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Inhalt


Zuständigkeiten

Reviewer

Profil

Mail

alternative Kontaktmöglichkeit

Amy Farrah Fowler

amyfarrahfowler.gc@gmail.com 


Susi Sonnenschein

reviewer.susi@gmail.com


Telegram
@Reviewer_Susi

Anfragen/Kontakt

Bei Anfragen zu einem Cache:

    • Die ideale Kommunikation zu einem (unveröffentlichten) Cache läuft über die Reviewer Notes.

    • Bitte nutzt die Mail-Funktion. Das Message-Center ist für uns bei der Abarbeitung der Anfragen weniger geeignet.

    • Bitte unbedingt die gc-Nummer mitschicken. Nur so können wir dir effektiv Auskunft geben. 



Aktuelles

Maßnahmen aufgrund des COVID-19-Virus in Sachsen

Hier findet ihr den aktuellen Stand zur Sächsischen Corona-Verordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-10630

Besonderheiten für unser Hobby

Ab 20. März können wieder Events stattfinden.

Für bestehende Events: Bei Events in Innenräumen gelten die Hygieneregeln des Betreibers. Der Owner ist aber als Veranstalter auch für das Event verantwortlich.

Bitte handelt trotz aller Umstände mit entsprechender Umsicht!


→ Hygienekonzept

    •  Zu einem Hygienekonzept gehören folgende Punkte:
        • Teilnehmerbeschränkung
        • Abstandsgebot
        • Maskentragepflicht?
        • Datenerhebung für eine eventuelle Kontaktverfolgung
        • Gibt es weitere Vorgaben

Vorgaben für die Erfassung von Kontaktdaten durch das HQ

https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=23&pgid=953

During COVID-19, local laws and health and safety guidelines, may require Event hosts to collect personal information from Event attendees. If applicable, it needs to be specifically called out on the cache page and the following procedures must be followed:

  • If local rules about gatherings require the collection of attendee information for purposes of contact tracing, etc., event owners should follow those local rules, and 

    • i) collect only the information that is required; 

    • ii) destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event; 

    • iii) be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 

  • If local rules about gatherings do not the require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers: 

    • i) collect only the information needed to contact people; 

    • ii) destroy the information no more than one month after the event; 

    • iii) are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 

  • Should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, in an event location where gathering attendee information is not required, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the coronavirus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.

Deutsche Übersetzung von gc-reviewer.de (im Zweifel gilt das englische Original ...)

  • Sollten die Landesverordnungen eine Erfassung der Kontaktdaten zur Kontaktverfolgung verlangen gilt folgendes:
    • Es dürfen nur die Informationen die benötigt werden gesammelt werden
    • Die gesammelten Informationen müssen nach den lokalen Anforderungen, oder nach sechs Wochen sollte es keine lokalen Anforderungen geben, vernichtet werden.
    • Die Eventteilnehmer müssen über die Datensammlung informiert werden.
  • Sollten die Landesverordnungen keine Erfassung der Kontaktdaten zur Kontaktverfolgung verlangen gilt folgendes:
    • Eventowner können ein Datenblatt zum Sammeln der Informationen auslegen, der Eintrag ist dann aber optional und kann nicht verlangt werden. Das “Datenblatt” kann natürlich auch aus einem separaten Blatt pro Teilnehmer bestehen um den Datenschutz zwischen den Teilnehmern zu wahren.
    • Es dürfen nur die Informationen gesammelt werden, die benötigt werden um die Personen zu kontaktieren
    • Die gesammelten Informationen müssen spätestens nach einem Monat vernichtet werden.
    • Die Eventteilnehmer müssen über die Datensammlung informiert werden und das diese freiwillig ist. Die Daten dürfen nur mit den lokalen Behörden zum Zweck der Corona Kontaktverfolgung geteilt werden, keine weitere Nutzung ist gestattet.
  • Sollte ein Eventveranstalter Informationen darüber erlangen, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, dann soll dieser eine Ankündigung posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen. In dieser Ankündigung sollen keine Rückschlüsse auf den Infizierten enthalten sein. Hinweis: Das Event sollte dementsprechend für mindestens 14 weitere Tage nicht archiviert werden, sonst verliert ihr die Möglichkeit eine Ankündigung zu posten.



