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titleAktuelles

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Übergeortnete Hinweise zum Legen von Geocaches in Schutzgebieten

Status
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title30.03.2024
- Essenzielle Hinweise für Schutzgebiete

Um weiteren Geocaching-Verboten in Naturschutzgebieten entgegenzuwirken, bitten wir um nachfolgende Beachtung und Mitwirkung.

Kontext zur Guideline-Quelle: https://www.geocaching.com/play/guidelines#nature

(info) Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.

  • Füge Pflanzen oder Tieren keinen Schaden zu, wenn Du Deinen Cache versteckst.

  • Verstecke Geocaches nicht an Orten, die Geocacher dazu ermuntern, Pflanzen oder Tiere zu schädigen.

  • In manchen Gegenden muss die Geocaching-Aktivität zum Artenschutz --> für eine Zeit des Jahres unterbunden werden.

Wir haben in der Regel die gleichen Informationsquellen, die auch jedem frei zugänglich sind. Bis auf kleine Ausnahmen im Naturschutz mit seinen besonderen Gebieten. Jeder der Geocaches versteckt, muss sich im Vorfeld, wie es auch die Guideline vorgibt, informieren. Die --> Guidelines und die --> Nutzungsbedingungen sind da schon sehr präzise gefasst, bitte nutzt sie. Jeder ist für sein Handeln verantwortlich, aber wenn wir offensichtlich erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist, geben wir die entsprechenden Informationen an Euch weiter. Dafür ist ein Review (eine Überprüfung) auch da.

Wir alle können uns viel Frust und Ärger ersparen, wenn sich jeder vorher über die --> Platzierung eines Geocaches umfangreich informiert. Und natürlich wirken wir da gerne unterstützend mit. Aber, ein Reviewer kann und darf nicht das Platzieren eines Caches erlauben oder Rechtsberatung dazu leisten, ob ein Cache an der gewählten Stelle versteckt werden darf oder nicht. 

(red star) Für diese Vorarbeit ist rein der Owner zuständig und verantwortlich.


(lightbulb)Für Geocaches in Naturschutzgebieten oder ähnlichen sensiblen Gebieten wie z. B. --> FFH-Gebiete, --> Naturdenkmäler, etc. und für die keine speziellen Sonderregeln gelten, sind bitte folgende Vorgaben umzusetzen. Bitte dazu entsprechende Wiki-Einträge auf dieser Seite hier beachten. Siehe auch Ratgeber -->Natur und Freizeit vom LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz.

Es gilt das --> Wegegebot auf den ausgewiesenen Wegen in Schutzgebieten. Beachtet dabei bitte -->Holzrückewege, -->Trampelpfade und --> Ziehwege sind keine ausgewiesenen Wege.

(green star) Umzusetzen vor Ort / im Listing:

  • Das Geocaching-Versteck darf nur unmittelbar am Weg liegen, was bedeutet maximal eine Schrittlänge (1) vom Wegesrand entfernt, wobei ein Fuß auf dem Weg bleiben muss.    

  • Das Geocaching-Versteck sollte bitte eine markante Stelle sein, wie z. B. Sitzbank, Schild, Hütte, Wegweiser etc.

  • Verstecke in → Totholz und → Baumhöhlen bitte nicht verwenden. Sie sind Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Insekten.

  • Eindeutige Spoilerfotos im Listing sowie ein eindeutiger Hinweis im Listing ist Pflicht. Dadurch soll erreicht werden, dass eine "zerstörerische" Suche vor Ort nicht erforderlich ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass Flora und Fauna um das Versteck herum nicht ungewollt zerstört wird. Beachtet bitte dafür steht Ihr als Cacheleger in der Verantwortung. Idealerweise die Fotos, die beim Einreichen des Listings bereits vorhanden sind.

  • Falls für das Schutzgebiet besondere behördliche Vorgaben gelten wie z. B. Radfahrverbot oder Hunde nur an der Leine etc. nehmt diese Hinweise bitte in euer Listing auf.

  • Auf sensiblen Terrain erwarten wir bitte in jedem Fall das → Attribut "Nicht nachts" in eurem Listing.

