Aktuelles
Maßnahmen aufgrund des COVID-19-Virus in Mecklenburg-Vorpommern
Hier findet ihr den aktuellen Stand der Corona-Verordnung: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf in Mecklenburg-Vorpommern.
Besonderheiten für unser Hobby |
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Für bestehende Events: Bei Events in Innenräumen gelten die Hygieneregeln des Betreibers. Der Owner ist aber als Veranstalter auch für das Event verantwortlich. Im Moment gibt es keine Vorschriften der Behörden in Hinblick auf Corona. Bitte handelt trotz aller Umstände mit entsprechender Umsicht! |
Vorgaben für die Erfassung von Kontaktdaten durch das HQ
→ https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=23&pgid=953
Collecting Event Attendee Information
During COVID-19, local laws and health and safety guidelines, may require Event hosts to collect personal information from Event attendees. If applicable, it needs to be specifically called out on the cache page and the following procedures must be followed:
If local rules about gatherings require the collection of attendee information for purposes of contact tracing, etc., event owners should follow those local rules, and
i) collect only the information that is required;
ii) destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
iii) be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).
If local rules about gatherings do not the require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:
i) collect only the information needed to contact people;
ii) destroy the information no more than one month after the event;
iii) are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).
- Should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, in an event location where gathering attendee information is not required, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the coronavirus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.
Deutsche Übersetzung von gc-reviewer.de (im Zweifel gilt das englische Original ...)
- Sollten die Landesverordnungen eine Erfassung der Kontaktdaten zur Kontaktverfolgung verlangen gilt folgendes:
- Es dürfen nur die Informationen die benötigt werden gesammelt werden
- Die gesammelten Informationen müssen nach den lokalen Anforderungen, oder nach sechs Wochen sollte es keine lokalen Anforderungen geben, vernichtet werden.
- Die Eventteilnehmer müssen über die Datensammlung informiert werden.
- Sollten die Landesverordnungen keine Erfassung der Kontaktdaten zur Kontaktverfolgung verlangen gilt folgendes:
- Eventowner können ein Datenblatt zum Sammeln der Informationen auslegen, der Eintrag ist dann aber optional und kann nicht verlangt werden. Das “Datenblatt” kann natürlich auch aus einem separaten Blatt pro Teilnehmer bestehen um den Datenschutz zwischen den Teilnehmern zu wahren.
- Es dürfen nur die Informationen gesammelt werden, die benötigt werden um die Personen zu kontaktieren
- Die gesammelten Informationen müssen spätestens nach einem Monat vernichtet werden.
- Die Eventteilnehmer müssen über die Datensammlung informiert werden und das diese freiwillig ist. Die Daten dürfen nur mit den lokalen Behörden zum Zweck der Corona Kontaktverfolgung geteilt werden, keine weitere Nutzung ist gestattet.
- Sollte ein Eventveranstalter Informationen darüber erlangen, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, dann soll dieser eine Ankündigung posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen. In dieser Ankündigung sollen keine Rückschlüsse auf den Infizierten enthalten sein. Hinweis: Das Event sollte dementsprechend für mindestens 14 weitere Tage nicht archiviert werden, sonst verliert ihr die Möglichkeit eine Ankündigung zu posten.
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Ansprechpartner
Deine Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern
Müritz-Nationalpark
Müritz-Nationalpark
Für den Nationalpark Müritz gelten besondere Anforderungen an Caches: Geocaching im Müritznationalpark
Angelcaches
Angelcaches
Naturschutzgebiete sind besondere Lebensräume, die nicht ohne Grund unter Schutz gestellt worden sind. Baumkronen können sensibler Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein. Selbst leichte Schäden an Bäumen durch das Angeln sind dort nicht hinnehmbar. Nicht auszuschließen ist auch, dass Spieler sich nicht an die vom Owner vorgestellte Vorgehensweise halten und doch noch anfangen zu klettern oder den Cache anderweitig vom Baum zu befördern. Wenn also im NSG "geangelt" werden muss, halten wir Reviewer einen Cache nur nach schriftlicher Erlaubnis durch die untere Natutschutzbehörde für freischaltbar.
Bitte beachtet bei der Namensgebung, dass der in Skandinavien übliche Name Biltema einer Baumarktkette gehört und deshalb als kommerziell eingestuft werden muss.
Für die Schwierigkeitseinstufung hat es sich in unseren Breiten eingebürgert, der mechanischen Tätigkeit des Angelns durch das leichte Erhöhen der D(ifficult)-Wertung Rechnung zu tragen und bei der T(errain)-Wertung auf das Gelände abzustellen, durch das man sich bewegen muss. Dies soll zusätzlich verdeutlichen, dass Angelcaches vom Owner nicht als Klettercaches gedacht und ausgeführt sind, damit wirklich niemand auf die Idee kommt, dort klettern zu müssen/können.
Bitte setzt auch das Attribut "Special Tool required".
