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Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte


In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt HannoverKarteSpielplätze dürfen von Erwachsenen nur zur Begleitung der Kinder betreten werden (§ 2 der Spielplatzsatzung)NEIN

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN
Truppenübungsplatz LangenhagenKarteab 01.10.2020 wird Gebiet zum militärischen SicherheitsgebietNEIN
EverstenmoorKarteDerzeit erlaubt die UNB keine Geocaches in diesem GebietNEIN
BennerstedtKarteDie Niedersächsischen Landesforsten haben für weite Teile des Waldes signalisiert, dass aus Naturschutzgründen keine weiteren Caches erlaubt werden.NEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL
Alte Munitionslager nördl. KellinghusenKarteDer Eigentümer des Gebietes duldet keine Geocaches.NEIN
Diverse Gebiete nördl. + südl. von Lütjenburgzersplittertes Gebiet daher keine KarteDer Eigentümer der Gebiete duldet keine Geocaches auf Bereichen seiner GrundstückeNEIN

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  • In Naturschutzgebieten und Biotopen sind Veranstlatungen oft keine gute Idee. Sie sind mit Störungen verbunden. In einigen Naturschutzgebieten sind Veranstaltungen vollständig verboten, in anderen sind nur kleine Veranstaltungen erlaubt. Oft sehen Satzungen oder Verordnungen zum jeweiligen Naturschutzgebiet vor, dass die Unterer Naturschutzbehörde einer Veranstlatungen vorher dieser zustimmen muss.

Events und Corona/COVID 19

Events, CITO und CCE werden aktuell veröffentlicht, wenn sie den Guidelines entsprechen. Die persönliche Verantwortung, dass Events den geltenden Vorschriften entsprechen, liegt allein bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern. Informiert euch dazu insbesondere bei den Informationsangeboten eures Bundeslandes und gegebenenfalls auch des Landkreises/der jeweiligen Stadt. Sucht dazu im Zweifel nach den Regelungen für öffentliche Veranstaltungen. Seid euch bewusst, dass bei einer Veranstaltung in einem Lokal neben der Verantwortung des Wirtes eure Verantwortung als Veranstalter bestehen bleibt. Im Reviewverfahren fragen wir ab, ob ihr euch eurer entsprechenden Verantwortung bewusst seid (sofern eine entsprechende Erklärung nicht bereits in der Reviewernote oder im Listing hinterlegt sind).

Soweit der Veranstaltungsort ein Hygienekonzept einschließlich Zugangsbeschränkungen im Hinblick auf Impfung oder Test vorsieht oder ein eigenes Hygienekonzept erforderlich ist, ist dieses in das Listing mit aufzunehmen. Mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich damit ein Bild machen, ob eine Teilnahme möglich ist. Willkürliche Teilnahmebeschränkungen ohne jede Grundlage sind nicht möglich. Soweit es im Laufe der Zeit zu Veränderungen kommt, sollte in einem Announcement darauf hingewiesen werden.

HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung (Bitte informiert euch, ob diese tatsächlich notwendig ist!)

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

During COVID-19, local laws and health and safety guidelines, may require Event hosts to collect personal information from Event attendees. If applicable, it needs to be specifically called out on the cache page and the following procedures must be followed:

  • If local rules about gatherings require the collection of attendee information for purposes of contact tracing, etc., event owners should follow those local rules, and 
    • i) collect only the information that is required; 
    • ii) destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event; 
    • iii) be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 
  • If local rules about gatherings do not the require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers: 
    • i) collect only the information needed to contact people; 
    • ii) destroy the information no more than one month after the event; 
    • iii) are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 
  • Should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, in an event location where gathering attendee information is not required, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the coronavirus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.

Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:

Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.

Inklusion 

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Inklusion 

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.
Überdenke beim Erstellen eines Caches in wie weit dieser inklusiv ist.
Setzt ggf. Hinweise im Listing, so dass es für Menschen mit Handicap einfacher wird herauszufinden welche Caches für sie machbar sind. (z.B. Barrierefreiheit, Audioelement und so vieles mehr)

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  1. Falls Dein Cache nicht direkt an einem offiziellen Weg liegt, verlege ihn bitte entsprechend. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege.
    Groundspeak Das Geocaching HQ hat dabei die Faustregel, dass Du mit einem Bein auf dem Weg verbleibend, den Cache erreichen kannst.

  2. Bringe bei der unteren Naturschutzbehörde in Erfahrung, ob die Platzierung des Caches am vorgesehenen Ort (dieser kann z.B. mit http://www.flopp-caching.de/ gezeigt werden) mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist und dir eine Platzierung aus der Sicht des Naturschutzes gestattet ist. Den öffentlichen Informationsquellen kann diese Information in der Regel nicht entnommen werden. Eine entsprechende Erlaubnis kannst Du in deine Reviewernote reinkopieren, ein Bild davon einstellen, oder/und die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, der die Erlaubnis erteilt hat.

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In Schleswig-Holstein zählen Knicks zu den Biotopen, die Definition hierzu kannst du hier nachlesen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhaltefachinhalte/E/eingriffsregelung/nfl12_Eingriffsregelung_01_natur_04_biotope.html

Bestätige bitte , dass der Cache vom Weg aus erreichbar ist und vor Ort keine Schilder stehen, die den Zugang zu der Stelle verhindern.
Nimm bitte außerdem in deinem Listing einen Passus mit auf, dass der Cache in einem Biotop liegt, und der Weg nicht verlassen werden darf!
Alle sonstigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen finden auch hier ihre Anwendung. 

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Schulen gehören zu den Orten, die in den Guidelines als problematische Orte definiert werden. Es ist danach ausreichend, wenn der Cache nur in der Nähe eines solchen Ortes ist. (https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible](https://www.geocaching.com/play/guidelines#accessible) Vor diesem Hintergrund bitten wir darum zu überlegen, ob das Versteck auf /an einem Schulgelände gut gewählt ist.

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