Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 99 Next »

Informationen zu der Corona/COVID 19 Situation

Update: 02.11.2020

In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden aktuell keine CITO und Events veröffentlicht. Alle weiteren Cachetypen werden wie bislang weiter veröffentlicht. Weitere Infos findet ihr hier!


Aktive Reviewer Im Team Nord:

(alphabetisch sortiert)


Sperrzonen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.


  • Bremen

Derzeit keine Sperrzonen bekannt.


  • Hamburg

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

NSG Höltigbaum

Karte
 

Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

EVENTUELL

Flughafen Hamburg GmbH

Karte

 

Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

EVENTUELL

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN


  • Niedersachsen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte


In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt HannoverKarteSpielplätze dürfen von Erwachsenen nur zur Begleitung der Kinder betreten werden (§ 2 der Spielplatzsatzung)NEIN

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN
Truppenübungsplatz LangenhagenKarteab 01.10.2020 wird Gebiet zum militärischen SicherheitsgebietNEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL
Alte Munitionslager nördl. KellinghusenKarteDer Eigentümer des Gebietes duldet keine Geocaches.NEIN
Diverse Gebiete nördl. + südl. von Lütjenburgzersplittertes Gebiet daher keine KarteDer Eigentümer der Gebiete duldet keine Geocaches auf Bereichen seiner GrundstückeNEIN

Verhalten im Wald

Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

§ 17 Landeswaldgesetz

Erlaubt:

  • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
  • Wegegebot zur Nachtzeit
  • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

Verboten:

  • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
  • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
  • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
    • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
    • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

§ 30 Landesnaturschutzgesetz

Erlaubt:

  • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
  • Radfahren auf Privatwegen
  • Betreten des Meeresstrandes

Verboten:

  • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
  • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
  • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

Jagdrecht

Erlaubt:

  • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

Verboten:

  • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
  • Vorsätzliche Störung der Jagd
  • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

Landesforsten Niedersachsen

Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/


Adoption

Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.


Angelcaches

an Hauptverkehrsstraßen

Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

an Laternen

Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

Hintergrund:

Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.


Archivierung lange deaktivierter Caches 

Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.

Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.


Baumklettern

Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.


Cacheserien "Powertrails"

Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.

Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.

Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential

Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.

Das bedeutet im Detail:

Bei der Einholung der Erlaubnis:

  • ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
  • Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
  • Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.

Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:

  • Die Anzahl der Caches die erlaubt werden 
  • Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
  • Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:

  • Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
  • Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
  • Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.


Challenge-Caches

Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

  • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.

          Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

  • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.


Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

Aktuell werden nach der Absprache der Bundesländer zu Veranstaltungen und Freizeitverhalten bis auf weiteres keine CITO, Community Celebration Events und Events veröffentlicht.


Wer für die Zeit nach dieser Phase ein Event plant, sollte sich an den bis Ende Oktober geltenden Vorgaben orientieren, sie sind im folgenden aufgeführt. Wann sie wieder in Kraft gesetzt werden ist unbekannt.

Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können Events wieder stattfinden, allerdings zum Teil mit Einschränkungen.
Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. Als Reviewer überprüfen wir diese inhaltlich nur rudimentär. Stellt euch darauf ein, dass ein Gesundheitsamt sich dieses zeigen lässt, wenn es im Umfeld eines Events zu Infektionen kommt.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

Was war möglich:

Niedersachsen

Freigeschaltet werden Outdoor Events die sitzend stattfinden. Für CITOs gibt es aufgrund der Sitzpflicht Einschränkungen.

In der Verordnung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) sind für Outdoorevents in § 7 folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 einhalten
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen.
  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein.
  • Veranstalter haben Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. (Achtung: Die notwendigen Punkte eines Hygienekonzeptes wurden erweitert!) Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen
  • Veranstalter sind zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet.

Geocaching Events sollten nicht zu den Veranstaltungen gehören, die in § 8 teilweise stehend zugelassen werden. Soweit eine zuständige Behörde eine teilweise stehend durchgeführte Veranstaltung dennoch zulässt, kann ein Event mit entsprechender schriftlicher konkreter (bezogen auf das jeweilige Event) Auskunft/Erlaubnis veröffentlicht werden.


Bei einem CITO wird in den meisten Gestaltungsarten auch gestanden/gegangen. Das ist dann in Ordnung, wenn die einzelnen Gruppen nicht die Gruppenstärke von § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung nicht überschreiten. Allerdings muss auch für die Zeit bis zum Starten der Gruppen die Verordnung im Sinne der Regeln für Veranstaltungen umgesetzt werden. Das kann beispielsweise durch die Umsetzung der Sitzpflicht erfolgen oder einem Hygienekonzept, bei dem Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert werden und das der Vermeidung von Warteschlangen dient (längere Dauer des CITO mit Timeslots für einzelne Gruppen). Das Hygienekonzept ist im Listing aufzunehmen.