Sperrzonen/Gebiete mit besonderen Eigenschaften

https://www.smul.sachsen.de/img/verwaltungsportal/413_landkreiskarte.gif

Bautzen (Budyšin)


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Chemnitz (kreisfreie Stadt)

Sachsenforst Grüna

Alle Caches, welche im Gebiet des Sachsenforsts Grüna liegen, müssen mit dem zuständigen Reviewerleiter abgesprochen werden.

Dresden (kreisfreie Stadt)

Dresdner Heide

Mitteilung aus dem Dresdner Forstamt vom 02.06.2016

"Aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht sind T5er äußerst kritisch zu beurteilen, da es zu erheblichen Störungen von unmittelbarer in Nachbarschaft brütender Greifvögel (Habicht, Mäusebussard) und insbesondere der an diesen Altbäumen (Buchen) vorkommenden bzw. spezialisierten Tierarten (Schwarzspecht, Fledermäuse usw.) kommt.

Das Klettern an den Altbäumen führt auch zu Schäden an dem Baum selbst.

Weiterhin stellen wir immer wieder Trittschäden an der im Umfeld dieser Altbuchen keimenden Naturverjüngung fest."

Folgende Schlussfolgerungen sind für Neucaches in der Dresdner Heide zu ziehen:

  1. Damit ist es nun nicht mehr möglich, Klettercaches in der Dresdner Heide zu legen, es sei denn es gibt eine Ausnahmegenehmigung dafür.
  2. Jagdgebiete sind zu meiden, Wildrückzugsgebiete wie z.B. die Hofewiese ebenso.
  3. Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale sowie Caches in Flussauen sind auszusparen.
  4. Powertrails sind nicht erwünscht.
  5. Zudem müssen Caches  in der Dresdner Heide per Voranfrage vom Dresdner Forst genehmigt werden.

    Ansprechpartner ist:
    Staatsbetrieb Sachsenforst | Forstbezirk Dresden |
    Nesselgrundweg 4 | 01109 Dresden
    Tel. +49 351 25308-18 | Fax +49 351 25308-25 | Mobil: +49 175 9354764

    Heiko.Zuppke@smul.sachsen.de |www.smul.sachsen.de/sbs/

Die schriftliche Erlaubnis sollte im Reviewprozess als Foto/Scan an eine Reviewer Note angehängt werden. Eine weitergeleitete Mail ist auch möglich. Besser ist es, erst im Forst anzufragen, ehe eine Dose installiert und ein Cache zum Review eingereicht wird.

Eventuell

Hotel Schloss Eckberg

Der Schlossmanager bittet darum, auch in Zukunft im Grundstück keine Geocaches mehr zu veröffentlichen.Nein

Erzgebirgskreis

Stadtgebiet Geyer

Im Stadtgebiet Geyer (einschließlich Stadtwald) ist das Verstecken von Geocaches auf öffentlichem Grund nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung möglich.

Nähere Informationen dazu findet ihr auf folgenden Seiten: https://www.stadt-geyer.de/urlaub-in-geyer/aktiv-erleben/geocaching 

Eventuell

Hartmannsdorfer Forst

Cacheverbot durch BundesimmobilienanstaltNein

Forstbezirk Chemnitz

Powertrails und Klettercaches nur mit Erlaubnis vom SachsenforstEventuell

Görlitz (Zhorjelc)


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Leipzig (kreisfreie Stadt)


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Leipzig


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Meißen


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Mittelsachsen

Zellwald

Caches werden hier nur mit Erlaubnis des Sachsenforstes veröffentlicht.

Der Sachsenforst sieht hier eine Gefahr der "Übernutzung". →  Chris.Jasper@smul.sachsen.de

Eventuell

Sachsenforst Grüna

Alle Caches, welche im Gebiet des Sachsenforsts Grüna liegen, müssen mit dem zuständigen Reviewerleiter abgesprochen werden.

Nordsachsen 


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Nationalpark Sächsische Schweiz

Caches dürfen nur an ausgewiesenen Wege bzw. Klettersteigen liegen. Baumklettercaches sind im Nationalpark nicht erlaubt.
Geocaches bedürfen der Genehmigung der Nationalparkverwaltung. Ansprechpartner dazu ist Herr Andreas Knaak (Andreas.Knaak@smul.sachsen.de)

Auf Grund brütender Vögel (Wanderfalke, Uhu, Schwarzstorch) kann es im Frühjahr zur Sperrung einzelner Caches durch die Nationalparkverwaltung kommen.

