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Informationen zu der Corona/COVID 19 Situation

Das komplette Nord Reviewer Team hat beschlossen in den Bundesländern Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen, aufgrund der derzeitigen Lage, bis auf Weiteres keine neuen Geocaches zu veröffentlichen.
Die jeweilige Allgemeinverfügung für die Norddeutschen Bundesländer findet ihr hier!

UPDATE: 03.05.2020

Liebe Geocacher,

wir erleben nach wie vor eine außergewöhnliche Zeit. Eine Zeit, die geprägt ist durch Abwarten, Aushalten und Umdenken. Diese Zeit macht auch nicht vor unserem Hobby Geocaching halt.
Der Frühling war schon je her die Zeit im Jahr, wo die meisten neuen Geocaches eingereicht wurden. Das ist aktuell sehr deutlich an der Warteschlange zu spüren. Nur eines ist in diesem Jahr, sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern anders. Es werden bis auf weiteres weder neue Caches noch neue Events gepublished. Handhabungen können von Land zu Land und sogar von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen.

Die Nord-Reviewer (Bundesländer: SH, HH, NDS, HB) verfahren bis zur nächsten Entscheidung der Bundesregierung folgendermaßen:

  • Caches:
    Solange das offizielle Kontaktverbot der Bundes- und Landesregierungen aufrecht erhalten bleibt, werden keine neuen Geocaches veröffentlicht.
  • Events:
    Auch bei Events gilt derzeit, dass keine neuen Lisstings gepublished werden, auch dann nicht, wenn das Event erst im Sommer stattfinden soll. Hier werden wir den nächste Beschluss der Bundesregierung abwarten und wie die jeweiligen Landesregierungen reagieren. Erst wenn das Kontaktverbot aufgehoben wird, werden wir wieder Events veröffentlichen. Wir behalten die Situation im Blick und werden unsere Vorgehensweise an die jeweiligen Entscheidung der Länder anpassen.

Ein kleiner Trost:
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, bestehende Caches zu suchen. Diese Auswahl sollte für die allermeisten Cacher noch einige Dosen parat halten.
Bitte haltet auch dieses regionales Wiki "Norddeutschland" im Auge. Hier werden wir die Änderungen für Euch dokumentieren.

Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Dosensuchen und bedanken uns bei Euch für Euer Verständnis!

Bleibt gesund
Eure Nord-Reviewer


Aktive Reviewer Im Team Nord:

(alphabetisch sortiert)


Sperrzonen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.


  • Bremen

Derzeit keine Sperrzonen bekannt.


  • Hamburg

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

NSG Höltigbaum

Karte
 

Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

EVENTUELL

Flughafen Hamburg GmbH

Karte

 

Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

EVENTUELL

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN


  • Niedersachsen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte


In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL

Verhalten im Wald

Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

§ 17 Landeswaldgesetz

Erlaubt:

  • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
  • Wegegebot zur Nachtzeit
  • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

Verboten:

  • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
  • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
  • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
    • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
    • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

§ 30 Landesnaturschutzgesetz

Erlaubt:

  • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
  • Radfahren auf Privatwegen
  • Betreten des Meeresstrandes

Verboten:

  • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
  • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
  • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

Jagdrecht

Erlaubt:

  • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

Verboten:

  • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
  • Vorsätzliche Störung der Jagd
  • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

Landesforsten Niedersachsen

Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/


Adoption

Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.


Angelcaches

an Hauptverkehrsstraßen

Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

an Laternen

Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

Hintergrund:

Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.


Archivierung lange deaktivierter Caches 

Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.

Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.


Baumklettern

Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.


Cacheserien "Powertrails"

Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.

Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.

Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential

Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.

Das bedeutet im Detail:

Bei der Einholung der Erlaubnis:

  • ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
  • Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
  • Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.

Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:

  • Die Anzahl der Caches die erlaubt werden 
  • Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
  • Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:

  • Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
  • Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
  • Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.


Challenge-Caches

Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

  • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.

          Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

  • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.


Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

Die folgenden Informationen stellen den Informationsstand am 17.03.2020 UPDATE vom 20.04.2020 03.05.2020 dar. Sie sind eine erste Orientierungshilfe dar und ersetzen nicht, sich als Veranstalter weitergehend zu informieren und gegebenenfalls zu reagieren.

Geocaching.com hat in seinem Blog unter https://www.geocaching.com/blog/2020/03/community-first/ dazu informiert. Ein Überblick zu anderen Bundesländern findet sich unter https://www.gc-reviewer.de/aktuelle-informationen-zu-covid-19-und-geocaching-events/.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aktuell keine Events und Community Celebration Events (CCE) veröffentlichen. Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Veranstaltungen jeder Größenordnung und unabhängig vom Veranstaltungsort und Teilnehmerkreis untersagt worden, bzw. die Untersagung steht bald bevor. Die Regelungen sind zwar mit Fristen versehen, es ist aber nicht absehrbar, ob Veranstaltungen danach und wenn ja in welcher Form sie wieder zugelassen werden.