Bremen

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Schleswig-Holstein

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung § 5 Absatz 3 bis maximal 150 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Hamburg

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO § 9 Abs. 4 bis maximal 200 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren § 6
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle.

CCE Events

CCEs (Community Celebration Events) werden nach den gleichen Vorgaben wie normale Events freigeschaltet.


HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

If local rules about gatherings require collection of attendee information for purposes of contact tracing, event owners should follow those local rules, and


  1. collect only the information that is required;
  2. destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
  3. be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


If local rules about gatherings do not require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:


  1. collect only the information needed to contact people;
  2. destroy the information no more than one month after the event;
  3. are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


In an event location where gathering attendee information is not required, should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the corona virus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:


Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.


Kritische Orte für Geocaches

Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)

Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

(*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Autobahnraststätten

Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.


Nachtcaches

Ein Nachtcache stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Oft ist es so, dass Störungen unbewusst und ohne jede böse Absicht geschehen. Vielmehr liegt der Grund in fehlender Erfahrung und Unwissenheit.

Um sicherzustellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt worden sind, ist für Nachtcaches eine Erlaubnis, ausgestellt von der unteren Naturschutzbehörde (zwingend bei Nachtcaches für die Naturschutzgebiete oder Biotope durchquert werden müssen) oder dem zuständigen Jagdpächter oder Forstbeamten, zu beschaffen und vorzulegen. Bei einer mündlichen Einwilligung bitte E-Mailadresse und/oder Namen und Telefonnummer der Person angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.


Naturschutzgebiete / Biotope

In Schutzgebieten ist zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht. Der Schutzzweck selbst ist leider in den Karten nicht verzeichnet. Er kann in der entsprechenden Verordnung nachgelesen werden. Bei einem Cache in einem Schutzgebiet bestätige bitte, dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zum Cacheversteck verhindern.

Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Schutzgebiet liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf.

Hintergrund:

Schutzgebiete sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Bereiche. Niemand darf Handlungen in einem solchen Schutzgebiet begehen, die diese zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können. Keine Verordnung, Satzung oder Einzelanordnung braucht vorauszugehen, um dieses Verbot - wie etwa bei Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen - gebietsbezogen zu konkretisieren. Die bloße Existenz des Schutzgebietes, wo immer es sich auch befindet, genügt, um den besonderen Schutz auszulösen.

Bei Caches, die in solchen Gebieten aber außerhalb der Wege liegen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Falls Dein Cache nicht direkt an einem offiziellen Weg liegt, verlege ihn bitte entsprechend. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
    Groundspeak hat dabei die Faustregel, dass Du mit einem Bein auf dem Weg verbleibend, den Cache erreichen kannst.

  2. Bringe bei der unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob die Platzierung des Caches am vorgesehenen Ort (dieser kann z.B. mit http://www.flopp-caching.de/ gezeigt werden) mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist und dir eine Platzierung aus der Sicht des Naturschutzes gestattet ist. Den öffentlichen Informationsquellen kann diese Information in der Regel nicht entnommen werden. Eine entsprechende Erlaubnis kannst Du in deine Reviewernote reinkopieren, ein Bild davon einstellen, oder/und die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, der die Erlaubnis erteilt hat.

Eine Übersicht über den Verlauf von Biotopsgrenzen kannst Du hier entnehmen:

  • Schleswig Holstein:

https://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php

  • Niedersachsen:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=LandesweiteBiotopkartierung&X=5857800.00&Y=492725.00&zoom=5

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/schutzgebietskarte/ oder http://geoportal-hamburg.de/schutzgebiete/

Informationsseiten zu den gesetzlich geschützten Biotopen:

  • Schleswig Holstein:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eingriffsregelung/nfl12_Eingriffsregelung_01_natur_04_biotope.html

  • Bremen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.23878.de

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/biotopschutz/

  • Niedersachsen:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_den_naturschutz_wertvolle_bereiche/biotopkartierung/kartierte-biotope-in-niedersachsen-8871.html

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroeffentlichungen/gesetzlich-geschuetzte-biotope-und-landschaftsbestandteile-in-niedersachsen-91928.html

Eine Übersicht über Naturschutzgebiete findest Du hier:

https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de


Schrauben und Nägel

Schraube oder Nagel als Befestigung in einem Baum bedeutet eine Sachbeschädigung (je nach Baum können das mehrere tausend Euro sein). Jeder Baum hat einen Besitzer. Weiterhin können Schrauben oder Nägel einen potentiellen Schaden im Sägewerk bedeuten, bzw. Kapitalverlust, wenn Bäume aussortiert werden müssen, weil der Metalldetektor angeschlagen hat.