Eventuell

Vogtlandkreis


aktuell sind keine speziellen Sperrzonen ausgewiesen/bekannt

Zwickau

Hartmannsdorfer Forst

Cacheverbot durch BundesimmobilienanstaltNein

Forstbezirk Chemnitz

Powertrails und Klettercaches nur mit Erlaubnis vom SachsenforstEventuell

Geocaches im Wald

Neben den bundesweiten Regelungen → Germany#GeocachesimWald gibt es für das Bundesland Sachsen noch einige konkrete Hinweise → https://www.sbs.sachsen.de/download/sbs/Infoblatt_Geocaching.pdf

    • Grundsätzlich ist das Verstecken und das Suchen erlaubt
    • Die Dosengröße möglichst klein halten
    • Keine Caches auf Gebieten mit Jungpflanzen (Forstkulturen, Pflanzgärten)
    • Keine Caches an jagdlichen Einrichtungen (bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers) 
    • Keine Beschädigungen an Bäumen (Schrauben, Nägel, die Rinde beeinflußende Befestigungen)
    • Bei Powertrails (oder größeren Cacherunden) empfiehlt es sich den Sachsenforst in die Planung einzubeziehen.



Höhlen


Das Sächsische Oberbergamt ist die sachlich zuständige Polizeibehörde für Gefahrenabwehr u.a. aus unterirdischen Hohlräumen nach der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Sächsischen Hohlraumverordnung) i.d.F. vom 20. Februar 2012 (Sächs GVBl. S. 191).

Die Definition dieser Hohlräume ist im § 2 der Verordnung dargestellt.

Eine generelle Betretungsregelung für offen stehende Hohlräume im Sinne der v.g. Verordnung gibt es im Freistaat Sachsen nicht. Die Eigentümerfrage sowie Regelungen nach anderen Fachgesetzen bleiben unberührt.

Nach § 6 Sächsischer Hohlraumverordnung ist eine beabsichtigte Nutzung unterirdischer Hohlräume dem Sächsischen Oberbergamt schriftlich anzuzeigen.

Wir empfehlen, bei konkreten Vorhaben das Referat 32-Altbergbau des Oberbergamtes rechtzeitig zu kontaktieren.

Cacheverstecke in Höhlen

Bitte für bestehende Caches die Nutzungsanzeige beim o.g. Referat nachholen und die Bestätigung per Reviewer Note zum Cache einstellen.

Bitte für neue Caches die Nutzungsanzeige beim o.g. Referat abliefern und die Bestätigung per Reviewer Note zum Cache einstellen.

siehe auch: 1 Höhlencaches in BB-BE-MV-SN-ST-TH



Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

    • Werden nicht gepublished
    • einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community. (wink)

Eventstacking

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events, die Gemeinschaft der Geocacher untereinander zu verbessern und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt.

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Weiterhin setzen wir folgende Regelung um:

    • Andere Events dürfen nur in einem Abstand von mindestens 15 km (dieser Abstand gilt nur für Sachsen) stattfinden.

Kann der räumliche Abstand nicht eingehalten werden, gilt eine weitere Regel:

    • Zwischen zwei einzelnen Events in einer Region muss ein Zeitabstand von wenigstens sechs Stunden liegen.

Abweichungen von dieser Regelung sind dann möglich, wenn es spezielle Aktionen von Groundspeak gibt.
Beispiele: International Geocaching Day, GIFF-Events, o.ä. gibt.

Mega-/ Giga-Events

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

    • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlich nicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
    • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
    • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.


 

weitere Hinweise / FAQs

Adoption

Die Adoption (Übernahme) eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des aktuellen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/).

Ein Reviewer kann keine "Zwangsadoption" einleiten oder durchführen.

Archivierte Caches werden nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt.

Angelcaches

an Hauptverkehrsstraßen

Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen eine Erlaubnis (Kommune, Straßenamt, ...), aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf.
Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder eMail-Adresse.

im Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind besondere Lebensräume, die nicht ohne Grund unter Schutz gestellt worden sind. Baumkronen können sensibler Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein. Selbst leichte Schäden an Bäumen durch das Angeln sind dort nicht hinnehmbar. Nicht auszuschließen ist auch, dass Spieler sich nicht an die vom Owner vorgestellte Vorgehensweise halten und doch noch anfangen zu klettern oder den Cache anderweitig vom Baum zu befördern. Wenn also im NSG "geangelt" werden muss, halten wir Reviewer einen Cache nur nach schriftlicher Erlaubnis durch die untere Natutschutzbehörde für freischaltbar.

an Laternen

Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf.
Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder eMail-Adresse.

