowner sind im Sinne des Gesetzes „Veranstalter“. Daraus folgt eine Verpflichtung, ein Hygieneschutzkonzept umzusetzen, das den gesetzlichen Regeln des Bundeslandes und des Landkreises bzw. des Ortes entspricht. Gibt es in Zukunft dann wieder steigende Inzidenzen mit einer steigenden Belastung der Intensivstationen, kann es erneut zu landesweiten oder örtlichen Einschränkungen kommen. Deshalb müssen aktuelle Entwicklungen verfolgt und events an die dann geltenden Vorgaben angepasst werden. Unabhängig davon ist zu beachten:
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Allgemein
Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind folgende Reviewer zuständig:
Generell:
Aufräumen - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:
Für Caches in Naturschutzgebieten gilt:
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Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.
Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.
Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:
Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)
Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.
Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.
Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.
Liste aller UNBs: Untere Naturschutzbehörden
Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt: Geofachdatenserver
Schutzgebiete Deutschlandweit: Kartendienst des BfN
Events müssen 14 Tage vor dem Termin freigeschalten werden. Bitte beachtet, dass eine Bearbeitungszeit notwendig ist, die, je nach Verfügbarkeit der Reviewer auch bis zu 7 Tagen dauern kann. eine rechtzeitige Anmeldung und Freigabe im Listing ist daher notwendig. Die D/T-Wertung bei Events sollte die geringste Stufe, also 1 Stern aufweisen. Gern möchten wir die Organisatoren bei besonderen Ideen und damit verbundenen höheren Wertungen unterstützen. Dazu ist es aber notwendig, dass ihr uns euer Konzept per Reviewernote auch vorstellt, damit wir uns ein Bild davon machen können. Somit sind auch höhere Wertungen möglich.
Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!
Eventstacking
Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen (nicht zur Cachesuche).
Deshalb ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten für ein Event und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines). Zwischen den einzelnen Events muss eine Zeit von mindestens sechs Stunden liegen. Andere Events dürfen nur in einem Abstand von mindestens 20 km stattfinden. Auch hier gilt ... Sollte klar erkennbar sein, dass es hier um reines Eventstacking geht, wird ein Event nicht freigeschalten. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.
Für sog. „Side Events“ neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:
- Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlich nicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
- Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
- Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.
Höhlen / Stollen / Bunker / Erdkeller und ähnliche Orte
Ab 01/2013 gelten folgende Punkte für Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten unter anderem für Sachsen-Anhalt
- Der Cacheowner besorgt bitte von der unteren Naturschutzbehörde eine Bestätigung, dass gegen den Cache (und alle seine Zwischenstationen) in der Höhle nichts einzuwenden ist
- Wenn man als Cacheowner denkt, dass auch die Wintersperre für diesen Cache keine Relevanz hat (z.B. weil die Höhle offensichtlich touristisch ganzjährig genutzt wird), so bitte auch diesen Aspekt extra bestätigen lassen: nur diese Behörde kann erklären, ob es sich um "touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche" gemäß BNatSchG $39 Absatz 6 handelt.
- Die Bestätigung enthält einen Ansprechpartner der Behörde für Rückfragen
- Nach Vorliegen dieser Bestätigung kann ein eventuell wegen Fledermausschutz archivierter Cache aus dem Archiv geholt werden und bleibt während der gesetzlichen Sperrfrist im Zustand "Temporarily disabled"
- Der Cacheowner sorgt bitte dafür, dass der Cache rechtzeitig vor der gesetzlichen Sperrfrist disabled wird
- Alle den Cache betreffenden Infos (Genehmigung liegt vor, Suche nur ausserhalb der Sperrfrist, Archivierung bei Nichtbeachtung etc.) werden im Listing aufgeführt (somit haben auch Aussagen wie "alte PQ gehabt, wusste nichts von einer Sperre" keine Basis mehr)
- Die vom Owner besorgten Bestätigungen und alle anderen relevanten Infos zum Cache werden von einem Reviewer in einer Reviewernote zum Cache dokumentiert, sie sind nur durch Reviewer und Groundspeak-Mitarbeiter einsehbar, nicht jedoch öffentlich
- Wird in einem Listing das Höhlenthema bewusst verschwiegen kann der Cache sofort archiviert werden
- Sollte es Cachefunde während der gesetzlichen Sperrfrist geben wird das Listing endgültig von dieser Website verschwinden.
Felder / Äcker
Laut dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2, §3, Abs. 2, Punkt 1b bedarf das Betreten von Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte der Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten. Da nicht sichergestellt werden kann, daß die Cacher den Cache ausschließlich außerhalb dieser Zeit suchen, können Caches bei denen man Felder betreten muss, nur published werden, wenn eine Genehmigung des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten vorliegt.
Spezielle Gebiete
Ort bzw. Eigentümer | Karte* | Information | Geocaching |
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Halle, | Die Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) §4, Absatz 1, Punkt 11 verbietet Pflanzen zu beschädigen oder zu entfernen - auch durch sportliche Aktivitäten. (Keine Klettercaches an Bäumen!) | EINGESCHRÄNKT | |
Magdeburg, | Trotz Eintrittsgeld sind Geocaches erlaubt, wenn vom Eigentümer des Parks (MVGM GmbH) eine Erlaubnis vorliegt. | EINGESCHRÄNKT | |
Magdeburg, | In der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) steht im §3, Abs.5 geschrieben: "In den Grünanlagen ist den Benutzern untersagt: [...] das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen [...]" Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. offizielle Webseite mit den Parkanlagen | EINGESCHRÄNKT | |
Nationalpark Harz | Wegeplan | Im NP Harz sind Geocaches nur unmittelbar an markierten Wanderwegen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Erlaubnis der Nationalparkverwaltung einzuholen. Kontaktformular Die Parkverwaltung wird vom Reviewer über jeden neuen Cache informiert. | EINGESCHRÄNKT |
Revier Bärenstein | Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches. | NEIN | |
Lutherstadt Wittenberg | Laut §2 Abs.4 der Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg ist es verboten Bäume in öffentlichen Bereichen zu erklettern | EINGESCHRÄNKT | |
Roitzsch | Im vernässten Gebiet bei Roitzsch werden in Absprache mit der UNB Anhalt-Bitterfeld keine Caches mehr zugelassen. | NEIN | |
*Keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Kartendaten!
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