Thüringen

Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in Thüringen

Current Reviewer for Germany/Thuringia

Für das Bundesland Thüringen sind folgende Reviewer zuständig

Lacrimalis


silent observer


Reaper - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:

 Maxwell-Smart


Current Reviewer Assistance on holidays


Urlaubsvertretung in Thüringen: Team intern

Email Kontakt zu den Thüringer Reviewern


Die Thüringer Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse thueringen@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Erlaubnis wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

Die Deaktivierung der Bestandscaches muss auf Basis des BNatSchG erfolgen.

Mit dem am 1. März 2010 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (siehe BNatSchG, § 39, Abs. 6) ist es gesetzlich verboten (mit Ausnahmen), in der Kernzeit vom 1. Oktober bis 31. März Höhlen und andere unterirdischen Räume aufzusuchen, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen.

Sollten hier Fund-Logs erfolgen, kann dies zu einer sofortigen Archivierung führen. Der Owner ist angehalten die Einhaltung durchzusetzen. Ausnahmen können nur durch die zuständigen Naturschutzbehörden erteilt werden. Sie sind dem zuständigen Reviewer nachzuweisen, damit dieser einen entsprechenden Vermerk machen kann.

Eine Abstimmung mit Naturschutzbehörden über die Handlungsweise ist erfolgt.

Zusätzlich möchten wir auch nochmals auf den §44 BNatSchG hinweisen. Dieser besagt im Abschnitt 1, Unterpunkt 2 folgendes ...

Zitat:

2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

Zitat Ende.

Somit ist ein Schutz der Tiere nicht nur an die gesetzliche Schutzzeit des §39 gebunden, sondern auch nachfolgend, wenn die Situation einer Schutzwürdigkeit eintritt.

- Steinbrüche in Thüringen dienen verstärkt Greifvögeln (Wanderfalke, diverse Eulenarten) als Brutstätte. Die Tiere dürfen nicht gestört werden. Auch hier ist deshalb eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die der Owner vor Einstellung eines Listings durchführen muss. Bitte benennt auch hier den entsprechenden Kontaktpartner und dessen Kontaktdaten oder stellt die Kopie der Erlaubnis mit in eine Reviewernote ein.

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)


Für Caches in Naturschutzgebieten gelten generell die folgenden 5 Punkte:

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet.
  •  Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …
  • Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.
  •  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.
  • Ein Hinweis darauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.


Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.


Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)

Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.

Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.

Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.


In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird 'am Weg' wie folgt definiert:

Der Geocache darf sich maximal eine Schrittlänge, also etwa 75 cm, neben dem Weg befinden, wenn dadurch weder Flora noch Fauna geschädigt oder gestört wird.

Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Erlaubnisse für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

Zwecks Abfrage der Thüringer Naturschutzgebiete und deren Grenzen, kann der folgende Link des Thüringer Landesamtes für Umwelt und Geologie genutzt werden:

http://www.tlug-jena.de/kartendienste/

Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

Für Geocaches, die aufgrund von Witterungsbedingungen im Winter nicht suchbar sind, soll das Attribut "Not available during winter" (http://www.geocaching.com/images/attributes/winter-no.gif) eingesetzt werden. Zeitliche Einschränkungen durch Deaktivierung sind für diese Geocaches nicht vorgesehen. Ggf. muss man im Listingtext speziell darauf hinweisen. Lediglich bei Caches mit Fledermausschutz ist die Entfernung der Dose und die Deaktivierung mit entsprechendem Hinweis notwendig! Hier sollte der Name so angepasst werden, damit ein Erkennen dieser Problematik sofort möglich ist.

Beispiel:
Klaustrophobia *Winterpause Fledermausschutz*

Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

Ein Befahren Thüringer Wälder ist grundsätzlich verboten!

