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- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Genehmigung Erlaubnis des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Genehmigung Erlaubnis wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

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- Steinbrüche in Thüringen dienen verstärkt Greifvögeln (Wanderfalke, diverse Eulenarten) als Brutstätte. Die Tiere dürfen nicht gestört werden. Auch hier ist deshalb eine Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden notwendig, die der Owner vor Einstellung eines Listings durchführen muss. Bitte benennt auch hier den entsprechenden Kontaktpartner und dessen Kontaktdaten oder stellt die Kopie der Genehmigung Erlaubnis mit in eine Reviewernote ein.

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Genehmigung Erlaubnis des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

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Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Genehmigungen Erlaubnisse für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Genehmigung Erlaubnis der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

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Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung Erlaubnis durch die zuständige Naturschutzbehörde. Mittlerweile gibt es dazu auch schon einige Beispiele, in denen die Naturschutzbehörden zugestimmt haben. (z.B. Bunker)

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In Thüringen existiert eine gute Zusammenarbeit zu den Ämtern und Behörden. Hierdurch ist einiges beim Cachelegen möglich, was in anderen Landstrichen Deutschlands schon nicht mehr funktioniert. Als Beispiele seien genannt: Caches in den NSG um Jena, bisher keine Verbote von T5ern u.v.m. Das wollen wir für unser Land bewahren. In Anbetracht des Ärgers, den Powertrails in Deutschland und in anderen Ländern bereits ausgelöst haben, ist es unumgänglich bei vielen geplanten Caches die Richtlinien streng umzusetzen. Es ist eine gute Vorausplanung in Zusammenarbeit mit den Reviewern erforderlich. Die Grundeigner und das Straßenbauamt sowie ggf. die Naturschutzbehörde sind mit ins Boot zu holen, bevor mögliche Verstecke ausgearbeitet werden. DieGenehmigung Erlaubnis des Grundeigners und des Straßenbauamtes mit Anschrift und Telefonnummer des Genehmigenden ist vorzulegen.

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Ausnahme 1: Ist der markante Ort bzw. Versteck eine Form von Vegetation (z.B. Baumstumpf o.ä), so muss vor dem Einreichen des Listings eine Genehmigung Erlaubnis von der unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Ausgeschlossen von der Ausnahme sind der Wurzelbereich und die Astgabeln, insofern sie vom Weg aus erreichbar sind. Hier sind dann Spoilerfotos zwingend erforderlich, um eine Suche vor Ort zu verhindern, welche eine Schädigung der Flora und Fauna nach sich ziehen würde. Ausnahme 2: siehe Verbotene Areale

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Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort erforderlich) innerhalb eines Naturschutzgebietes werden nach dem derzeitigen Verfahren behandelt, sodass weiterhin eine Genehmigung Erlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegen muss, bevor das Listing beim Reviewer eingereicht wird.

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Zuvor wurde beim Einreichen jedes Geocaches in einem Naturschutzgebiet(NSG) vom Reviewer darauf hingewiesen, dass sich der Cache oder Teile davon in einem solchen NSG befinden und entsprechende Genehmigungen Erlaubnis von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müssen, bei Herrn Blank. Erst nach der Genehmigung Erlaubnis mit ggf. Begehung vor Ort mit Herrn Blank war eine Freischaltung möglich.

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Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Genehmigung Erlaubnis der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

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Nationalpark Hainich - Geocaches nur mit Genehmigung Erlaubnis des Revierleiters Herrn Wilhelm möglich. Anfrage erwünscht!

Werra - Die Werra gehört zum FFH "Natura 2000". Geocaches nur mit GenehmigungErlaubnis der Naturschutzbehörde.

Region Hildburghausen - Die Untere Naturchutzbehörde lehnt jegliche Caches im NSG ab.

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