(1) Im deutschsprachigen Raum entsprach der Schritt meist zwischen 71 und 75 Zentimetern. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schritt_(Einheit)

(green star) Umzusetzen bei Einreichen des Listings zum Review:

Bei Einreichung des Listings sind mindestens zwei Fotos in einer Reviewer-Note beizufügen:

  • Ein Foto vom Versteckort.

  • Ein Foto, der den Weg mit dem Versteckort zeigt.

  • Weitere erklärende Fotos bzw. ergänzende schriftliche Beschreibung der Lage vor Ort sind gerne gesehen.

Beachtet bitte, dass die Foto-Aufnahmen Flora und Fauna der Umgebung eindeutig zeigen.


Hier gibt es Informationen zu Schutzgebieten in Bayern vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

--> Informationen zu Schutzgebieten in Bayern

Wir orientieren uns rein an den Wegen, die im --> "BayernAltas" eingetragen sind. Beim Aufruf der Karte sind folgende Schutzgebiete bereits aktiviert:

  • Biosphärenreservate

  • Naturschutzgebiete

  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiete

  • Landschaftsschutzgebiete

  • Nationalparke

  • Naturparke

  • Vogelschutzgebiete

  • Naturdenkmäler

--> Schutzgebiete in Bayern im BayernAtlas

(lightbulb)Tipp: Links im Seitenmenü unter “Dargestellte Karten” können einzelne Karten-Layer aus- oder eingeblendet werden. Somit wird die Darstellung für den Bereich übersichtlicher.

(lightbulb)Beachtet bitte, es gibt bereits mehrere Schutzgebiete in Bayern in denen die Behörden das Geocaching bereits explizit verboten haben. Diese Verbote sind selbstverständlich bindend und einzuhalten.

...

Info

Cache-Note: Diese Cache-Note sollte noch durch die vom Nationalpark Bayerischer Wald erstellte Note, welche die Philosophie des Nationalparks "Natur Natur sein lassen" enthält, ergänzt werden.

Natur Natur lassen
bedeutet, einen ungestörten Ablauf der natürlichen Dynamik ohne menschliche Eingriffe hin zu Naturwäldern mit einzigartigen Biotopen für unzählige Lebensgemeinschaften zuzulassen.
Nationalpark Bayerischer Wald

Die Note des NP kann --> hier heruntergeladen werden oder die eigene Cache-Note durch die Philosophie des Nationalparks ergänzt werden.

Bitte diese ganzen Richtlinien in deine Cachebeschreibung mit aufnehmen.

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Info

Naturschutz in Aschaffenburg

Status
colourYellow
title01.12.2019
- Aschaffenburg
Anchor
Aschaffenburg
Aschaffenburg

Quelle: https://www.aschaffenburg.de

Amtsblatt: Amtsblatt in PDF 

(info) Füge Pflanzen, Tieren oder der Umwelt keinen Schaden zu.

(07.10.2016) - Weitere Präzisierung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sachgebiet Umweltrecht und Verbraucherschutz vorgenommen.

Für den Bereich Aschaffenburg / Unterfranken gibt es seit 08.08.2016 eine Vereinbarung zur Positionierung von Geocaches in Naturschutzgebieten, Flora Fauna Habitate (FFH) und geschützten Landschaftsbestandteilen (gLB) nach § 29 BNatSchG. In allen diesen Bereichen dürfen Geocaches zur direkt am Wegrand und mit Genehmigung versteckt werden.

(info) Weiterführende Informationen:

(tick) Naturschutzgebiete (NSG) in Unterfranken

(tick) Flora Fauna Habitate (FFH) im Landkreis Aschaffenburg

(tick) Schutzgebiete in Deutschland

(tick) Natur- und Artenschutz --> Schutzobjekte


Für das Naturschutzgebiet "Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund" gibt es ein Sonderreglung. Grundsätzlich gilt dort ein Betretungsverbot des NSGs aus naturschutz- als auch aus sicherheitsrechtlichen Gründen. Allerdings gibt es in diesem Gebiet für die Öffentlichkeit freigegebene Wege. An diesen Wegen ist bis Widerruf das Legen von Geocaches erlaubt (siehe dazu auch das Amtsblatt). Bindend ist für uns das Amtsblatt vom 02.12.2010. Es ist uns bekannt, dass weitere Bereiche für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden oder auch noch werden. Solange das Amtsblatt nicht aktualisiert wird, bleiben die "neuen Bereiche" ausgeklammert.