Sollte vom Wegegebot, auch nur geringfügig abgewichen werden, kontaktiert bitte vorher das zuständige Forstamt und erfragt euch dort den Eigentümer bzw. bittet um Erlaubnis. Bitte benennt die Kontaktdaten des Ansprechpartners in einer Reviewernote.

Informationen findet ihr hier:

Forstämter Thüringen

Waldbesitzerverband für Thüringen e.V.

Achtet unbedingt darauf, das sich Geocaches nicht in der Nähe von Äsungsstellen für Wildtiere, Brutplätzen oder in Biotopen/besonders geschützten Bereichen befinden.

Bei Nachtcaches kontaktiert bitte zusätzlich den zuständigen Jagdpächter. Informationen dazu bekommt ihr vom Waldbesitzer oder unter:

Landesjagdverband Thüringen

Weist bitte bei Nachtcaches in Wald- und Jagdgebieten auf eine gut sichtbare Kleidung (ggf. Warnwesten) im Listing hin. Durch die Thüringer Jäger wurde dies ausdrücklich erwünscht, um Unfälle zu vermeiden. Ebenso sollte die Vollmondphase bei solchen Geocaches vermieden werden. Hier findet meist verstärkt Jagdbetrieb statt.

Events in Thüringer Wäldern müssen ebenfalls angemeldet werden, da hierbei der private Erholungszweck infrage gestellt wird.
Meist reicht dazu eine Information beim Förster aus. 
 

5. Powertrails

In Thüringen existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Als Beispiele seien genannt: Caches in den NSG um Jena, bisher keine Verbote von T5ern u.v.m. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. Die Erlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.

Was ist ein Powertrail?

Powertrails sind Cacheserien, die von einem Cacher oder einer Gruppe von Cachern mit dem Ziel gelegt werden, schnellstmöglich eine hohe Fundzahl zu erreichen. Alle Cacheserien über 25 Caches und aufeinanderfolgende Serien, auch wenn sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, fallen in diese Kategorie. Trotzdem behalten wir uns vor, besondere Projekte, die den Guidelines komplett entsprechen (Naturschutz, Lage, Wanderungen usw.), freizuschalten.


Keine Sockenpuppen

Geocaches werden nach neuester Anweisung von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner genehmigt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und steht auch rechtlich dafür ein. Es muss klar abgegrenzt und vermerkt sein, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Bitte übertragt die Caches in die Accounts des jeweiligen Owners, der hier erklären muss, dass er für seine Caches auch persönlich gerade steht.


Wartungsplan

Powertrails üben eine Faszination auf viele Cacher aus. Jeder Cache soll laut den Guidelines für mindestens ein Vierteljahr bestehen bleiben.

Daher wird im Reviewprozess ggf., ähnlich wie bei Urlaubscaches, nach einem Wartungsplan gefragt.

Verhalten anderen Cachern gegenüber

Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center

5.1 Angelruten-Serien

 

Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.

 

Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:

 

  • Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
  • Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
    Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen

 

Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.


D/T-Wertung:
Die D-Wertung bezieht sich auf die mentale Schwierigkeit an die Koordinaten zu kommen oder eine Dose zumLoggen zu öffnen, die T-Wertung eines Caches bezieht sich hingegen auf die körperliche Anstrengung zum Erreichen eines Cachesin einfachem oder schwierigerem Territorium.

Die Empfehlung von Groundspeak zur T-Wertung:

T 4 Very strenuous movement that may include significant distance, overgrowth, swimming, or elevation changes.
T 4,5 Extremely demanding movement over potentially hazardous terrain. 
T 5 Requires specialized equipment such as scuba gear, a boat, rock climbing gear, or similar.

Die T-Wertung bezieht sich damit immer auf die Zuwegung zum Angelruten-Cache! 

Die Verwendung der Angel zählt nicht zu "extremem Territorium" oder erhöhter Schwierigkeit. Sie ist zu bewerten wie ein normales Werkzeug: Lampe, Leatherman, Pinzette, ...