Hintergrund:
Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.

Archivierung deaktiviertes Caches

    • In Sachsen erfolgt bei (ohne wichtigen Grund - z.B. Fledermausschutz) deaktivierten Caches nach 10 Wochen ein Hinweis durch den Reviewer per Reviewer Note im entsprechenden Cache.

    • Erfolgt in den nächsten 31 Tagen keine Reaktion durch den Owner, wird der Cache archiviert.

    • Erfolgt innerhalb der 31 Tage eine Reaktion durch den Owner, als Log vom Typ "Write Note" im Listing, bekommt der Cache weitere 31 Tage Zeit zur Bearbeitung und Wiederaktivierung.

    • Bei wichtigen Gründen kann diese Prozedur mehrmals wiederholt werden. (Reviewer Note - Note durch Owner - Reviewer Note - Note durch Owner - ...)

    • Caches, die wegen mangelnder Wartung oder fehlender Rückmeldung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden.
      Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.

Autobahn

Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.

Challenge-Caches

Bei der Einreichung von Challenges gibt es einige Punkte zu beachten:

    • Sind die gültigen Guidelines und Kriterien für Challenges beachtet? → https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

    • Gibt es schon eine ähnliche Challenge in der Nähe?

    • Ist ein erlaubter Checker eingebunden?

    • Gibt es genug Cacher aus dem Umfeld, die die Bedingungen erfüllen? → Aktuell solltest du 10 Cacher nennen, die die Logbedingungen erfüllen

Kritische Orte

Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen.
Zu kritischen Orten gehören unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) → https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas

    • Flughäfen
    • Eisenbahnbrücken, befahrene Auto(bahn)brücken
    • Bahnhöfe und Bahngelände
    • infrastrukturelle Einrichtungen
    • Polizeidienststellen
    • militärische Sicherheitseinrichtungen
    • Regierungsviertel, Botschaften 

Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

Nachtcaches

Ein Nachtcache stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Oft ist es so, dass Störungen unbewusst und ohne jede böse Absicht geschehen. Vielmehr liegt der Grund in fehlender Erfahrung und Unwissenheit.

Um sicherzustellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt worden sind, ist für Nachtcaches eine Erlaubnis, ausgestellt von der unteren Naturschutzbehörde (zwingend bei Nachtcaches für die Naturschutzgebiete oder Biotope durchquert werden müssen) oder dem zuständigen Jagdpächter oder Forstbeamten, zu beschaffen und vorzulegen. Bei einer mündlichen Einwilligung bitte E-Mailadresse und/oder Namen und Telefonnummer der Person angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.

NSG/Biotope

In Schutzgebieten ist zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht. Der Schutzzweck selbst ist leider in den Karten nicht verzeichnet. Er kann in der entsprechenden Verordnung nachgelesen werden. Bei einem Cache in einem Schutzgebiet bestätige bitte, dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zum Cacheversteck verhindern.

Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Schutzgebiet liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf.

Handelt es sich um mehrere Caches, von denen einer oder mehrere Caches im Naturschutzgebiet oder Biotop liegen, bringe bei der Unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob diese mit Caches in den geschützten Bereichen einverstanden ist, selbst wenn sie häufiger aufgesucht werden (das gilt auch für Caches direkt am Weg).

Hintergrund:

Schutzgebiete sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Bereiche. Niemand darf Handlungen in einem solchen Schutzgebiet begehen, die diese zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können. Keine Verordnung, Satzung oder Einzelanordnung braucht vorauszugehen, um dieses Verbot - wie etwa bei Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen - gebietsbezogen zu konkretisieren. Die bloße Existenz des Schutzgebietes, wo immer es sich auch befindet, genügt, um den besonderen Schutz auszulösen.

Bei Caches, die in solchen Gebieten aber außerhalb der Wege liegen, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Falls Dein Cache nicht direkt an einem offiziellen Weg liegt, verlege ihn bitte entsprechend. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
      Groundspeak hat dabei die Faustregel, dass Du mit einem Bein auf dem Weg verbleibend, den Cache erreichen kannst.

