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Info

Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind folgende Reviewer zuständig:

Generell:

Lacrimalis

silent observer


Aufräumen - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:

Maxwell-Smart


Die Sachsen-Anhalt Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse saan@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.



Für Caches in Naturschutzgebieten gilt:

1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt

2. Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …

3. Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.

 Bei

4. Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.

5. Ein Hinweisdarauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.

Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

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Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.

Liste aller UNBs: Untere Naturschutzbehörden
Schutzgebiete in Sachsen-Anhalt: Geofachdatenserver
Schutzgebiete Deutschlandweit: Kartendienst des BfN

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Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!

531373

Eventstacking
bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen

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, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. 

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten  und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).

Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.  Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

  • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlichnicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
  • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
  • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.

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Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!


Sachsen-Anhalt#Höhlen / Stollen / Bunker / Erdkeller und ähnliche Orte

Ab 01/2013 gelten folgende Punkte für Geocaching in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Orten unter anderem für Sachsen-Anhalt

  1. Der Cacheowner besorgt bitte von der unteren Naturschutzbehörde eine Bestätigung, dass gegen den Cache (und alle seine Zwischenstationen) in der Höhle nichts einzuwenden ist
  2. Wenn man als Cacheowner denkt, dass auch die Wintersperre für diesen Cache keine Relevanz hat (z.B. weil die Höhle offensichtlich touristisch ganzjährig genutzt wird), so bitte auch diesen Aspekt extra bestätigen lassen: nur diese Behörde kann erklären, ob es sich um "touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche" gemäß BNatSchG $39 Absatz 6 handelt.
  3. Die Bestätigung enthält einen Ansprechpartner der Behörde für Rückfragen
  4. Nach Vorliegen dieser Bestätigung kann ein eventuell wegen Fledermausschutz archivierter Cache aus dem Archiv geholt werden und bleibt während der gesetzlichen Sperrfrist im Zustand "Temporarily disabled"
  5. Der Cacheowner sorgt bitte dafür, dass der Cache rechtzeitig vor der gesetzlichen Sperrfrist disabled wird
  6. Alle den Cache betreffenden Infos (Genehmigung Erlaubnis liegt vor, Suche nur ausserhalb der Sperrfrist, Archivierung bei Nichtbeachtung etc.) werden im Listing aufgeführt (somit haben auch Aussagen wie "alte PQ gehabt, wusste nichts von einer Sperre" keine Basis mehr)
  7. Die vom Owner besorgten Bestätigungen und alle anderen relevanten Infos zum Cache werden von einem Reviewer in einer Reviewernote zum Cache dokumentiert, sie sind nur durch Reviewer und Groundspeak-Mitarbeiter einsehbar, nicht jedoch öffentlich
  8. Wird in einem Listing das Höhlenthema bewusst verschwiegen kann der Cache sofort archiviert werden
  9. Sollte es Cachefunde während der gesetzlichen Sperrfrist geben wird das Listing endgültig von dieser Website verschwinden.

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Sachsen-Anhalt#Felder / Äcker

Laut dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Teil 2, §3, Abs. 2, Punkt 1b bedarf das Betreten von Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte der Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten. Da nicht sichergestellt werden kann, daß die Cacher den Cache ausschließlich außerhalb dieser Zeit suchen, können Caches bei denen man Felder betreten muss, nur published werden, wenn eine Genehmigung Erlaubnis des Eigentümers, bzw. Nutzungsberechtigten vorliegt.

Spezielle Gebiete

Ort bzw. Eigentümer

Karte*

Information

Geocaching
erlaubt

Halle,
Parks und Grünanlagen

.kml

Die Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) §4, Absatz 1, Punkt 11 verbietet Pflanzen zu beschädigen oder zu entfernen - auch durch sportliche Aktivitäten. (Keine Klettercaches an Bäumen!)

EINGESCHRÄNKT

Magdeburg,
Elbauenpark

.kmz

Trotz Eintrittsgeld sind Geocaches erlaubt, wenn vom Eigentümer des Parks (MVGM GmbH) eine Erlaubnis vorliegt.

EINGESCHRÄNKT

Magdeburg,
Parks und Grünanlagen

.kml

In der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Magdeburg (Grünanlagensatzung) steht im §3, Abs.5 geschrieben: "In den Grünanlagen ist den Benutzern untersagt: [...] das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen [...]" Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung Erlaubnis erforderlich. offizielle Webseite mit den Parkanlagen

EINGESCHRÄNKT

Nationalpark Harz

Wegeplan
Karten ab Seite 53

Im NP Harz sind Geocaches nur unmittelbar an markierten Wanderwegen erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Erlaubnis der Nationalparkverwaltung einzuholen. Kontaktformular Die Parkverwaltung wird vom Reviewer über jeden neuen Cache informiert.

