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Für Caches in Naturschutzgebieten gilt:
1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen. |
2. Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein. |
3. Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden. |
Bei 4. Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt. |
5. Ein Hinweisdarauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen. |
Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.
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