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Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort erforderlich) innerhalb eines Naturschutzgebietes werden nach dem derzeitigen Verfahren behandelt, sodass weiterhin eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde vorliegen muss, bevor das Listing beim Reviewer eingereicht wird.

 

Verbotene Areale

 

  • Ehemalige Bergbaustollen und Höhlen (Fledermausschutz)
  • Hänge (Vogelschutz)
  • Ast- und Baumhöhlen bzw. -löcher (Vogel- und Fledermausschutz)
  • Totholz (Schutz der Insekten, wie z.B. Hirschkäfer)
  • Felsnischen und Steinbrüche (Schutz des Uhu)

 

Nachtcaches

 

Nachtcaches in Naturschutzgebieten sind nicht erwünscht und sind daher von der Freischaltung ausgeschlossen. Nachtcaches in Landschaftsschutzgebieten müssen durch die untere Naturschutzbehörde und dem entsprechenden Förster/Eigentümer genehmigt werden

 

Powertrails

 

Powertrails in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind nicht erwünscht und sind daher von der Freischaltung ausgeschlossen.

 

Angelcaches

 

Grundsätzlich sieht die Naturschutzbehörde keine Probleme mit Angelcaches, insofern folgende Punkte Beachtung finden: Aufgrund des Vogelschutzes dürfen in der Umgebung von Nestern keine Angelcaches gelegt/aufgehängt werden. Um dies zu gewährleisten muss der Cache entweder im Frühjahr (01.03.-30.06) deaktiviert und entfernt werden, oder Es hat eine regelmäßige Wartung/Kontrolle zu erfolgen (Richtwert: zweiwöchig), um eine Störung der Vögel so gering wie möglich zu halten (Nestbau innerhalb dieser Zeit) Sollte eine Einhaltung dieser Regeln nicht erfolgen, so kann der Cache mit sofortiger Wirkung archiviert werden. Der Owner hat den aufgehängten Behälter anschließend unverzüglich zu entfernen.

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Wartung muss durch den Owner (nicht durch die Community) innerhalb von 21 Tagen nach Anmahnung erfolgen. Rückmeldung erforderlich für Verlängerung um weitere 14 Tage. Danach erfolgt Archivierung.
Keine Winterpause außer zum Fledermausschutz! Beachtet bitte die obigen Hinweise unter Punkt 1 und 3.
Fotologs sind gemäß der Logbedingungen/Guidelines bei aktiven und deaktivierten materiellen Caches nicht erlaubt. Die Owner sind verantwortlich für die Durchsetzung der Guidelines.
Nach eigener Archivierung hat der Owner drei Monate Zeit, den Cache wieder aus dem Archiv holen zu lassen. Der Cache muss dann den aktuellen Guidelines entsprechen!  
Grandfathered Caches (z.B. Webcam, Virtual) können nicht mehr aktiviert werden!


11. Challange-Cache

  • Ein Challange-Cache ist immer ein Mystery
  • von einem Thema gibt es maximal 3 Caches (Bronze/Silber/Gold), heißt z.B. 1x die Matrix für Bronze, 3x für Silber und 5x für Gold
  • ein und das selbe Thema der Challange ist in einem Radius von 30km nicht erlaubt
  • der CO muss mindestens 10 Cacher bennennen, die die Challange erfüllen können



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