EINGESCHRÄNKT

Revier Bärenstein

.kmz

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Lutherstadt Wittenberg


Laut §2 Abs.4 der Gefahrenabwehrverordnung der Lutherstadt Wittenberg ist es verboten Bäume in öffentlichen Bereichen zu erklettern

EINGESCHRÄNKT

Roitzsch

.kml

Im vernässten Gebiet bei Roitzsch werden in Absprache mit der UNB Anhalt-Bitterfeld keine Caches mehr zugelassen.

NEIN





*Keine Gewähr für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Kartendaten!

Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

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Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).


Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

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In Sachsen-Anhalt existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. DieGenehmigung Erlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.

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Geocaches werden nach neuester Anweisung von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner genehmigterlaubt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und steht auch rechtlich dafür ein. Es muss klar abgegrenzt und vermerkt sein, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Bitte übertragt die Caches in die Accounts des jeweiligen Owners, der hier erklären muss, dass er für seine Caches auch persönlich gerade steht.

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Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center

Angelruten-Serien

Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.

 

Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:

  •  Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
  • Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
    Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen

 

Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.

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Die Empfehlung von Groundspeak zur T-Wertung:

T 4 Very strenuous movement that may include significant distance, overgrowth, swimming, or elevation changes.
T 4,5 Extremely demanding movement over potentially hazardous terrain. 
T 5 Requires specialized equipment such as scuba gear, a boat, rock climbing gear, or similar.

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Bei der Verwendung von externen Webseiten ist darauf zu achten, dass nur explizit durch Groundspeak genehmigte Webseiten verwendet werden dürfen.
Auskunft hierzu können euch die Reviewer oder Groundspeak selbst erteilen. Ggf. könnt ihr eure Webseite auch durch Groundspeak mit einer speziellen Erlaubnis genehmigen lassen.

Hinweise zu deaktivierten Geocaches, Winterpause ausschließlich bei Fledermausschutz, Archivierung von Geocaches

Geocaches, die länger als drei Monate inaktiv sind, wegen besonderer Umstände einen "Needs archive"-Log (sollte archiviert werden) bekommen haben, werden vom zuständigen Reaper angemahnt. Die Cacheowner haben dann die Möglichkeit, mit einer Wartung des Caches innerhalb von drei Wochen (21 Tagen) zu reagieren. Eine Rückmeldung per Note im Listing ist nötig, damit der Reaper erkennen kann, dass an dem Cache gearbeitet wird. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist dann möglich! Sollte durch den Owner keine Reaktion erfolgen bzw. eine weitere Verzögerung trotz langer Zeitspanne zwischen Deaktivierung und Anmahnung beantragt werden, werden die betreffenden Geocaches archiviert. Die Thüringer Sachsen-Anhalter Reviewer bitten um Beachtung, dass Cachewartungen durch externe Geocacher ohne ausdrücklichen Auftrag z.B. bei Urlaubscaches, nicht erwünscht sind, da eine Aktivierung nur durch den Owner erfolgen kann. Geocaches, die nicht den Guidelines/Nutzungsbedingungen der Plattform entsprechen bzw. die unter falschen Angaben zur Freigabe gekommen sind, können sofort archiviert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn Groundspeak oder die Reviewer von Dritten (Grundstückseigentümer, Behörden etc.) darüber informiert werden.

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Wartung muss durch den Owner (nicht durch die Community) innerhalb von 21 Tagen nach Anmahnung erfolgen. Rückmeldung erforderlich für Verlängerung um weitere 14 Tage. Danach erfolgt Archivierung.
Keine Winterpause außer zum Fledermausschutz! Beachtet bitte die obigen Hinweise unter Punkt 1 und 3.
Fotologs sind gemäß der Logbedingungen/Guidelines bei aktiven und deaktivierten materiellen Caches nicht erlaubt. Die Owner sind verantwortlich für die Durchsetzung der Guidelines.
Nach eigener Archivierung hat der Owner drei Monate Zeit, den Cache wieder aus dem Archiv holen zu lassen. Der Cache muss dann den aktuellen Guidelines entsprechen!  
Grandfathered Caches (z.B. Webcam, Virtual) können nicht mehr aktiviert werden!

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  • zur Prüfung immer das fertige Bild als Reviewernote einreichen

Caches auf Spielplätzen

Spielplätze Auf Spielplätzen und in einem Umkreis von 30m ist das Bedosen nicht erlaubt. Hier gelten die städtischen Regelungen der Nutzung von Spielplätzen. Da diese Plätze nur von Kindern und nur am Tage genutzt werden dürfen, werden keine Caches mehr freigeschaltet.

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