Zur Vereinfachung kann hier der GPX-Track für das NSG heruntergeladen werden.

Oder auch über den BayernAtlas:

20739 Örtlicher Wanderweg auf der Karte oder Download als KML: Naturpark Spessart, Wegsymbol: Schmetterling

20741 Örtlicher Wanderweg auf der Karte oder Download als KML: Naturpark Spessart, Wegsymbol: Schnepfe


(info)Vereinbarte Vorgehensweise in Absprache mit dem

Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

Sachgebiet Umweltrecht und Verbraucherschutz

Pfaffengasse 11

63739 Aschaffenburg

  1. Das Listing wird normal eingereicht.

  2. Ein Reviewer schaut, ob die Position vorab in Ordnung ist.

  3. Der Reviewer schickt die GC-Nummer plus die Koordinaten von Wegpunkten und Final-Koordinaten an das Amt.

  4. Das Amt prüft anhand der Information. Je genauer die Infos von Euch, desto einfacher wird es. Bitte Fotos zur Lage des Geocaches per Note posten.

  5. Der Reviewer bekommt ein Rückmeldung, ob die Position in Ordnung ist oder nicht.

  6. Veröffentlichung, Nachbesserung oder auch Abbau.

(info) Das Amt hat einen eigenen Account und behält sich das Recht vor, die Geocaches im Nachgang zu prüfen.


(warning) In jedes Listing ist folgender Hinweis mit aufzunehmen: 

(plus) Das Betreten des Naturschutzgebietes abseits der offiziellen Wege ist nicht erlaubt und auch zum Finden des Geocaches nicht nötig.

(plus) Das Füttern der Pferde bzw. das Übersteigen der Zäune ist nicht erlaubt. (07.10.16)


(info) Zu beachten sind beim Verstecken folgende Punkte:

  • Die Suche nach einem Cache sollte besonders umsichtig und mit Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt erfolgen.

  • Das Vergraben eines Caches ist nicht gestattet.

  • Ein Cache darf nur an geeigneten Stellen direkt an offiziellen Wegen (unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege) liegen,  direkt am Weg heißt, maximal eine Schrittlänge vom Weg zum Geocache.

  • Das Klettern an Bäumen ist untersagt.

  • Beim „Bergen“ des Caches möglichst kurz am Fundort verweilen.

  • Zur Tarnung des Caches dürfen keine Tothölzer, Moose, Farne oder sonstige Vegetation abgebrochen, herausgerissen oder sonstigst zerstört werden.

  • Das Verstecken von Geocaches in Nisthöhlen, in Bäumen (z.B. Krone), in Totholz sowie an Horstplätzen von Brutvögeln und in Moorbereichen einschließlich Gewässern ist verboten.

  • Es dürfen keine Tiere gestört werden.

  • Die Weideflächen dürfen nicht betreten und die Pferde dürfen nicht gefüttert werden.

  • Der verwendete Behälter muss, von außen gut lesbar, mit dem Begriff „Geocaching“ gekennzeichnet sein.

  • Folgendes darf nicht in den Cache: Lebensmittel oder stark duftende Objekte, die möglicherweise Tiere anlocken; Drogen oder Alkohol; Sprengstoff oder Munition.

  • Geocaching in der Dämmerung ist zu vermieden. Suchen in der Nacht ist nicht gestattet.

(info)Die meisten Richtlinien sind schon durch die Guidelines von Geocaching.com geregelt.

Info
titleGeocaching unter Auflagen erlaubt


Section
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Column
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(warning) Die Veröffentlichung von neuen Geocaches bedarf einer Genehmigung vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, die von einem Reviewer abgefragt wird.


Column
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(warning) Beschreibe so genau wie möglich wo Dein Cache/Deine Stationen versteckt ist/sind. Ein Lageplan mit eingezeichneten Stationen und Final erleichtert die Sache erheblich und es wäre gut, wenn Du einen mitsenden würdest.



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