Caches im Naturschutzgebiet
Caches im Naturschutzgebiet
Im Grundsatz genügt ein Cache im Naturschutzgebiet den Anforderungen, wenn er ohne zu klettern oder besondere Hilfsmittel (z.B. eine Angel) unmittelbar vom Weg aus gehoben werden kann.
Dies gilt allerdings nicht für Powertrails, bzw., wenn die Cachedichte zu groß wird. Dann ist allein aufgrund des zu erwartenden großen Publikumsandrangs zu befürchten, dass dem Schutzzweck des Gesetzes nicht mehr genügend Rechnung getragen werden kann. In der Folge können Suchspuren entstehen, die zur Verunstaltung des Gebietes führen und womöglich ordnungs- und zivilrechliche Konsequenzen für den Cacheowner und seine Mitspieler nach sich ziehen können.
Bei solchen Caches kann die Einhaltung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes deshalb nur noch durch eine Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde sichergestellt werden.
Peilmulti / Multicaches
Peilmulti / Multicaches
Bei einem Multicache muss es notwendig sein, die erste Station aufzusuchen. Wenn man zum Final gelangt, ohne an den Startkoordinaten gewesen zu sein, muss der Cache als Mystery gelabelt werden. Auch wenn es historisch anders war, kann der "klassische Peilmulti" also nur als Mysterycache veröffentlicht werden.
Nachtcaches im Wald
Nachtcaches im Wald
Ein Nachtcache im Wald stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Durch Cacher aufgescheuchtes Wild beeinträchtigt die Belange der Jäger, die zuweilen deshalb schon ihren Verpächter in Regress genommen haben, so dass hier auch ernstzunehmende wirtschaftliche Interessen berührt sind.
Eine Folge solcher Entwicklungen sind eine extrem negative Presse und lauter werdende Stimmen aus Politik und Öffentlichkeit mit der Forderung, Geocaching komplett aus Naturschutzgebieten, Wäldern und Jagdgebieten zu verbannen.
Um sicher zu stellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes gemäß unserer inzwischen verschärften Naturschutzrichtlinie http://www.gc-reviewer.de/guidelines/#nature sowie bestehende Privatinteressen berücksichtigt werden, setze Dich bitte mit dem zuständigen Rechteinhaber in Verbindung (dabei kann es sich um den Eigentümer oder den Jagdpächter handeln), beschaffe Dir eine Erlaubnis für diesen Nachtcache und lege sie mir vor. Bei einer mündlichen Einwilligung benötige ich die E-Mailadresse und/oder Telefonnummer der Person, die Dir die Erlaubnis erteilt hat. Wenn der Nachtcache im Naturschutzgebiet liegt, ist immer auch die Einwilligung der unteren Landschaftsschutzbehörde erforderlich.
Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Strecke nur durch ein kleines, siedlungsnahes Waldstück führt oder alle Wegpunkte unmittelbar an offiziellen Waldwegen liegen.
Auch wenn es da draussen noch "Altfälle" als Nachtcaches geben mag, bei denen die oben genannten Anforderungen anders als in der Cachebeschreibung und gegenüber uns Reviewern versprochen, nicht vollständig erfüllt sind, können solche Listings nicht als Präzedenzfälle dienen.
Siehe auch https://gcwiki.atlassian.net/wiki/display/GEO/Germany#Germany-GeocachesimWald
Cachewartung
Cachewartung
Wenn Zweifel daran bestehen, ob der Cache noch intakt oder vor Ort ist oder es Probleme mit dem Versteckort gibt, sollte der Owner sein Listing vorläufig deaktivieren/disabeln. Schließlich möchte man selbst ja auch nicht vergeblich eine Location aufsuchen, bei der es Stress, nichts zu finden oder nur noch Geocachingmüll gibt. Wer seinen Cache nicht mehr warten mag, archiviert ihn bitte gleich selbst.
Nach dem Deaktivieren sollte eine Wartung innerhalb von drei bis vier Wochen über die Bühne gehen. Danach muss der Owner seinen Cache selbst wieder aktivieren/enabeln und "Owner Maintenance" / "Wartung durchgeführt" loggen, damit auch das System weiß, dass alles wieder in Ordnung ist.
Nach Ablauf dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass ein Reviewer sich das Listing vormerkt und nochmal eine Frist zur Wartung setzt. Kommt der Owner dem nicht nach, ist davon auszugehen, dass an dem Cache kein Interesse mehr besteht und das Listing wird archiviert. Mangels Wartung archivierte Caches werden nicht mehr aus dem Archiv geholt. Da es ja immer einmal einen wichtigen Grund dafür geben kann, dass man für eine Wartung vorübergehend keine Zeit hat, sollte der Owner dies kurz in einem Log posten (bitte keine Mail!) und erläutern, warum sich die Wartung verzögert und wie es weitergeht.
Es gibt keine Winterpause! Auch Groundspeak vertritt die Meinung, dass Caches im Winter nur dann temporär deaktiviert werden müssen, wenn ein guter Grund dafür besteht. Ansonsten genügt das Attribut "Not available during winter" / "Bei Schnee nicht machbar"
Wenn es gesetzt ist, kann jeder Spieler selbst entscheiden, ob er den Cache bei der konkret vorherrschenden Witterung angeht.
