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Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in Thüringen

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titleCurrent Reviewer for Germany/Thuringia

Für das Bundesland Thüringen sind folgende Reviewer zuständig

Lacrimalis


silent observer


Reaper - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:

 Maxwell-Smart


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titleCurrent Reviewer Assistance on holidays

Urlaubsvertretung in Thüringen: Team intern

Info
titleEmail Kontakt zu den Thüringer Reviewern


Die Thüringer Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse thueringen@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.

Wichtig!!! Bitte die Deaktivierung von Caches wegen Fledermausschutz zum 01. Oktober 2021 nicht vergessen!

Aktuelle Hinweise

Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19)

 - Geocaches in Thüringen

...

 - Wunsch nach einer Publishzeit

Ab 20.3.2022 werden wieder Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. 

Lange genug hat es gedauert…

Events sind ab 20.03.2022 wieder möglich!

Ab dem 20.03. sollen bundesweit nur noch die sogenannten Basismaßnahmen gelten wie z.B. Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln. Genaueres regelt die

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Das bedeutet, dass ab sofort wieder Events eingereicht und auch gepublisht werden können, die frühestens ab dem 20.03.2022 stattfinden

Eventowner sind im Sinne des Gesetzes „Veranstalter“. Daraus folgt eine Verpflichtung, ein Hygieneschutzkonzept umzusetzen, das den gesetzlichen Regeln des Bundeslandes und des Landkreises bzw. des Ortes entspricht.

Gibt es in Zukunft dann wieder steigende Inzidenzen mit einer steigenden Belastung der Intensivstationen, kann es erneut zu landesweiten oder örtlichen Einschränkungen kommen. Deshalb müssen aktuelle Entwicklungen verfolgt und und das Organisieren von Events an die dann geltenden Vorgaben angepasst werden.

Unabhängig davon ist zu beachten:

  • Listings müssen bei Review vollständig fertiggestellt sein und dürfen nach Publish nur bezüglich etwaig geltender Schutzmaßnahmen abgeändert werden.
  • Eventlistings sind mindestens 14 Tage, besser 3 Wochen vor dem Eventdatum zum Review einzureichen.
  • Jede(r) Event-Owner/Ownerin muss sich als Organisator(in) über geltende Regeln und Gesetze informieren und diese umsetzen.

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

...

Die Deaktivierung der Bestandscaches muss auf Basis des BNatSchG erfolgen.

Mit dem am 1. März 2010 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (siehe BNatSchG, § 39, Abs. 6) ist es gesetzlich verboten (mit Ausnahmen), in der Kernzeit vom 1. Oktober bis 31. März Höhlen und andere unterirdischen Räume aufzusuchen, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen.

Sollten hier Fund-Logs erfolgen, kann dies zu einer sofortigen Archivierung führen. Der Owner ist angehalten die Einhaltung durchzusetzen. Ausnahmen können nur durch die zuständigen Naturschutzbehörden erteilt werden. Sie sind dem zuständigen Reviewer nachzuweisen, damit dieser einen entsprechenden Vermerk machen kann.

Eine Abstimmung mit Naturschutzbehörden über die Handlungsweise ist erfolgt.

Zusätzlich möchten wir auch nochmals auf den §44 BNatSchG hinweisen. Dieser besagt im Abschnitt 1, Unterpunkt 2 folgendes ...

Zitat:

2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

Zitat Ende.

Somit ist ein Schutz der Tiere nicht nur an die gesetzliche Schutzzeit des §39 gebunden, sondern auch nachfolgend, wenn die Situation einer Schutzwürdigkeit eintritt.

- Steinbrüche in Thüringen dienen verstärkt Greifvögeln (Wanderfalke, diverse Eulenarten) als Brutstätte. Die Tiere dürfen nicht gestört werden. Auch hier ist deshalb eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die der Owner vor Einstellung eines Listings durchführen muss. Bitte benennt auch hier den entsprechenden Kontaktpartner und dessen Kontaktdaten oder stellt die Kopie der Genehmigung mit in eine Reviewernote ein.