Eingereichte Events und CCE werden von uns deaktiviert. Ist ein Eventowner sich sicher, dass die Rechtslage sich geändert hat und das Event stattfinden kann, kann das Event wieder aktiviert werden.

Bremen

Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Bremen können Informationen unter https://www.bremen.de/corona abgerufen werden.

Bremen hat alle Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 untersagt. Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 19.04.2020 3. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

Hamburg

Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Hamburg können Informationen unter https://www.hamburg.de/coronavirus/ abgerufen werden.

Hamburg hat alle Veranstaltungen bis zum 6. Mai 2020 untersagt. https://www.hamburg.de/verordnung/. Events können daher bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

Niedersachsen

Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Niedersachsen können landesweit gültige Informationen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus abgerufen werden.

Niedersachsen hat alle Veranstaltungen durch Verordnung vom 17.04.2020 bis einschließlich dem 6. Mai 2020 untersagt (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 10/2020 vom 17.04.2020 mit der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (ab Seite 74). Events können bis dahin nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

Schleswig-Holstein

Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Schleswig-Holstein können landesweit gültige Informationen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html abgerufen werden. Schleswig-Holstein hat mit Verordnung vom 17.04. 01.05. Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 17. Mai 2020 untersagt (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html). Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden.

Es liegt in der Verantwortung von Eventownern sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote über den 17. Mai 2020 hinaus ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn dieses vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.


Kritische Orte für Geocaches

Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)

Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

(*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Autobahnraststätten

Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.


Nachtcaches

Ein Nachtcache stellt eine besondere Belastung der Natur dar. Oft ist es so, dass Störungen unbewusst und ohne jede böse Absicht geschehen. Vielmehr liegt der Grund in fehlender Erfahrung und Unwissenheit.

Um sicherzustellen, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt worden sind, ist für Nachtcaches eine Erlaubnis, ausgestellt von der unteren Naturschutzbehörde (zwingend bei Nachtcaches für die Naturschutzgebiete oder Biotope durchquert werden müssen) oder dem zuständigen Jagdpächter oder Forstbeamten, zu beschaffen und vorzulegen. Bei einer mündlichen Einwilligung bitte E-Mailadresse und/oder Namen und Telefonnummer der Person angeben, die die Erlaubnis erteilt hat.


Naturschutzgebiete / Biotope

In Schutzgebieten ist zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht. Der Schutzzweck selbst ist leider in den Karten nicht verzeichnet. Er kann in der entsprechenden Verordnung nachgelesen werden. Bei einem Cache in einem Schutzgebiet bestätige bitte, dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zum Cacheversteck verhindern.

Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Schutzgebiet liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf.

Hintergrund:

Schutzgebiete sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Bereiche. Niemand darf Handlungen in einem solchen Schutzgebiet begehen, die diese zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können. Keine Verordnung, Satzung oder Einzelanordnung braucht vorauszugehen, um dieses Verbot - wie etwa bei Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen - gebietsbezogen zu konkretisieren. Die bloße Existenz des Schutzgebietes, wo immer es sich auch befindet, genügt, um den besonderen Schutz auszulösen.

Bei Caches, die in solchen Gebieten aber außerhalb der Wege liegen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Falls Dein Cache nicht direkt an einem offiziellen Weg liegt, verlege ihn bitte entsprechend. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
    Groundspeak hat dabei die Faustregel, dass Du mit einem Bein auf dem Weg verbleibend, den Cache erreichen kannst.

  2. Bringe bei der unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob die Platzierung des Caches am vorgesehenen Ort (dieser kann z.B. mit http://www.flopp-caching.de/ gezeigt werden) mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist und dir eine Platzierung aus der Sicht des Naturschutzes gestattet ist. Den öffentlichen Informationsquellen kann diese Information in der Regel nicht entnommen werden. Eine entsprechende Erlaubnis kannst Du in deine Reviewernote reinkopieren, ein Bild davon einstellen, oder/und die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, der die Erlaubnis erteilt hat.

Eine Übersicht über den Verlauf von Biotopsgrenzen kannst Du hier entnehmen:

  • Schleswig Holstein:

https://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php

  • Niedersachsen:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=LandesweiteBiotopkartierung&X=5857800.00&Y=492725.00&zoom=5

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/schutzgebietskarte/ oder http://geoportal-hamburg.de/schutzgebiete/

Informationsseiten zu den gesetzlich geschützten Biotopen:

  • Schleswig Holstein:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eingriffsregelung/nfl12_Eingriffsregelung_01_natur_04_biotope.html

  • Bremen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.23878.de

  • Hamburg

https://www.hamburg.de/biotopschutz/

  • Niedersachsen:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_den_naturschutz_wertvolle_bereiche/biotopkartierung/kartierte-biotope-in-niedersachsen-8871.html

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroeffentlichungen/gesetzlich-geschuetzte-biotope-und-landschaftsbestandteile-in-niedersachsen-91928.html

Eine Übersicht über Naturschutzgebiete findest Du hier:

https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de


Schrauben und Nägel

Schraube oder Nagel als Befestigung in einem Baum bedeutet eine Sachbeschädigung (je nach Baum können das mehrere tausend Euro sein). Jeder Baum hat einen Besitzer. Weiterhin können Schrauben oder Nägel einen potentiellen Schaden im Sägewerk bedeuten, bzw. Kapitalverlust, wenn Bäume aussortiert werden müssen, weil der Metalldetektor angeschlagen hat.