Beschädigung von fremdem Eigentum verstößt grundsätzlich gegen die Guidelines.


Schulgelände

Schulen gehören zu den Orten, die in den Guidelines als problematische Orte definiert werden. Es ist danach ausreichend, wenn der Cache nur in der Nähe eines solchen Ortes ist. (https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible](https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible) Vor diesem Hintergrund bitten wir darum zu überlegen, ob das Versteck auf /an einem Schulgelände gut gewählt ist.

Eine Veröffentlichung kann an diesen Stellen nur mit einem vorliegenden Einverständnis der Schulleitung erfolgen. Diese kann ein schriftliches Einverständnis als Foto in der Reviewernote mit hochgeladen werden. Bei einem mündlichen Einverständnis ist der Name des Ansprechpartners mit Kontaktinformationen zu hinterlegen. Eine mündliche Erlaubnis wird i.d.R. von uns verifiziert.

Warum wir insbesondere bei Schulen auf diesen Teil der Guidelines achten:

Stelle Dir z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder und Aufsichtspersonen wirken mag. Letztlich gibt es eine ähnliche Problematik wie bei Spielplätzen.


Spielplätze

Laut Richtlinien spricht nichts gegen einen Cache auf einem Spielplatz und wir werden die Caches deswegen auch nicht aufhalten.

Trotzdem möchten wir Euch bitten, darüber nachzudenken, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Stelle Dir dabei z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder mit ihren Eltern wirken mag. Spielplätze sind im Allgemeinen dazu da, dass Kinder dort ungestört und ungefährdet spielen können. Bitte seid euch im Klaren, dass es Cacher geben wird, die durchaus verärgert sind, wenn Caches auf Spielplätzen versteckt werden, und dieses beim Loggen Deines Cache zum Ausdruck bringen werden.

Wenn Ihr dennoch unbedingt einen Cache auf /an einem Spielplatz legen möchtet, prüft bitte auch, ob Erwachsene (Begleitpersonen ausgenommen) überhaupt auf den Spielplatz dürfen bzw. eine Sondernutzung wie Geocaching erlaubt ist. Beachte dazu bitte die Beschilderung vor Ort sowie die entsprechenden Satzungen der zuständigen Kommune.


Stationen physical (gegenständlich) / virtual (virtuell)

Physical (gegenständlich) ist eine Station immer dann, wenn vor Ort etwas angebracht, versteckt oder aufgemalt ist.

Virtual (virtuell) ist eine Station, wenn etwas bereits vorhandenes genutzt wird um etwas abzulesen, zu zählen oder zu interpretieren ist.

Einzelne Reflektoren und UV-Markierungen, die eine Wegführung markieren, gelten als virtual Stations. Alles darüber hinaus wird als physical Station gewertet.


Steinmauern

Steinmauern (speziell Trockenmauern) sind als Cacheversteck generell ungeeignet. Das Problem ist, dass die Suchenden alle möglichen Steine heraus ziehen und dadurch die Mauer zerstört wird. Wenn es sich um eine solche Mauer handelt, verstecke deinen Cache bitte anders.


Verkehrsinseln / Mittelinseln eines Kreisverkehrs

Caches auf Verkehrsinseln und auf Mittelinseln eines Kreisverkehrs sind nicht möglich, denn wir dürfen keinen Geocache publishen, der gegen bestehendes Recht verstößt.

Hintergrund:

In der StVO gibt es einen Paragraphen, der sich mit Fußgängern beschäftigt:

§25 "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen." Damit ist klargestellt, wo der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber grundsätzlich Verkehrsflächen für einen Fußgänger sieht.

§ 25 Abs. 3 StVO regelt (der Cacher muss ja auch über eine Fahrbahn gehen, um zur Verkehrsinsel zu gelangen), wie Fahrbahnen zu überqueren sind. § 25 Abs. 3 StVO entnehme ich, wie Fahrbahnen an Kreuzungen (die es sinnlogisch bei jedem Kreisverkehr gibt) zu überschreiten sind. Ein Verstoß gegen a) und/oder b) stellt eine verwarnungspflichtige Ordnungswidrigkeit dar.

  • No labels