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Genehmigung des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)

Für Caches in Naturschutzgebieten gelten generell die folgenden 5 Punkte:

...

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet.

...

  •  Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …

...

  • Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.

...

  •  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.

...

  • Ein Hinweis darauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.

Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.

Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)

Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.

Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.

Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.

In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird 'am Weg' wie folgt definiert:

Der Geocache darf sich maximal eine Schrittlänge, also etwa 75 cm, neben dem Weg befinden, wenn dadurch weder Flora noch Fauna geschädigt oder gestört wird.

Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Genehmigungen für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

Zwecks Abfrage der Thüringer Naturschutzgebiete und deren Grenzen, kann der folgende Link des Thüringer Landesamtes für Umwelt und Geologie genutzt werden:

http://www.tlug-jena.de/kartendienste/

Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

...

Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

Ein Befahren Thüringer Wälder ist grundsätzlich verboten!

Sollte vom Wegegebot, auch nur geringfügig abgewichen werden, kontaktiert bitte vorher das zuständige Forstamt und erfragt euch dort den Eigentümer bzw. bittet um Erlaubnis. Bitte benennt die Kontaktdaten des Ansprechpartners in einer Reviewernote.

Informationen findet ihr hier:

Forstämter Thüringen

Waldbesitzerverband für Thüringen e.V.

Achtet unbedingt darauf, das sich Geocaches nicht in der Nähe von Äsungsstellen für Wildtiere, Brutplätzen oder in Biotopen/besonders geschützten Bereichen befinden.

Bei Nachtcaches kontaktiert bitte zusätzlich den zuständigen Jagdpächter. Informationen dazu bekommt ihr vom Waldbesitzer oder unter:

Landesjagdverband Thüringen

Weist bitte bei Nachtcaches in Wald- und Jagdgebieten auf eine gut sichtbare Kleidung (ggf. Warnwesten) im Listing hin. Durch die Thüringer Jäger wurde dies ausdrücklich erwünscht, um Unfälle zu vermeiden. Ebenso sollte die Vollmondphase bei solchen Geocaches vermieden werden. Hier findet meist verstärkt Jagdbetrieb statt.

Events in Thüringer Wäldern müssen ebenfalls angemeldet werden, da hierbei der private Erholungszweck infrage gestellt wird.
Meist reicht dazu eine Information beim Förster aus. 
 

5. Powertrails

...

Was ist ein Powertrail?

Powertrails sind Cacheserien, die von einem Cacher oder einer Gruppe von Cachern mit dem Ziel gelegt werden, schnellstmöglich eine hohe Fundzahl zu erreichen. Alle Cacheserien über 25 Caches und aufeinanderfolgende Serien, auch wenn sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, fallen in diese Kategorie. Trotzdem behalten wir uns vor, besondere Projekte, die den Guidelines komplett entsprechen (Naturschutz, Lage, Wanderungen usw.), freizuschalten.

...

Geocaches werden nach neuester Anweisung von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner genehmigt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und steht auch rechtlich dafür ein. Es muss klar abgegrenzt und vermerkt sein, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Bitte übertragt die Caches in die Accounts des jeweiligen Owners, der hier erklären muss, dass er für seine Caches auch persönlich gerade steht.

...

Powertrails üben eine Faszination auf viele Cacher aus. Jeder Cache soll laut den Guidelines für mindestens ein Vierteljahr bestehen bleiben.

...

Verhalten anderen Cachern gegenüber

Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center

5.1 Angelruten-Serien

 

Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.

 

Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:

 

  • Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
  • Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
    Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen

 

Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.

D/T-Wertung:
Die D-Wertung bezieht sich auf die mentale Schwierigkeit an die Koordinaten zu kommen oder eine Dose zumLoggen zu öffnen, die T-Wertung eines Caches bezieht sich hingegen auf die körperliche Anstrengung zum Erreichen eines Cachesin einfachem oder schwierigerem Territorium.

