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Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!

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Eventstacking
bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen

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, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss - in einem Flächenland wie Brandenburg - normalerweise ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. 

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten  und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).

Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.  Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

  • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlichnicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
  • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
  • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.

Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw.

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Giga-Events eng zusammen!


Sachsen-Anhalt#Höhlen / Stollen / Bunker / Erdkeller und ähnliche Orte

Ab 01/2013 gelten folgende Punkte für Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten unter anderem für Sachsen-Anhalt

  1. Der Cacheowner besorgt bitte von der unteren Naturschutzbehörde eine Bestätigung, dass gegen den Cache (und alle seine Zwischenstationen) in der Höhle nichts einzuwenden ist
  2. Wenn man als Cacheowner denkt, dass auch die Wintersperre für diesen Cache keine Relevanz hat (z.B. weil die Höhle offensichtlich touristisch ganzjährig genutzt wird), so bitte auch diesen Aspekt extra bestätigen lassen: nur diese Behörde kann erklären, ob es sich um "touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche" gemäß BNatSchG $39 Absatz 6 handelt.
  3. Die Bestätigung enthält einen Ansprechpartner der Behörde für Rückfragen
  4. Nach Vorliegen dieser Bestätigung kann ein eventuell wegen Fledermausschutz archivierter Cache aus dem Archiv geholt werden und bleibt während der gesetzlichen Sperrfrist im Zustand "Temporarily disabled"
  5. Der Cacheowner sorgt bitte dafür, dass der Cache rechtzeitig vor der gesetzlichen Sperrfrist disabled wird
  6. Alle den Cache betreffenden Infos (Erlaubnis liegt vor, Suche nur ausserhalb der Sperrfrist, Archivierung bei Nichtbeachtung etc.) werden im Listing aufgeführt (somit haben auch Aussagen wie "alte PQ gehabt, wusste nichts von einer Sperre" keine Basis mehr)
  7. Die vom Owner besorgten Bestätigungen und alle anderen relevanten Infos zum Cache werden von einem Reviewer in einer Reviewernote zum Cache dokumentiert, sie sind nur durch Reviewer und Groundspeak-Mitarbeiter einsehbar, nicht jedoch öffentlich
  8. Wird in einem Listing das Höhlenthema bewusst verschwiegen kann der Cache sofort archiviert werden
  9. Sollte es Cachefunde während der gesetzlichen Sperrfrist geben wird das Listing endgültig von dieser Website verschwinden.

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Sachsen-Anhalt#Felder / Äcker

Laut dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2, §3, Abs. 2, Punkt 1b bedarf das Betreten von Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte der Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten. Da nicht sichergestellt werden kann, daß die Cacher den Cache ausschließlich außerhalb dieser Zeit suchen, können Caches bei denen man Felder betreten muss, nur published werden, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten vorliegt.

Spezielle Gebiete

Ort bzw. Eigentümer

Karte*

Information

Geocaching
erlaubt

Halle,
Parks und Grünanlagen

.kml

Die Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) §4, Absatz 1, Punkt 11 verbietet Pflanzen zu beschädigen oder zu entfernen - auch durch sportliche Aktivitäten. (Keine Klettercaches an Bäumen!)

EINGESCHRÄNKT

Magdeburg,
Elbauenpark

.kmz

Trotz Eintrittsgeld sind Geocaches erlaubt, wenn vom Eigentümer des Parks (MVGM GmbH) eine Erlaubnis vorliegt.

EINGESCHRÄNKT

Magdeburg,
Parks und Grünanlagen

.kml

In der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) steht im §3, Abs.5 geschrieben: "In den Grünanlagen ist den Benutzern untersagt: [...] das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen [...]" Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erlaubnis erforderlich. offizielle Webseite mit den Parkanlagen

EINGESCHRÄNKT

Nationalpark Harz

Wegeplan
Karten ab Seite 53

Im NP Harz sind Geocaches nur unmittelbar an markierten Wanderwegen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Erlaubnis der Nationalparkverwaltung einzuholen. Kontaktformular Die Parkverwaltung wird vom Reviewer über jeden neuen Cache informiert.

EINGESCHRÄNKT

Revier Bärenstein

.kmz

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Lutherstadt Wittenberg


Laut §2 Abs.4 der Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg ist es verboten Bäume in öffentlichen Bereichen zu erklettern

EINGESCHRÄNKT

Roitzsch

.kml

Im vernässten Gebiet bei Roitzsch werden in Absprache mit der UNB Anhalt-Bitterfeld keine Caches mehr zugelassen.

NEIN





*Keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Kartendaten!

Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

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Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).


Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

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Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center

Angelruten-Serien

Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.

 

Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:

  •  Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
  • Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
    Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen

 

Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.

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Die Empfehlung von Groundspeak zur T-Wertung:

T 4 Very strenuous movement that may include significant distance, overgrowth, swimming, or elevation changes.
T 4,5 Extremely demanding movement over potentially hazardous terrain. 
T 5 Requires specialized equipment such as scuba gear, a boat, rock climbing gear, or similar.

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Bei der Verwendung von externen Webseiten ist darauf zu achten, dass nur explizit durch Groundspeak genehmigte Webseiten verwendet werden dürfen.
Auskunft hierzu können euch die Reviewer oder Groundspeak selbst erteilen. Ggf. könnt ihr eure Webseite auch durch Groundspeak mit einer speziellen Erlaubnis genehmigen lassen.

Hinweise zu deaktivierten Geocaches, Winterpause ausschließlich bei Fledermausschutz, Archivierung von Geocaches

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Wartung muss durch den Owner (nicht durch die Community) innerhalb von 21 Tagen nach Anmahnung erfolgen. Rückmeldung erforderlich für Verlängerung um weitere 14 Tage. Danach erfolgt Archivierung.
Keine Winterpause außer zum Fledermausschutz! Beachtet bitte die obigen Hinweise unter Punkt 1 und 3.
Fotologs sind gemäß der Logbedingungen/Guidelines bei aktiven und deaktivierten materiellen Caches nicht erlaubt. Die Owner sind verantwortlich für die Durchsetzung der Guidelines.
Nach eigener Archivierung hat der Owner drei Monate Zeit, den Cache wieder aus dem Archiv holen zu lassen. Der Cache muss dann den aktuellen Guidelines entsprechen!  
Grandfathered Caches (z.B. Webcam, Virtual) können nicht mehr aktiviert werden!

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