Da sich bei Angelruten-Caches keine körperliche oder "geistige" Herausforderung ergibt, handelt es sich bei diesen Caches um eine normale Einstufung. Letztlich können auch Menschen im Rollstuhl einen solchen Cache erreichen, wenn er direkt an einer Straße liegt (T1). Ebenso muss ich meinen Geist nicht besonders anstrengen und ich habe den Cache recht fix an der Angel...

Junge Bäume dürfen keinesfalls beklettert werden, da es hierbei zu irreparablen Schäden kommt.

In den Listings dürfen Markennamen von Herstellern oder dem Vertrieb von Angelruten nicht mehr enthalten sein, da es sich damit laut Ansicht von Groundspeak um unerlaubte Werbung handelt (Aussage GS 06/2017).

6. Events/Eventstacking


Eventstacking
bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. 

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten  und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).

Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.  Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

  • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlich nicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
  • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
  • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.

Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!


7. Behördenzugänge

Einige Thüringer Behörden erhalten zu Kontrollzwecken einen Premium-Zugang von Groundspeak. Damit kann gewährleistet werden, dass Hinweise bei Problemcaches an die Cacheowner gegeben werden können. Um eine Archivierung zu vermeiden wird dringend empfohlen auf die Gesprächsangebote bzw. Änderungswünsche der Behörden zu reagieren.

Behörden, die einen solchen Zugang benötigen, wenden sich bitte direkt an Groundspeak. Dies kann sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache erfolgen. (s. auch Rechtliches im Disclaimer der Geocaching.com-Seite)

8. Besonderheiten in Regionen

Region Jena .

 

Neue Regelungen für die Naturschutzgebiete um Jena, gültig ab Mai 2018 

 Freischaltung ist nun möglich ohne vorherige Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu folgenden Bedingungen:

 

Geocaches mit einem Final ohne zu besuchende Stationen (Stages) dürfen ohne Rücksprache mit der Naturschutzbehörde vom Reviewer freigegeben werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

 

Versteck darf nur direkt am Weg liegen (maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt). Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein (z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser) Pflicht eines Spoilerfotos oder einem sehr markanten Hinweis, so dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört wird.

 

Bei Einreichung wird dem Reviewer per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung zugesendet, um die Einhaltung der Regeln nachvollziehen zu können. Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.

 

Im Listing ist verpflichtend darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind. Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.

Ausnahme 1: Ist der markante Ort bzw. Versteck eine Form von Vegetation (z.B. Baumstumpf o.ä), so muss vor dem Einreichen des Listings eine Erlaubnis von der unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Ausgeschlossen von der Ausnahme sind der Wurzelbereich und die Astgabeln, insofern sie vom Weg aus erreichbar sind. Hier sind dann Spoilerfotos zwingend erforderlich, um eine Suche vor Ort zu verhindern, welche eine Schädigung der Flora und Fauna nach sich ziehen würde. Ausnahme 2: siehe Verbotene Areale

 

Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages: Keine versteckten Stationen, sondern Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss) innerhalb eines Naturschutzgebietes können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass der Geocacher querfeldein abkürzen kann.

Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 (Geocaches mit einem Final) erfüllt sein Die virtuellen Stationen sind ohne Suche an der entsprechenden Stelle aufzufinden, sodass die Flora und Fauna in deren Umgebung geschont wird.

Der Reviewer sendet nach Freischaltung des Caches sowohl das Listing (inklusive GC-Code), als auch die Fotos und die Final-Koordinaten (in Form einer gpx-Datei) an die Untere Naturschutzbehörde, so dass diese wissen, wo die Caches liegen und im seltenen Fall nochmal eingreifen können, wenn sie die Situation vor Ort kritisch sieht.

Im folgenden Fall wird eine vorherige Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde weiterhin benötigt:

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort erforderlich) innerhalb eines Naturschutzgebietes werden nach dem derzeitigen Verfahren behandelt, sodass weiterhin eine Erlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegen muss, bevor das Listing beim Reviewer eingereicht wird.