...

Die T-Wertung bezieht sich damit immer auf die Zuwegung zum Angelruten-Cache! 

Die Verwendung der Angel zählt nicht zu "extremem Territorium" oder erhöhter Schwierigkeit. Sie ist zu bewerten wie ein normales Werkzeug: Lampe, Leatherman, Pinzette, ...

...

Junge Bäume dürfen keinesfalls beklettert werden, da es hierbei zu irreparablen Schäden kommt.

In den Listings dürfen Markennamen von Herstellern oder dem Vertrieb von Angelruten nicht mehr enthalten sein, da es sich damit laut Ansicht von Groundspeak um unerlaubte Werbung handelt (Aussage GS 06/2017).

6. Events/Eventstacking

Events müssen 14 Tage vor dem Termin freigeschalten werden. Bitte beachtet, dass eine Bearbeitungszeit notwendig ist, die, je nach Verfügbarkeit der Reviewer auch bis zu 7 Tagen dauern kann. eine rechtzeitige Anmeldung und Freigabe im Listing ist daher notwendig. Die D/T-Wertung bei Events sollte die geringste Stufe, also 1 Stern aufweisen. Gern möchten wir die Organisatoren bei besonderen Ideen und damit verbundenen höheren Wertungen unterstützen. Dazu ist es aber notwendig, dass ihr uns euer Konzept per Reviewernote auch vorstellt, damit wir uns ein Bild davon machen können. Somit sind auch höhere Wertungen möglich.

Beachtet aber ... Jeder, der an einem Events teilnimmt (es geht nicht um den Logbucheintrag), kann das Event auch loggen. Dabei ist es unerheblich, ob er/sie Zusatzaufgaben erfüllt hat!

Ein CO darf in seiner Region pro Woche nur ein Event abhalten!

Eventstacking

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen (nicht zur Cachesuche).
Deshalb ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten für ein Event und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines). Zwischen den einzelnen Events muss eine Zeit von mindestens sechs Stunden liegen. Andere Events dürfen nur in einem Abstand von mindestens 20 km (gilt nur für Thüringen) stattfinden. Auch hier gilt ... Sollte klar erkennbar sein, dass es hier um reines Eventstacking geht, wird ein Event nicht freigeschalten. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

...

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Erlaubnis wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

Die Deaktivierung der Bestandscaches muss auf Basis des BNatSchG erfolgen.

Mit dem am 1. März 2010 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (siehe BNatSchG, § 39, Abs. 6) ist es gesetzlich verboten (mit Ausnahmen), in der Kernzeit vom 1. Oktober bis 31. März Höhlen und andere unterirdischen Räume aufzusuchen, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen.

Sollten hier Fund-Logs erfolgen, kann dies zu einer sofortigen Archivierung führen. Der Owner ist angehalten die Einhaltung durchzusetzen. Ausnahmen können nur durch die zuständigen Naturschutzbehörden erteilt werden. Sie sind dem zuständigen Reviewer nachzuweisen, damit dieser einen entsprechenden Vermerk machen kann.

Eine Abstimmung mit Naturschutzbehörden über die Handlungsweise ist erfolgt.

Zusätzlich möchten wir auch nochmals auf den §44 BNatSchG hinweisen. Dieser besagt im Abschnitt 1, Unterpunkt 2 folgendes ...

Zitat:

2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

Zitat Ende.

Somit ist ein Schutz der Tiere nicht nur an die gesetzliche Schutzzeit des §39 gebunden, sondern auch nachfolgend, wenn die Situation einer Schutzwürdigkeit eintritt.

- Steinbrüche in Thüringen dienen verstärkt Greifvögeln (Wanderfalke, diverse Eulenarten) als Brutstätte. Die Tiere dürfen nicht gestört werden. Auch hier ist deshalb eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die der Owner vor Einstellung eines Listings durchführen muss. Bitte benennt auch hier den entsprechenden Kontaktpartner und dessen Kontaktdaten oder stellt die Kopie der Erlaubnis mit in eine Reviewernote ein.

