Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in Thüringen

Info
titleCurrent Reviewer for Germany/Thuringia

Für das Bundesland Thüringen sind folgende Reviewer zuständig

Lacrimalis


silent observer


Reaper - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:

 Maxwell-Smart


Info
titleCurrent Reviewer Assistance on holidays

Urlaubsvertretung in Thüringen: Team intern

Info
titleEmail Kontakt zu den Thüringer Reviewern


Die Thüringer Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse thueringen@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Genehmigung Erlaubnis des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Genehmigung Erlaubnis wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

...

- Steinbrüche in Thüringen dienen verstärkt Greifvögeln (Wanderfalke, diverse Eulenarten) als Brutstätte. Die Tiere dürfen nicht gestört werden. Auch hier ist deshalb eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die der Owner vor Einstellung eines Listings durchführen muss. Bitte benennt auch hier den entsprechenden Kontaktpartner und dessen Kontaktdaten oder stellt die Kopie der Genehmigung Erlaubnis mit in eine Reviewernote ein.

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Genehmigung Erlaubnis des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)


Für Caches in Naturschutzgebieten gelten generell die folgenden 5 Punkte:

...

Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Genehmigungen Erlaubnisse für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Genehmigung Erlaubnis der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

...

Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

...

Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

...

In Thüringen existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Als Beispiele seien genannt: Caches in den NSG um Jena, bisher keine Verbote von T5ern u.v.m. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. DieGenehmigung Erlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.

...

In den Listings dürfen Markennamen von Herstellern oder dem Vertrieb von Angelruten nicht mehr enthalten sein, da es sich damit laut Ansicht von Groundspeak um unerlaubte Werbung handelt (Aussage GS 06/2017).

6. Events/Eventstacking


Eventstacking

Events müssen 14 Tage vor dem Termin freigeschalten werden. Bitte beachtet, dass eine Bearbeitungszeit notwendig ist, die, je nach Verfügbarkeit der Reviewer auch bis zu 7 Tagen dauern kann. eine rechtzeitige Anmeldung und Freigabe im Listing ist daher notwendig. Die D/T-Wertung bei Events sollte die geringste Stufe, also 1 Stern aufweisen. Gern möchten wir die Organisatoren bei besonderen Ideen und damit verbundenen höheren Wertungen unterstützen. Dazu ist es aber notwendig, dass ihr uns euer Konzept per Reviewernote auch vorstellt, damit wir uns ein Bild davon machen können. Somit sind auch höhere Wertungen möglich.

Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!

Ein CO darf in seiner Region pro Woche nur ein Event abhalten!

Eventstacking

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen (nicht zur Cachesuche).
Deshalb ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten für ein Event und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines). Zwischen den einzelnen Events muss eine Zeit von mindestens sechs Stunden liegen. Andere Events dürfen nur in einem Abstand von mindestens 20 km (gilt nur für Thüringen) stattfinden. Auch hier gilt ... Sollte klar erkennbar sein, dass es hier um reines Eventstacking geht, wird ein Event nicht freigeschalten. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Bei Megaevents gibt es besondere Regelungen! Um das Orgateam zu unterstützen und Verlagerungen von Eventteilnehmern zu vermeiden, werden je Megaevent nur die vom MEGA Team beantragten  Meet&Greet-Events am Vortag und die Goodbye-Events am Folgetag (Sideevents) freigeschalten. Am Tage des MEGA "Cachen im Bratwurstland" 2018 können keine weiteren Events freigeschalten werden. Die bereits veröffentlichten Events sind Bestandteil des Konzeptes und wurden mit 'special pemission' gepublisht. Sideevents können vom Orgateam auch an die Community übertragen werden. Hierbei gilt die für Thüringen festgelegte Regel (20km, 6h Abstand). Innerhalb eines 50 km-Radius und einer Zeitspanne von zwei Tagen, werden in diesem Bereich keine weiteren Events veröffentlicht, sofern Groundspeak nicht ausdrücklich zugestimmt hat! Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. 

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten  und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).

Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.  Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

  • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlichnicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
  • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
  • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.

Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!


7. Behördenzugänge

Einige Thüringer Behörden erhalten zu Kontrollzwecken einen Premium-Zugang von Groundspeak. Damit kann gewährleistet werden, dass Hinweise bei Problemcaches an die Cacheowner gegeben werden können. Um eine Archivierung zu vermeiden wird dringend empfohlen auf die Gesprächsangebote bzw. Änderungswünsche der Behörden zu reagieren.

Behörden, die einen solchen Zugang benötigen, wenden sich bitte direkt an Groundspeak. Dies kann sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache erfolgen. (s. auch Rechtliches im Disclaimer der Geocaching.com-Seite)

8. Besonderheiten in Regionen

Region Jena .

 

Neue Regelungen für die Naturschutzgebiete um Jena, gültig ab Mai 2018 

...

Ausnahme 1: Ist der markante Ort bzw. Versteck eine Form von Vegetation (z.B. Baumstumpf o.ä), so muss vor dem Einreichen des Listings eine Genehmigung Erlaubnis von der unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Ausgeschlossen von der Ausnahme sind der Wurzelbereich und die Astgabeln, insofern sie vom Weg aus erreichbar sind. Hier sind dann Spoilerfotos zwingend erforderlich, um eine Suche vor Ort zu verhindern, welche eine Schädigung der Flora und Fauna nach sich ziehen würde. Ausnahme 2: siehe Verbotene Areale

...

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort erforderlich) innerhalb eines Naturschutzgebietes werden nach dem derzeitigen Verfahren behandelt, sodass weiterhin eine Genehmigung Erlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegen muss, bevor das Listing beim Reviewer eingereicht wird.

...

Zuvor wurde beim Einreichen jedes Geocaches in einem Naturschutzgebiet(NSG) vom Reviewer darauf hingewiesen, dass sich der Cache oder Teile davon in einem solchen NSG befinden und entsprechende Genehmigungen Erlaubnis von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müssen, bei Herrn Blank. Erst nach der Genehmigung Erlaubnis mit ggf. Begehung vor Ort mit Herrn Blank war eine Freischaltung möglich.

...

Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Genehmigung Erlaubnis der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

Region Ilmkreis - Bei Fragen Ansprechpartner Herr Mehm.

Nationalpark Hainich - Geocaches nur mit Genehmigung Erlaubnis des Revierleiters Herrn Wilhelm möglich. Anfrage erwünscht!

Werra - Die Werra gehört zum FFH "Natura 2000". Geocaches nur mit GenehmigungErlaubnis der Naturschutzbehörde.

Region Hildburghausen - Die Untere Naturchutzbehörde lehnt jegliche Caches im NSG ab.

...

13. Caches auf Spielplätzen

Spielplätze Auf Spielplätzen und in einem Umkreis von 30m ist das Bedosen nicht erlaubt. Hier gelten die städtischen Regelungen der Nutzung von Spielplätzen. Da diese Plätze nur von Kindern und nur am Tage genutzt werden dürfen, werden keine Caches mehr freigeschaltet.

...