 

Verbotene Areale

 

  • Ehemalige Bergbaustollen und Höhlen (Fledermausschutz)
  • Hänge (Vogelschutz)
  • Ast- und Baumhöhlen bzw. -löcher (Vogel- und Fledermausschutz)
  • Totholz (Schutz der Insekten, wie z.B. Hirschkäfer)
  • Felsnischen und Steinbrüche (Schutz des Uhu)

 

Nachtcaches

 

Nachtcaches in Naturschutzgebieten sind nicht erwünscht und sind daher von der Freischaltung ausgeschlossen. Nachtcaches in Landschaftsschutzgebieten müssen durch die untere Naturschutzbehörde und dem entsprechenden Förster/Eigentümer genehmigt werden

 

Powertrails

 

Powertrails in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind nicht erwünscht und sind daher von der Freischaltung ausgeschlossen.

 

Angelcaches

 

Grundsätzlich sieht die Naturschutzbehörde keine Probleme mit Angelcaches, insofern folgende Punkte Beachtung finden: Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden. Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder Es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen (Richtwert: zweiwöchig), um eine Störung der Vögel so gering wie möglich zu halten (Nestbau innerhalb dieser Zeit) Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.

 

Alte Vorgehensweise:

Zuvor wurde beim Einreichen jedes Geocaches in einem Naturschutzgebiet(NSG) vom Reviewer darauf hingewiesen, dass sich der Cache oder Teile davon in einem solchen NSG befinden und entsprechende Erlaubnis von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müssen, bei Herrn Blank. Erst nach der Erlaubnis mit ggf. Begehung vor Ort mit Herrn Blank war eine Freischaltung möglich.

 

Weiterhin gültig:

 

Dabei gilt auch weiterhin generell, dass abseits von Wegen keine Freischaltung erfolgen wird, um die Flora, Fauna und Tierwelt zu schonen. Wichtig ist auch, dass auf dem Weg hin und zurück die vorgesehenen Wege genutzt werden und nicht querfeldein durch das Unterholz bzw. geschützten Bereichen gegangen wird.


Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Erlaubnis der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

Region Ilmkreis - Bei Fragen Ansprechpartner Herr Mehm.

Nationalpark Hainich - Geocaches nur mit Erlaubnis des Revierleiters Herrn Wilhelm möglich. Anfrage erwünscht!

Werra - Die Werra gehört zum FFH "Natura 2000". Geocaches nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Region Hildburghausen - Die Untere Naturchutzbehörde lehnt jegliche Caches im NSG ab.


Bitte die weiteren Hinweise auf den Unterseiten beachten.

> Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden in Thüringen

> Einschränkungen bestimmter NSG in Thüringen

 

9. Verwendung externer Webseiten

Bei der Verwendung von externen Webseiten ist darauf zu achten, dass nur explizit durch Groundspeak genehmigte Webseiten verwendet werden dürfen.
Auskunft hierzu können euch die Reviewer oder Groundspeak selbst erteilen. Ggf. könnt ihr eure Webseite auch durch Groundspeak mit einer speziellen Erlaubnis genehmigen lassen.