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)


Für Caches in Naturschutzgebieten gelten generell die folgenden 5 Punkte:

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet.
  •  Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …
  • Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.
  •  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.
  • Ein Hinweis darauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.


Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.


Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)

Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.

Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.

Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.


In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird 'am Weg' wie folgt definiert:

Der Geocache darf sich maximal eine Schrittlänge, also etwa 75 cm, neben dem Weg befinden, wenn dadurch weder Flora noch Fauna geschädigt oder gestört wird.

Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Erlaubnisse für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Erlaubnis der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

Zwecks Abfrage der Thüringer Naturschutzgebiete und deren Grenzen, kann der folgende Link des Thüringer Landesamtes für Umwelt und Geologie genutzt werden:

http://www.tlug-jena.de/kartendienste/

Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

Für Geocaches, die aufgrund von Witterungsbedingungen im Winter nicht suchbar sind, soll das Attribut "Not available during winter" (http://www.geocaching.com/images/attributes/winter-no.gif) eingesetzt werden. Zeitliche Einschränkungen durch Deaktivierung sind für diese Geocaches nicht vorgesehen. Ggf. muss man im Listingtext speziell darauf hinweisen. Lediglich bei Caches mit Fledermausschutz ist die Entfernung der Dose und die Deaktivierung mit entsprechendem Hinweis notwendig! Hier sollte der Name so angepasst werden, damit ein Erkennen dieser Problematik sofort möglich ist.

Beispiel:
Klaustrophobia *Winterpause Fledermausschutz*

Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

Ein Befahren Thüringer Wälder ist grundsätzlich verboten!

Sollte vom Wegegebot, auch nur geringfügig abgewichen werden, kontaktiert bitte vorher das zuständige Forstamt und erfragt euch dort den Eigentümer bzw. bittet um Erlaubnis. Bitte benennt die Kontaktdaten des Ansprechpartners in einer Reviewernote.

Informationen findet ihr hier:

Forstämter Thüringen

Waldbesitzerverband für Thüringen e.V.

Achtet unbedingt darauf, das sich Geocaches nicht in der Nähe von Äsungsstellen für Wildtiere, Brutplätzen oder in Biotopen/besonders geschützten Bereichen befinden.

Bei Nachtcaches kontaktiert bitte zusätzlich den zuständigen Jagdpächter. Informationen dazu bekommt ihr vom Waldbesitzer oder unter:

Landesjagdverband Thüringen

Weist bitte bei Nachtcaches in Wald- und Jagdgebieten auf eine gut sichtbare Kleidung (ggf. Warnwesten) im Listing hin. Durch die Thüringer Jäger wurde dies ausdrücklich erwünscht, um Unfälle zu vermeiden. Ebenso sollte die Vollmondphase bei solchen Geocaches vermieden werden. Hier findet meist verstärkt Jagdbetrieb statt.

Events in Thüringer Wäldern müssen ebenfalls angemeldet werden, da hierbei der private Erholungszweck infrage gestellt wird.
Meist reicht dazu eine Information beim Förster aus. 
 

5. Powertrails

In Thüringen existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Als Beispiele seien genannt: Caches in den NSG um Jena, bisher keine Verbote von T5ern u.v.m. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. DieErlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.

Was ist ein Powertrail?

Powertrails sind Cacheserien, die von einem Cacher oder einer Gruppe von Cachern mit dem Ziel gelegt werden, schnellstmöglich eine hohe Fundzahl zu erreichen. Alle Cacheserien über 25 Caches und aufeinanderfolgende Serien, auch wenn sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, fallen in diese Kategorie. Trotzdem behalten wir uns vor, besondere Projekte, die den Guidelines komplett entsprechen (Naturschutz, Lage, Wanderungen usw.), freizuschalten.


