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Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in Thüringen

Info
titleCurrent Reviewer for Germany/Thuringia

Für das Bundesland Thüringen sind folgende Reviewer zuständig

Lacrimalis


silent observer


Reaper - für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig:

Lacrimalis


Retired Reviewer - worked from August 2009 to December 2020
Servatius_Sebaldus


Info
titleCurrent Reviewer Assistance on holidays

Urlaubsvertretung in Thüringen: Team intern

Info
titleEmail Kontakt zu den Thüringer Reviewern


Die Thüringer Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse thueringen@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.

Wichtig!!! Bitte die Deaktivierung von Caches wegen Fledermausschutz zum 01. Oktober 2021 nicht vergessen!

 

Weitere aktuelle Informationen gibt es im News Blog unter https://www.geocaching.com/blog/category/news/

Aktuelle Guidelines Änderung am 05. September 2017


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Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19)


 - Publishstopp für Geocaches in Thüringen

Corona – Eindämmunsverordnung  Thüringen      

(1) Jede Person ist angehalten, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche sowie auf tagestouristische Ausflüge zu verzichten…Aus diesem Grund wird auch in Thüringen  bis auf Weiteres der Publish neuer Caches mit sofortiger Wirkung eingestellt.


Stand: 16.12.2020 gültig vorerst bis 15.3.2021
Derzeit gibt es keine weit reichenden Reisebeschränkungen - Caches werden veröffentlicht.

 - Wunsch nach einer Publishzeit

Momentan werden keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. 

- Events in Thüringen

Events
zu veranstalten oder zu besuchen, ist derzeit nicht möglich. Events, die bis einschließlich 31.01.2020 stattfinden sollten, werden archiviert und können zu gegebener Zeit zu den dann geltenden Regeln neu eingereicht werden. Sobald es die Gesetzeslage wieder zulässt, wird hier an dieser Stelle informiert.



1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Genehmigung wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

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- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Genehmigung des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)


Für Caches in Naturschutzgebieten gelten generell die folgenden 5 Punkte:

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet.
  •  Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …
  • Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.
  •  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.
  • Ein Hinweis darauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.


Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

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Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

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Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

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Bei Megaevents gibt es besondere Regelungen! Um das Orgateam zu unterstützen und Verlagerungen von Eventteilnehmern zu vermeiden, werden je Megaevent nur die vom MEGA Team beantragten  Meet&Greet-Events am Vortag und die Goodbye-Events am Folgetag (Sideevents) freigeschalten. Am Tage des MEGA "Cachen im Bratwurstland" 2018 können keine weiteren Events freigeschalten werden. Die bereits veröffentlichten Events sind Bestandteil des Konzeptes und wurden mit 'special pemission' gepublisht. Sideevents können vom Orgateam auch an die Community übertragen werden. Hierbei gilt die für Thüringen festgelegte Regel (20km, 6h Abstand). Innerhalb eines 50 km-Radius und einer Zeitspanne von zwei Tagen, werden in diesem Bereich keine weiteren Events veröffentlicht, sofern Groundspeak nicht ausdrücklich zugestimmt hat! Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!

7. Behördenzugänge

Einige Thüringer Behörden erhalten zu Kontrollzwecken einen Premium-Zugang von Groundspeak. Damit kann gewährleistet werden, dass Hinweise bei Problemcaches an die Cacheowner gegeben werden können. Um eine Archivierung zu vermeiden wird dringend empfohlen auf die Gesprächsangebote bzw. Änderungswünsche der Behörden zu reagieren.

Behörden, die einen solchen Zugang benötigen, wenden sich bitte direkt an Groundspeak. Dies kann sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache erfolgen. (s. auch Rechtliches im Disclaimer der Geocaching.com-Seite)

8. Besonderheiten in Regionen

Region Jena .

 

Neue Regelungen für die Naturschutzgebiete um Jena, gültig ab Mai 2018 

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Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Genehmigung der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

Region Ilmkreis - Bei Fragen Ansprechpartner Herr Mehm.

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