    2. Bringe bei der unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob die Platzierung des Caches am vorgesehenen Ort (dieser kann z.B. mit http://www.flopp-caching.de/ gezeigt werden) mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist und dir eine Platzierung aus der Sicht des Naturschutzes gestattet ist. Den öffentlichen Informationsquellen kann diese Information in der Regel nicht entnommen werden. Eine entsprechende Erlaubnis kannst Du an eine Reviewernote anhängen, ein Bild davon einstellen, oder/und die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, der die Erlaubnis erteilt hat.

Hier findest du eine interaktive Karte mit den sächsischen Schutzgebieten.

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme

Schulgelände

Schulen gehören zu den Orten, die in den Guidelines als problematische Orte definiert werden. Es ist danach ausreichend, wenn der Cache nur in der Nähe eines solchen Ortes ist. (https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible](https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible) Vor diesem Hintergrund bitten wir darum zu überlegen, ob das Versteck auf /an einem Schulgelände gut gewählt ist.

Eine Veröffentlichung kann an diesen Stellen nur mit einem vorliegenden Einverständnis der Schulleitung erfolgen. Diese kann ein schriftliches Einverständnis als Foto in der Reviewernote mit hochgeladen werden. Bei einem mündlichen Einverständnis ist der Name des Ansprechpartners mit Kontaktinformationen zu hinterlegen. Eine mündliche Erlaubnis wird i.d.R. von uns verifiziert.

Warum wir insbesondere bei Schulen auf diesen Teil der Guidelines achten:

Stelle Dir z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder und Aufsichtspersonen wirken mag. Letztlich gibt es eine ähnliche Problematik wie bei Spielplätzen.

Spielplatz

Laut Richtlinien spricht nichts gegen einen Cache auf einem Spielplatz und wir werden die Caches deswegen auch nicht aufhalten.

Trotzdem möchten wir Euch bitten, darüber nachzudenken, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Stelle Dir dabei z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder mit ihren Eltern wirken mag. Spielplätze sind im Allgemeinen dazu da, dass Kinder dort ungestört und ungefährdet spielen können. Bitte seid euch im Klaren, dass es Cacher geben wird, die durchaus verärgert sind, wenn Caches auf Spielplätzen versteckt werden, und dieses beim Loggen Deines Cache zum Ausdruck bringen werden.

Wenn Ihr dennoch unbedingt einen Cache auf /an einem Spielplatz legen möchtet, prüft bitte auch, ob Erwachsene (Begleitpersonen ausgenommen) überhaupt auf den Spielplatz dürfen bzw. eine Sondernutzung wie Geocaching erlaubt ist. Beachte dazu bitte die Beschilderung vor Ort sowie die entsprechenden Satzungen der zuständigen Kommune.

Steinmauern

Steinmauern (speziell Trockenmauern) sind als Cacheversteck generell ungeeignet. Das Problem ist, dass die Suchenden alle möglichen Steine heraus ziehen und dadurch die Mauer zerstört werden könnte. Wenn es sich um eine solche Mauer handelt, verstecke deinen Cache bitte anders.

Verkehrsinseln

Das Betreten und Verweilen auf der Mittelinsel eines Kreisverkehrsplatzes ist gesetzlich nicht geregelt und somit auch prinzipiell nicht verboten. Mit § 25 StVO wurde allerdings geregelt, wo und wie sich ein Fußgänger im öffentlichen Straßenverkehr, und dazu gehört auch die bauliche Anlage eines Kreisverkehrsplatzes, zu bewegen hat. Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten wird, kann man nicht davon ausgehen, das es automatisch erlaubt ist.
Es gibt die unterschiedlichsten Gestaltungsarten (z.B. Grünflächen, Skulpturen, Denkmale mit umlaufendem Fußweg, Brunnen, Blumenrabatten, kleine Plätze zum Überfahren geeignet, ebenerdig, leichte Erhöhungen, aufgeschüttete Hügel u.s.w.) solcher Plätze.
Wie sich die Polizei verhält, hängt demnach von der Größe und Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes ab. So wie es sehr viele Möglichkeiten unterschiedlicher Gestaltungsarten gibt, genau so viele Möglichkeiten des Einschreitens oder auch Nichteinschreitens gibt es für die Polizei.
In den meisten Fällen ist ein solcher Kreisverkehrsplatz allerdings so gestaltet, dass der gesunde Menschenverstand ausreichend ist, um einzuschätzen ob das Betreten und Verweilen auf der Mittelinsel vorgesehen ist oder nicht.

