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Events sollen 14 Tage vor dem Termin freigeschaltet werden, um möglichst vielen Spielern die Planung ihrer Teilnahme zu ermöglichen, weshalb sie rechtzeitig zum Review angemeldet werden müssen. Jeder, der an einem Event teilnimmt, darf diesen auch loggen; ein Logbuch ist freiwillig und dient nur dem Spaßfaktor. Da ein Event jedermann zugänglich, einfach zu finden und ohne Rätsel an den angegebenen Koordinaten stattfinden soll, soll die D-Wertung immer 1 sein. Eventstacking bedeutet das Anbieten mehrer Events in kurzer Zeit für dieselbe Zielgruppe; als reines Punktesammeln dient es nicht dem Sinn einer solchen Veranstaltung und wird deshalb weder von Groundspeak noch den Reviewern unterstützt. Deshalb muss ein Event mindestens 30 Minuten dauern. Zwischen verschiedenen Events muss - in einem Flächenland wie Brandenburg - normalerweise ein zeitlicher Abstand von 4 Stunden oder ein räumlicher von 20 km liegen. Ausnahmen kann es vor allem zu besonderen Ereignissen geben. Nicht freischaltbar sind Events, die formal den zeitlich/räumlichen Abstand zueinander einhalten, sich aber an dieselbe Zielgruppe richten. Ein Eventcache ist eine Zusammenkunft von Geocachern mit dem Schwerpunkt des sozialen Aspekts von Geocaching. Diesem Anliegen werden Serien-Events eines Spielers nicht gerecht. Aus diesem Grund werden Events des gleichen Cacheowners nur in Abständen von 7 Tagen veöffentlicht. Ausnahmen - wenn Events z.B. unterschiedliche Zweckrichtungen haben oder sich an verschiedene Zielgruppen richten - müssen im Vorfeld mit einem zuständigen Reviewer abgeklärt werden. Ein Event auf einer Autobahnraststätte stellt nach dem FernStrG eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Auf die Anzahl der Spieler, die nach unserer Erfahrung an einem solchen Treffen teilnehmen, ist die Infrastruktur regelmäßig nicht ausgelegt. Um ein Event dort veröffentlichen zu können, benötigen wir eine Erlaubnis der Autobahn GmbH des Bundes, die sich ausdrücklich auf eine größere Anzahl von Personen (nicht etwa eine „Kleingruppe“) beziehtNach Rücksprache mit der zuständigen Leiterin des Bereichs Nordost der Bundesautobahn GmbH wird aus gegebenem Anlass keine Genehmigung mehr erteilt, so dass dort keine Events mehr veranstaltet werden können. Für sog. „Side Events“ neben einem Mega oder Giga gilt in einem Umkreis von 50 km Folgendes:
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