10. Hinweise zu deaktivierten Geocaches, Winterpause ausschließlich bei Fledermausschutz, Archivierung von Geocaches

Geocaches, die länger als drei Monate inaktiv sind, wegen besonderer Umstände einen "Needs archive"-Log (sollte archiviert werden) bekommen haben, werden vom zuständigen Reaper angemahnt. Die Cacheowner haben dann die Möglichkeit, mit einer Wartung des Caches innerhalb von drei Wochen (21 Tagen) zu reagieren. Eine Rückmeldung per Note im Listing ist nötig, damit der Reaper erkennen kann, dass an dem Cache gearbeitet wird. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist dann möglich! Sollte durch den Owner keine Reaktion erfolgen bzw. eine weitere Verzögerung trotz langer Zeitspanne zwischen Deaktivierung und Anmahnung beantragt werden, werden die betreffenden Geocaches archiviert. Die Thüringer Reviewer bitten um Beachtung, dass Cachewartungen durch externe Geocacher ohne ausdrücklichen Auftrag z.B. bei Urlaubscaches, nicht erwünscht sind, da eine Aktivierung nur durch den Owner erfolgen kann. Geocaches, die nicht den Guidelines/Nutzungsbedingungen der Plattform entsprechen bzw. die unter falschen Angaben zur Freigabe gekommen sind, können sofort archiviert werden. Dies trifft auch dann zu, wenn Groundspeak oder die Reviewer von Dritten (Grundstückseigentümer, Behörden etc.) darüber informiert werden.


Bei Geocaches mit einem NA-Log, bei denen das Problem erst kürzlich aufgetreten ist bzw. eine kurzfristige Änderung der Begebenheiten vor Ort eingetreten ist, kann die Frist von drei Wochen verlängert werden. Trotzdem ist eine zeitnahe Wartung/ggf. vorübergehende Anpassung des Listings absolut wünschenswert.


Alle Geocaches, die nach Ablauf dieser Frist (21 Tage+Verlängerung bei Rückmeldung) durch einen Reviewer archiviert wurden, können leider nicht mehr aus dem Archiv geholt werden. Hier ist es nötig, dass ein neues Listing, gemäß den aktuellen Guidelines angelegt wird. Winterpausen aus technischen Gründen, zeitlich begrenzte Geocaches (außer beim Fledermausschutz) und sonstige zeitliche Eingrenzungen (innerhalb eines Gebäudes, auf Privatgrundstücken etc.) sind nicht erwünscht. Geocaches sollen möglichst ganzjährig suchbar sein. Für Hinweise bei eingeschränkter Suchbarkeit z.B. im Winter wegen Schnee etc., sind die Attribute zu verwenden.


Für Fragen steht der zuständige Reaper und die anderen Reviewer gerne zur Verfügung.


Zusammenfassung:

Wartung muss durch den Owner (nicht durch die Community) innerhalb von 21 Tagen nach Anmahnung erfolgen. Rückmeldung erforderlich für Verlängerung um weitere 14 Tage. Danach erfolgt Archivierung.
Keine Winterpause außer zum Fledermausschutz! Beachtet bitte die obigen Hinweise unter Punkt 1 und 3.
Fotologs sind gemäß der Logbedingungen/Guidelines bei aktiven und deaktivierten materiellen Caches nicht erlaubt. Die Owner sind verantwortlich für die Durchsetzung der Guidelines.
Nach eigener Archivierung hat der Owner drei Monate Zeit, den Cache wieder aus dem Archiv holen zu lassen. Der Cache muss dann den aktuellen Guidelines entsprechen!  
Grandfathered Caches (z.B. Webcam, Virtual) können nicht mehr aktiviert werden!

11. Challange-Caches

  • Ein Challange-Cache ist immer ein Mystery
  • von einem Thema gibt es maximal 3 Caches (Bronze/Silber/Gold), heißt z.B. 1x die Matrix für Bronze, 3x für Silber und 5x für Gold
  • ein und das selbe Thema der Challange ist in einem Radius von 30km nicht erlaubt
  • der CO muss mindestens 10 Cacher bennennen, die die Challange erfüllen können

12. Puzzle-Caches

  • zur Prüfung immer das fertige Bild als Reviewernote einreichen

13. Caches auf Spielplätzen

Auf Spielplätzen und in einem Umkreis von 30m ist das Bedosen nicht erlaubt. Hier gelten die städtischen Regelungen der Nutzung von Spielplätzen. Da diese Plätze nur von Kindern und nur am Tage genutzt werden dürfen, werden keine Caches mehr freigeschaltet.



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