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Das Nationalparkamt nimmt Aufgaben in der Gebietskontrolle war wahr und möchte gern eine Lösung erreichen, die sowohl dem Schutzzweck als auch dem Freizeit- und Erholungsinteresse von Einheimischen und Urlaubern entgegen kommt.
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3. Das Nationalparkamt empfiehlt, auf „Nachtcaches" „Nachtcaches“ zu verzichten (allgemein erhöhtes Gefährdungspotenzial v.a. im Wald).
4. Als „organisierte Veranstaltung" Veranstaltung“ im Sinne der Nationalpark-Verordnung wird lediglich gewertet, wenn Geocaching in gewerblich organisiertem Rahmen z.B. durch touristische Anbieter angeboten und vermarktet wird. Dann ist die entsprechende Genehmigung erforderlich.
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Bei den bereits vorhandenen „Problemcaches" „Problemcaches“ nimmt das Nationalparkamt (SG 31) Kontakt zu den Ownern (bzw. Reviewern) auf und veranlasst entsprechende Änderungen. - Verstöße gegen die Nationalpark-Verordnung und andere Rechtsvorschriften, die dennoch erfolgen, werden konsequent behördlich geahndet.
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Bitte prüft Eure bestehenden Caches nochmal, ob sie diesem Standard standhalten können und bringt sie ggf. in Ordnung oder entfernt sie. Bei neu eingereichten Caches gestaltet sie bitte so, daß sie den o.g. Regeln entsprechen.
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