Hintergrund:

In der StVO gibt es einen Paragraphen, der sich mit Fußgängern beschäftigt:

§25 "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen." Damit ist klargestellt, wo der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber grundsätzlich Verkehrsflächen für einen Fußgänger sieht.

§ 25 Abs. 3 StVO regelt (der Cacher muss ja auch über eine Fahrbahn gehen, um zur Verkehrsinsel zu gelangen), wie Fahrbahnen zu überqueren sind. § 25 Abs. 3 StVO entnehme ich, wie Fahrbahnen an Kreuzungen (die es sinnlogisch bei jedem Kreisverkehr gibt) zu überschreiten sind. Ein Verstoß gegen a) und/oder b) stellt eine verwarnungspflichtige Ordnungswidrigkeit dar.

Vorabanfrage nach verfügbaren Koordinaten

Ein Vorabfrage nach freien Koordinaten ist möglich und bei aufwendigeren Caches auch durchaus sinnvoll. (Siehe dazu auch hier: LINK)

Folgende Vorgehensweise empfehlen wir dabei:

        1. Anlegen eines Listings
        2. Eintragen aller physischen Stationen in das Listing (nur die phyischen Stationen/Finals werden auf Abstandskonflikte geprüft)
        3. Den Cache prüfen lassen. Dafür hast du 2 Möglichkeiten
          1. Mail mit der GC-Nummer (möglichst als Link) an den Reviewer schicken
            Bitte nicht über Message-Center, sondern per Mail
          2. Den Cache zum Review einreichen.
            Dabei aber deutlich kennzeichnen (z.B. in einer Reviewer Note), dass dieser Cache noch NICHT veröffentlicht werden soll!
        4. Wir prüfen das Listing auf Abstandskonflikte → und zwar nur auf Abstandskonflikte
        5. Du erhältst eine Antwort per Reviewer Note im Listing
        6. Im Idealfall ist die Stelle verfügbar und du kannst deinen Cache hier platzieren.
          Diese Koordinaten sind jetzt für dich eine gewisse Zeit "reserviert"
        7. Innerhalb von wenigen Wochen solltest du deinen Cache zum Review einreichen

Winterpause

Für Geocaches, die aufgrund von Witterungsbedingungen im Winter nicht suchbar sind, soll das Attribut "Not available during winter" (http://www.geocaching.com/images/attributes/winter-no.gif) eingesetzt werden. Zeitliche Einschränkungen durch Deaktivierung sind für diese Geocaches nicht vorgesehen. Ggf. muss man im Listingtext speziell darauf hinweisen. Lediglich bei Caches mit Fledermausschutz ist die Entfernung der Dose und die Deaktivierung mit entsprechendem Hinweis notwendig! Hier sollte der Name so angepasst werden, damit ein Erkennen dieser Problematik sofort möglich ist.
Beispiel:
 Klaustrophobia *Winterpause Fledermausschutz*

Bei Deaktivierung mit besonderen Umständen (z.B. Fledermausschutz) schreibt bitte in den Deaktivierungslog den Grund und das Datum der vorraussichtlichen Wiederaktivierung. Damit werden die zwischenzeitlichen Erinnerungs-Reviewer-Notes vermieden. Sollten hier doch eine Reviewer Note geschrieben werden, die eine baldige Aktivierung anmahnt, so gilt stets: Auch ein Reviewer kann etwas überlesen. Es gilt stets die behördliche Vorgabe.

Rätsel: Bildersuche / Objektsuche als Mystery – „Finde mich“ Caches

Die Bedingungen für solche Rätsel wurden von Geocaching HQ konkretisiert: Es müssen aus dem Listing erkennbare Hinweise für den Standort der gesuchten Objekte vorhanden sein.  
Das Suchgebiet ist klar einzuschränken, in dem z.B. ein Straßenname oder ein Park genannt wird, in dem das Objekt zu finden ist. Ebenfalls muss eindeutig sein, welches Objekt zu finden ist.  
Setzt der Lösungsweg eine weitflächige Suche voraus, kann ein solcher Cache nicht veröffentlicht werden.



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