Beschädigung von fremdem Eigentum verstößt grundsätzlich gegen die Guidelines.


Schulgelände

Schulen gehören zu den Orten, die in den Guidelines als problematische Orte definiert werden. Es ist danach ausreichend, wenn der Cache nur in der Nähe eines solchen Ortes ist. (https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible](https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible) Vor diesem Hintergrund bitten wir darum zu überlegen, ob das Versteck auf /an einem Schulgelände gut gewählt ist.

Eine Veröffentlichung kann an diesen Stellen nur mit einem vorliegenden Einverständnis der Schulleitung erfolgen. Diese kann ein schriftliches Einverständnis als Foto in der Reviewernote mit hochgeladen werden. Bei einem mündlichen Einverständnis ist der Name des Ansprechpartners mit Kontaktinformationen zu hinterlegen. Eine mündliche Erlaubnis wird i.d.R. von uns verifiziert.

Warum wir insbesondere bei Schulen auf diesen Teil der Guidelines achten:

Stelle Dir z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder und Aufsichtspersonen wirken mag. Letztlich gibt es eine ähnliche Problematik wie bei Spielplätzen.


Spielplätze

Laut Richtlinien spricht nichts gegen einen Cache auf einem Spielplatz und wir werden die Caches deswegen auch nicht aufhalten.

Trotzdem möchten wir Euch bitten, darüber nachzudenken, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Stelle Dir dabei z.B. einen einzelnen männlichen Cachesucher vor, der im Gebüsch herumstochert, und wie das auf dort anwesende Kinder mit ihren Eltern wirken mag. Spielplätze sind im Allgemeinen dazu da, dass Kinder dort ungestört und ungefährdet spielen können. Bitte seid euch im Klaren, dass es Cacher geben wird, die durchaus verärgert sind, wenn Caches auf Spielplätzen versteckt werden, und dieses beim Loggen Deines Cache zum Ausdruck bringen werden.

Wenn Ihr dennoch unbedingt einen Cache auf /an einem Spielplatz legen möchtet, prüft bitte auch, ob Erwachsene (Begleitpersonen ausgenommen) überhaupt auf den Spielplatz dürfen bzw. eine Sondernutzung wie Geocaching erlaubt ist. Beachte dazu bitte die Beschilderung vor Ort sowie die entsprechenden Satzungen der zuständigen Kommune.


Stationen physical (gegenständlich) / virtual (virtuell)

Physical (gegenständlich) ist eine Station immer dann, wenn vor Ort etwas angebracht, versteckt oder aufgemalt ist.

Virtual (virtuell) ist eine Station, wenn etwas bereits vorhandenes genutzt wird um etwas abzulesen, zu zählen oder zu interpretieren ist.

Einzelne Reflektoren und UV-Markierungen, die eine Wegführung markieren, gelten als virtual Stations. Alles darüber hinaus wird als physical Station gewertet.


Steinmauern

Steinmauern (speziell Trockenmauern) sind als Cacheversteck generell ungeeignet. Das Problem ist, dass die Suchenden alle möglichen Steine heraus ziehen und dadurch die Mauer zerstört wird. Wenn es sich um eine solche Mauer handelt, verstecke deinen Cache bitte anders.


Verkehrsinseln / Mittelinseln eines Kreisverkehrs

Caches auf Verkehrsinseln und auf Mittelinseln eines Kreisverkehrs sind nicht möglich, denn wir dürfen keinen Geocache publishen, der gegen bestehendes Recht verstößt.

Hintergrund:

In der StVO gibt es einen Paragraphen, der sich mit Fußgängern beschäftigt:

§25 "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen." Damit ist klargestellt, wo der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber grundsätzlich Verkehrsflächen für einen Fußgänger sieht.

§ 25 Abs. 3 StVO regelt (der Cacher muss ja auch über eine Fahrbahn gehen, um zur Verkehrsinsel zu gelangen), wie Fahrbahnen zu überqueren sind. § 25 Abs. 3 StVO entnehme ich, wie Fahrbahnen an Kreuzungen (die es sinnlogisch bei jedem Kreisverkehr gibt) zu überschreiten sind. Ein Verstoß gegen a) und/oder b) stellt eine verwarnungspflichtige Ordnungswidrigkeit dar.

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