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- Geocaches in ThüringenCorona – Eindämmunsverordnung Thüringen | |||
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- Wunsch nach einer PublishzeitMomentan werden keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. | |||
- EventsDie pandemische Lage besteht weiterhin. Das bedeutet: | Ein Hygieneschutzkonzept ist bei öffentlichen Veranstaltungen zu erstellen.Für die Umsetzung der gültigen Corona-Schutzverordnung | des Bundeslandesist ausschließlich der Cacheowner | verantwortlich. Ebenso müssen lokale Regelungen des Landkreises, in dem das Event stattfinden soll, befolgt werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder/die Cacheownerin als Veranstalter(in) verantwortlich. Der Cacheowner ist verpflichtet, sich mit der aktuellen Corona Schutzverordnung bis zum Stattfinden seines Events fortlaufend vertraut zu machen und diese strikt einzuhalten. Ebenso zu beachten sind die gültigen Regeln des Landkreises/der kreisfreien Stadt. Ein Hygieneschutzkonzept ist bei öffentlichen Veranstaltungen zu erstellen. Steigende Inzidenzen bedeuten, dass das Event -ohne Anzeige bei der Behörde- nicht stattfinden darf.
(1) Die verantwortliche Person nach Absatz 2 erstellt ein schriftliches Infektionsschutzkonzept. … Das Infektionsschutzkonzept ist von der verantwortlichen Person nach Absatz 2 vorzuhalten und auf Verlangen der nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO zuständigen Behörde vorzulegen. (2) Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzepts nach Absatz 1 ist der Veranstalter und dies ist der Cacheowner.
Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sind mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzuzeigen. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Corona-Schutzveordnung:
Bei vom Infektionsschutzgesetz geforderter Kontaktnachverfolgung ist Folgendes zu erheben:
Die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 hat die Kontaktdaten
Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden; § 26 OrdnungswidrigkeitenHier wird detailliert beschrieben, mit welchen Folgen Cacheowner zu rechnen haben, die die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes nicht gewährleisten.Wenn ein Event Owner Informationen darüber erlangt, dass ein **Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet** wurde, postet eine **Ankündigung** - ohne konkrete Namensnennung - und weis die Teilnehmer darauf hin, den örtlichen Empfehlungen für solch einen Fall zu folgen. |
1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.
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