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Das Verstecken von Geocaches im Nationalpark Müritz

Liebe Cacher rund um die Müritz,

das Nationalparkamt des Müritznationalparks ist an uns herangetreten, da das Geocaching doch zu einem immer sichtbareren Hobby wird. Darum ist es wichtig, daß wir gemeinsame Lösungen finden, die sowohl den Schutzgedanken samt den dazu erlassenen offiziellen Bestimmungen würdigen, uns aber andererseits ermöglichen, unser Hobby auch in diesem schönen Gebiet auszuüben.

Hier die gesetzlichen Infos zum Nachschlagen:

Link zur Nationalparkverordnung: http://mv.juris.de/mv/gesamt/MueritzNatPV_MV.htm#MueritzNatPV_MV_P1

oder in der Übersicht: http://mv.juris.de/mv/MueritzNatPV_MV_rahmen.htm

Im Müritz-Nationalpark wurden seit 2005 insgesamt 35 Caches angelegt. Bis zum 21.02.2011 sind diese 35 Caches 2452 Mal geloggt worden.

Von den aktuell 33 sind lt. Parkverwaltung 20 im Bezug auf den Schutzzweck zumindest als als kritisch zu werten bzw. stellen konkrete Verstöße gegen die Nationalpark-Verordnung dar.

Das Nationalparkamt nimmt Aufgaben in der Gebietskontrolle war und möchte gern eine Lösung erreichen, die sowohl dem Schutzzweck als auch dem Freizeit- und Erholungsinteresse von Einheimischen und Urlaubern entgegen kommt.

Es ist daher erforderlich, Anforderungskriterien an das Legen von Geocaches einschließlich Kontrolle festzulegen, um - Verstöße gegen die Nationalpark-Verordnung zu verhindern - durch eine gezielte aktive Besucherlenkung zur Ausprägung des Ruhecharakters des Gebiets beizutragen sowie - den Geocachern einen auch von ihnen selbst gewünschten gesetzeskonformen Rahmen für ihre Tätigkeit vorzugeben.

Inhaltlich legt das Nationalparkamt Müritz zum Geocaching fest: 1. Geocaches und die dazugehörigen Routen dürfen im Nationalpark nur unter folgenden Bedingungen angelegt werden: - an öffentlichen Straßen und an gekennzeichneten touristischen Wegen bzw. Wanderwegen - an oder in Besuchereinrichtungen - entlang der Wasserwanderstrecken nur an gekennzeichneten Anlandestellen sowie an Stellen, die kein Anlanden erfordern (z.B. unter Brücken) 2. Unter diesen Voraussetzungen erfolgt bis auf Weiteres keine zahlenmäßige Beschränkung. Maßgebliche Begründung hierfür ist die Gleichbehandlung zu anderen Nationalparkbesuchern. Sollte die weitere Beobachtung der Entwicklung es erforderlich erscheinen lassen, muss in den Folgejahren ggf. nachgesteuert werden. 3. Das Nationalparkamt empfiehlt, auf „Nachtcaches" zu verzichten (allgemein erhöhtes Gefährdungspotenzial v.a. im Wald). 4. Als „organisierte Veranstaltung" im Sinne der Nationalpark-Verordnung wird lediglich gewertet, wenn Geocaching in gewerblich organisiertem Rahmen z.B. durch touristische Anbieter angeboten und vermarktet wird. Dann ist die entsprechende Genehmigung erforderlich.

Das Nationalparkamt wird in naher Zukunft auch in Geocachingbelangen aktiv: - Das Nationalparkamt schafft sich einen Account für die Website, kontrolliert die den Nationalpark betreffenden Aktivitäten und veranlasst bei Verstößen ggf. notwendige Maßnahmen. - Bei den bereits vorhandenen „Problemcaches" nimmt das Nationalparkamt (SG 31) Kontakt zu den Ownern (bzw. Reviewern) auf und veranlasst entsprechende Änderungen. - Verstöße gegen die Nationalpark-Verordnung und andere Rechtsvorschriften, die dennoch erfolgen, werden konsequent behördlich geahndet.

Wir alle sind daran interessiert, daß unser Hobby eine unbeschwerte Freizeitgestaltung bleibt und nicht auf Kosten der Natur gehen darf.

Bitte prüft Eure bestehenden Caches nochmal, ob sie diesem Standard standhalten können und bringt sie ggf. in Ordnung oder entfernt sie. Bei neu eingereichten Caches gestaltet sie bitte so, daß sie den o.g. Regeln entsprechen.

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