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Comment: Neue Verordnung Veranstaltungen HB

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Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

In den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden in den letzten Tagen neue Lockerungsschritte bekanntgegeben. Diese betreffen unter anderem Veranstaltungen wie „Gruppenaktivitäten“, zu denen Geocaching-Events zählen. Die Anzahl der möglichen Teilnehmer bei Veranstaltungen unterscheidet sich je nach Bundesland. Gemeinsam ist aber allen Verordnungen, dass die möglichen Teilnehmerzahlen draußen deutlich größer sind als drinnen.

Die Guidelines stellen klar, dass die Owner verantwortlich dafür sind, dass die lokalen Beschränkungen für Veranstaltungen eingehalten werden. Andererseits steht im Help Center zu Events, dass diese allen offenstehen müssen. "Offen für alle" bedeutet, dass Teilnehmerbeschränkungen bei Events nicht zulässig sind.

Insofern können wir nur dort Events freischalten, wo die übliche Teilnehmerzahl die lokalen Beschränkungen nicht überschreitet. Dies ist aktuell nur bei Outdoor-Events gegeben, da hier aktuell bzw. zeitnah in allen norddeutschen Bundesländern Teilnehmerzahlen von > 100 zulässig sind bzw. sein werden. Für Indoor-Events bestehen ja nach Verordnung noch deutlich stärkere Einschränkungen, so dass solche Events den Guidelines derzeit noch nicht entsprechen.

Es können daher vorerst nur Outdoor-Events freigeschaltet werden.

Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. Als Reviewer überprüfen wir diese inhaltlich nur rudimentär. Stellt euch darauf ein, dass ein Gesundheitsamt sich dieses zeigen lässt, wenn es im Umfeld eines Events zu Infektionen kommt.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

Die speziellen Regelungen für die einzelnen Bundesländer sind im Folgenden aufgelistet. Bittet beachtet dabei, dass dies keine abschließende Auflistung darstellt. Neben den Regelungen der Bundesländer, die sich ständig ändern können, können auch die zuständigen Gesundheitsämter weitere Vorgaben treffen, die durch die Owner zu prüfen sind. Bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Regelungen drohen den Eventveranstaltern nicht unerhebliche Bußgelder.

Niedersachsen

In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 6a (im jeweils gültigen Absatz) derzeit folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 einhalten (alle Inzidenzen).
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannte Personen nicht übersteigen (abhängig von der Inzidenz).
  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein (gilt aktuell bei Landkreisen mit Inzidenzen über 50 - stelle sicher, dass das Event bei einem Ansteigen der Inzidenzen auf diesen Wert auch im Sitzen stattfinden kann).
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen.
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Datenerfassung entfällt, wenn die Inzidenz unter 10 liegt und weniger als 50 Personen (nicht Accounts) teilnehmen.
  • Der Zugang zu Veranstaltungen ist zum Teil von einem Test nach § 5a (bzw. dem darin benannten Ersatz) abhängig (Inzidenzabhängig).
  • Bei einem gastronomischen Angebot sind die Bedingungen nach § 9 einzuhalten.

Die Verordnung gibt Möglichkeiten bei einer Inzidenz unter 10 eine Veranstaltung lockerer zu gestalten, wenn die Veranstaltung in einem in der in § 1 b Abs. 2 genannten Landkreis oder einer dort genannten Stadt stattfindet. Die dann geltenden Lockerungen finden sich in § 1 d.

Bremen

In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 2 7 (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 1 Abs. 2 1 einhalten.
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannte Personenzahl nicht übersteigen.
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Schutz- und Hygienekonzeptes nach § 7 5 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 8 6 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Schleswig-Holstein

Gültig ab 2021-08-23
In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 5a §1 (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 1 Abs. 1 einhalten.
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 Abs. 1 5 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen.
  • Beachte auch, dass mit einem Anstieg der Inzidenzen das Event unmöglich wird, oder eine behördliche Genehmigung notwendig wird.

Hamburg

 In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 9 (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher die Hygienevorgaben §5 inkl. des Abstandsgebot nach §3 einhalten
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannten Personen nicht übersteigen.
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 5 und eines schriftlichen Schutzkonzeptes nach § 6 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen. Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen und du bist als Eventowner für dessen Umsetzung verantwortlich und haftbar.
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 7 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  • Im Vorwege muss eine Buchung erfolgen. Hier ist ein Will Attend Log möglich


CCE Events

CCEs (Community Celebration Events) werden ab dem 28.06.2021 wieder freigeschaltet. Es gelten die obigen Beschränkungen der Bundesländer und ggf Landkreise und die zusätzlichen Guidelines unseres Seitenbetreibers.


HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

During COVID-19, local laws and health and safety guidelines, may require Event hosts to collect personal information from Event attendees. If applicable, it needs to be specifically called out on the cache page and the following procedures must be followed:

  • If local rules about gatherings require the collection of attendee information for purposes of contact tracing, etc., event owners should follow those local rules, and 
    • i) collect only the information that is required; 
    • ii) destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event; 
    • iii) be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 
  • If local rules about gatherings do not the require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers: 
    • i) collect only the information needed to contact people; 
    • ii) destroy the information no more than one month after the event; 
    • iii) are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 
  • Should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, in an event location where gathering attendee information is not required, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the coronavirus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:

Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.

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