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- Geocaches in ThüringenCorona – Eindämmunsverordnung Thüringen |
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- Wunsch nach einer PublishzeitMomentan werden keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. |
- EventsDie pandemische Lage besteht weiterhin. Das bedeutet: Ein Hygieneschutzkonzept ist bei öffentlichen Veranstaltungen zu erstellen. Für die Umsetzung der gültigen Corona-Schutzverordnung des Bundeslandes ist ausschließlich der Cacheowner verantwortlich. Ebenso müssen lokale Regelungen des Landkreises, in dem das Event stattfinden soll, befolgt werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Steigende Inzidenzen können im Ernstfall bedeuten, dass ein geplantes Event doch das Event -ohne Anzeige bei der Behörde- nicht stattfinden kann. Ein Hygienekonzept enthält u.a. folgende Punkte: darf.
(1) Die verantwortliche Person nach Absatz 2 erstellt ein schriftliches Infektionsschutzkonzept. … Das Infektionsschutzkonzept ist von der verantwortlichen Person nach Absatz 2 vorzuhalten und auf Verlangen der nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO zuständigen Behörde vorzulegen. (2) Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzepts nach Absatz 1 ist der Veranstalter und dies ist der Cacheowner.
Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sind mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzuzeigen. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Corona-Schutzveordnung:
Bei vom Infektionsschutzgesetz geforderter Kontaktnachverfolgung ist Folgendes zu erheben:
Die verantwortliche Person nach § 5 Abs. 2 hat die Kontaktdaten
Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden; § 26 OrdnungswidrigkeitenHier wird detailliert beschrieben, mit welchen Folgen Cacheowner zu rechnen haben, die die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes nicht gewährleisten. |
1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.
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