Ein solcher Grund besteht bei Caches in Höhlen etc. Nach § 39 Abs.6 BNatSchG ist es verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. Betroffene Caches müssen vom Owner selbstständig im genannten Zeitraum deaktivert werden. Aber bitte deutlich kennzeichnen, dass die Sperre wegen Fledermausschutzes erfolgt.
Auch eine Baustelle bietet keinen Anlass, sich über eine längere Zeit nicht um seinen Cache zu kümmern. Wenn ein Cache wegen Bauarbeiten vorübergehend nicht erreichbar ist, ist es durchaus in Ordnung, das Listing 6-8 Wochen zu disabeln. Dann sollte der Owner es sich aber überlegen, den Cache oder die betroffene Station (ggf. temporär) außerhalb des unzugänglichen Bereichs zu verstecken. Ansonsten sollte das Listing besser archiviert und nach Beseitigung der Baustelle ein neuer Cache eingereicht werden. Meist hat sich nach Ende umfangreicher Baurbeiten das Umfeld des Caches sowieso völlig verändert.
Wenn der Owner sich nicht um einen Cache kümmert, bei dem Zweifel am Vorhandensein oder der Legalität bestehen, der verwahrlost erscheint oder bei dem nur noch Fotologs erfolgen, wird ein Reviewer diesen früher oder später selbst deaktivieren. Auch dann läuft eine 3-Wochen-Frist zur Überprüfung/Wiederherstellung. Dazu gilt das oben Aufgeführte entsprechend.
Archivierte Caches
Archivierte Caches
Eine Archivierung entfernt Deinen Cache permanent von der Liste der auffindbaren Caches. Ein archivierter Cache wird im Ausnahmefall wieder aus dem Archiv geholt, aber nur, wenn er in diesem Moment den aktuellen Guidelines entspricht und dies auch nur innerhalb kurzer Zeit. Solltest Du Deinen Cache versehentlich archiviert haben, wende Dich also bitte schnellstmöglich an Deinen lokalen Reviewer per Mail.
Caches, die wegen Vernachlässigung der Wartungspflichten archiviert werden, werden nicht mehr aus dem Archiv geholt!
Siehe auch http://support.groundspeak.com/index.php?pg=kb.page&id=70
Events
Events
Events sollen 14 Tage vor dem Termin freigeschaltet werden, um möglichst vielen Spielern die Planung ihrer Teilnahme zu ermöglichen, weshalb sie rechtzeitig zum Review angemeldet werden müssen.
Jeder, der an einem Event teilnimmt, darf diesen auch loggen; ein Logbuch ist freiwillig und dient nur dem Spaßfaktor. Da ein Event jedermann zugänglich, einfach zu finden und ohne Rätsel an den angegebenen Koordinaten stattfinden soll, ist die D-Wertung immer 1 sein.
Eventstacking bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe; als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt. Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss - in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern - normalerweise ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder ein räumlicher von 20 km liegen. Ausnahmen kann es zu besonderen Ereignissen geben.
Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.
Um das Orgateam eines Megaevents zu unterstützen und Verlagerungen von Eventteilnehmern zu vermeiden, werden je Megaevent in Abstimmung mit dem Orgateam nur ein Meet&Greet-Event am Vortag und ein Goodbye-Event am Folgetag (Sideevents) freigeschaltet. Innerhalb eines 50 km-Radius und einer Zeitspanne von zwei Tagen, werden in diesem Bereich keine weiteren Events veröffentlicht, sofern Groundspeak nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Powertrails
Powertrails
Powertrails sind Cacheserien, die von einem Cacher oder einer Gruppe von Cachern mit dem Ziel gelegt werden, zügig eine hohe Fundzahl zu ermöglichen. Diese haben regelmäßig in Naturschutzgebieten nichts zu suchen (s.o.) und bedürfen umsichtiger Planung und Pflege, um zu verhindern, dass es durch die üblicherweise starke Frequentierung solcher Trails zu Belästigungen für Mensch oder Umwelt kommt.
Gerade Powertrails werden nach Vorgabe von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner genehmigt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und hat auch rechtlich dafür einzustehen, weshalb immer erkennbar sein muss, wer die Verantwortung trägt.
Objektsuche
Rätsel: Bildersuche / Objektsuche als Mystery – „Finde mich“ Caches
Die Bedingungen für solche Rätsel wurden von Geocaching HQ konkretisiert: Es müssen aus dem Listing erkennbare Hinweise für den Standort der gesuchten Objekte vorhanden sein.
Das Suchgebiet ist klar einzuschränken, in dem z.B. ein Straßenname oder ein Park genannt wird, in dem das Objekt zu finden ist. Ebenfalls muss eindeutig sein, welches Objekt zu finden ist.
Setzt der Lösungsweg eine weitflächige Suche voraus, kann ein solcher Cache nicht veröffentlicht werden.
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