Keine Sockenpuppen

Geocaches werden nach neuester Anweisung von Groundspeak nicht mehr mit Sockenpuppen als Owner genehmigt. Laut Guidelines ist jeder Owner für seine Caches verantwortlich und steht auch rechtlich dafür ein. Es muss klar abgegrenzt und vermerkt sein, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Bitte übertragt die Caches in die Accounts des jeweiligen Owners, der hier erklären muss, dass er für seine Caches auch persönlich gerade steht.


Wartungsplan

Powertrails üben eine Faszination auf viele Cacher aus. Jeder Cache soll laut den Guidelines für mindestens ein Vierteljahr bestehen bleiben.

Daher wird im Reviewprozess ggf., ähnlich wie bei Urlaubscaches, nach einem Wartungsplan gefragt.

Verhalten anderen Cachern gegenüber

Bitte denkt auch daran, es gehört zu den Grundregeln des „Cache-Knigge“, dass man eigene Caches nicht loggt. Siehe auch hier: Help Center

5.1 Angelruten-Serien

 

Serien von Angelruten-Caches folgen den allgemeinen Regelungen für Powertrails und für den Naturschutz.
Für größere Serien sollten bereits Absprachen mit den Behörden bzw. Eigentümern erfolgen. Die Reviewer kontrollieren das.

 

Da es bei solchen Caches vermehrt zu einer Beschädigung von jungen Bäumen bzw. Brutplätzen kommt, sind bestimmte Hinweise zu beachten:

 

  • Junge Bäume sind nicht zu verwenden.
  • Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden.
    Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen

 

Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.


D/T-Wertung:
Die D-Wertung bezieht sich auf die mentale Schwierigkeit an die Koordinaten zu kommen oder eine Dose zumLoggen zu öffnen, die T-Wertung eines Caches bezieht sich hingegen auf die körperliche Anstrengung zum Erreichen eines Cachesin einfachem oder schwierigerem Territorium.

Die Empfehlung von Groundspeak zur T-Wertung:

T 4 Very strenuous movement that may include significant distance, overgrowth, swimming, or elevation changes.
T 4,5 Extremely demanding movement over potentially hazardous terrain. 
T 5 Requires specialized equipment such as scuba gear, a boat, rock climbing gear, or similar.

Die T-Wertung bezieht sich damit immer auf die Zuwegung zum Angelruten-Cache! 

Die Verwendung der Angel zählt nicht zu "extremem Territorium" oder erhöhter Schwierigkeit. Sie ist zu bewerten wie ein normales Werkzeug: Lampe, Leatherman, Pinzette, ...


Da sich bei Angelruten-Caches keine körperliche oder "geistige" Herausforderung ergibt, handelt es sich bei diesen Caches um eine normale Einstufung. Letztlich können auch Menschen im Rollstuhl einen solchen Cache erreichen, wenn er direkt an einer Straße liegt (T1). Ebenso muss ich meinen Geist nicht besonders anstrengen und ich habe den Cache recht fix an der Angel...

Junge Bäume dürfen keinesfalls beklettert werden, da es hierbei zu irreparablen Schäden kommt.

In den Listings dürfen Markennamen von Herstellern oder dem Vertrieb von Angelruten nicht mehr enthalten sein, da es sich damit laut Ansicht von Groundspeak um unerlaubte Werbung handelt (Aussage GS 06/2017).

6. Events/Eventstacking


Eventstacking
bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe. Als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt.

Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kürzester Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies ist nicht der Sinn eines Events und wird daher von Groundspeak und den Reviewern auch nicht unterstützt. Der Sinn eines Events besteht im Erfahrungsaustausch und dem gemeinsamen Erleben von Aktionen, nicht zum statistischen Punktesammeln. Das ist deutlich in den Guidelines nachzulesen. Die Owner sollten stattdessen kooperieren und gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Ausnahmen sind möglich, aber nur sehr stark begrenzt z.B. Weihnachtsmarktevents oder bei Aktionen von Groundspeak z.B. International Geocaching Day, CITO-Day, Dönerstag-Events.

Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss ein zeitlicher Abstand von 6 Stunden oder eine räumliche Entfernung von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. 

Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden.

Für ein Event ist eine Mindestdauer von derzeit 30 Minuten  und 60 Minuten für ein CITO vorgesehen (s. Guidelines).

Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.  Nach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können.

Für sog. „Side Events neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:

  • Am Haupttag darf der Orga-Account ein zeitlichnicht überlappendes Nebenevent - allerdings kein CITO - veranstalten. An diesem Tag werden keine weiteren Side Events veröffentlicht.
  • Am Tag vor und nach dem Mega/Giga dürfen jeweils in zeitlichem und räumlichen Abstand nach den allgemeinen Stackingregeln (s.o.) zwei Side Events stattfinden und zwar entweder als offizielles Side Event der Veranstalter oder (in Abstimmung mit der Orga) als inoffizielles Side Event anderer Owner.
  • Weitere Events werden innerhalb der Schutzzone und des -zeitraums nicht veröffentlicht.

Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!


7. Behördenzugänge

Einige Thüringer Behörden erhalten zu Kontrollzwecken einen Premium-Zugang von Groundspeak. Damit kann gewährleistet werden, dass Hinweise bei Problemcaches an die Cacheowner gegeben werden können. Um eine Archivierung zu vermeiden wird dringend empfohlen auf die Gesprächsangebote bzw. Änderungswünsche der Behörden zu reagieren.

Behörden, die einen solchen Zugang benötigen, wenden sich bitte direkt an Groundspeak. Dies kann sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache erfolgen. (s. auch Rechtliches im Disclaimer der Geocaching.com-Seite)

8. Besonderheiten in Regionen

Region Jena .

 

Neue Regelungen für die Naturschutzgebiete um Jena, gültig ab Mai 2018 

...

Ausnahme 1: Ist der markante Ort bzw. Versteck eine Form von Vegetation (z.B. Baumstumpf o.ä), so muss vor dem Einreichen des Listings eine Genehmigung Erlaubnis von der unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Ausgeschlossen von der Ausnahme sind der Wurzelbereich und die Astgabeln, insofern sie vom Weg aus erreichbar sind. Hier sind dann Spoilerfotos zwingend erforderlich, um eine Suche vor Ort zu verhindern, welche eine Schädigung der Flora und Fauna nach sich ziehen würde. Ausnahme 2: siehe Verbotene Areale

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Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort erforderlich) innerhalb eines Naturschutzgebietes werden nach dem derzeitigen Verfahren behandelt, sodass weiterhin eine Genehmigung Erlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegen muss, bevor das Listing beim Reviewer eingereicht wird.

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Zuvor wurde beim Einreichen jedes Geocaches in einem Naturschutzgebiet(NSG) vom Reviewer darauf hingewiesen, dass sich der Cache oder Teile davon in einem solchen NSG befinden und entsprechende Genehmigungen Erlaubnis von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müssen, bei Herrn Blank. Erst nach der Genehmigung Erlaubnis mit ggf. Begehung vor Ort mit Herrn Blank war eine Freischaltung möglich.

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Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Genehmigung Erlaubnis der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

Region Ilmkreis - Bei Fragen Ansprechpartner Herr Mehm.

Nationalpark Hainich - Geocaches nur mit Genehmigung Erlaubnis des Revierleiters Herrn Wilhelm möglich. Anfrage erwünscht!

Werra - Die Werra gehört zum FFH "Natura 2000". Geocaches nur mit GenehmigungErlaubnis der Naturschutzbehörde.

Region Hildburghausen - Die Untere Naturchutzbehörde lehnt jegliche Caches im NSG ab.

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13. Caches auf Spielplätzen

Spielplätze Auf Spielplätzen und in einem Umkreis von 30m ist das Bedosen nicht erlaubt. Hier gelten die städtischen Regelungen der Nutzung von Spielplätzen. Da diese Plätze nur von Kindern und nur am Tage genutzt werden dürfen, werden keine Caches mehr freigeschaltet.

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