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Table of Contents

Informationen zu der Corona/COVID 19 Situation

Update: 0206.1106.20202021

In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

werden aktuell keine CITO und Events veröffentlicht. Alle weiteren Cachetypen werden wie bislang weiter veröffentlicht

können Outdoor-Events unter Beachtung der gültigen Verordnungen wieder veröffentlicht werden. Weitere Infos findet

ihr 

ihr hier!



Aktive Reviewer Im Team Nord:

(alphabetisch sortiert)


...


Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

Aktuell werden nach der Absprache der Bundesländer zu Veranstaltungen und Freizeitverhalten bis auf weiteres keine CITO, Community Celebration Events und Events veröffentlicht.

Wer für die Zeit nach dieser Phase ein Event plant, sollte sich an den bis Ende Oktober geltenden Vorgaben orientieren, sie sind im folgenden aufgeführt. Wann sie wieder in Kraft gesetzt werden ist unbekannt.

Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können Events wieder stattfinden, allerdings zum Teil mit Einschränkungen.
Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. In den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden in den letzten Tagen neue Lockerungsschritte bekanntgegeben. Diese betreffen unter anderem Veranstaltungen wie „Gruppenaktivitäten“, zu denen Geocaching-Events zählen. Die Anzahl der möglichen Teilnehmer bei Veranstaltungen unterscheidet sich je nach Bundesland. Gemeinsam ist aber allen Verordnungen, dass die möglichen Teilnehmerzahlen draußen deutlich größer sind als drinnen.

Die Guidelines stellen klar, dass die Owner verantwortlich dafür sind, dass die lokalen Beschränkungen für Veranstaltungen eingehalten werden. Andererseits steht im Help Center zu Events, dass diese allen offenstehen müssen. "Offen für alle" bedeutet, dass Teilnehmerbeschränkungen bei Events nicht zulässig sind.

Insofern können wir nur dort Events freischalten, wo die übliche Teilnehmerzahl die lokalen Beschränkungen nicht überschreitet. Dies ist aktuell nur bei Outdoor-Events gegeben, da hier aktuell bzw. zeitnah in allen norddeutschen Bundesländern Teilnehmerzahlen von > 100 zulässig sind bzw. sein werden. Für Indoor-Events bestehen ja nach Verordnung noch deutlich stärkere Einschränkungen, so dass solche Events den Guidelines derzeit noch nicht entsprechen.

Es können daher vorerst nur Outdoor-Events freigeschaltet werden.

Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. Als Reviewer überprüfen wir diese inhaltlich nur rudimentär. Stellt euch darauf ein, dass ein Gesundheitsamt sich dieses zeigen lässt, wenn es im Umfeld eines Events zu Infektionen kommt.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

Was war möglich:

Niedersachsen

Freigeschaltet werden Outdoor Events die sitzend stattfinden. Für CITOs gibt es aufgrund der Sitzpflicht Einschränkungen.

In der Verordnung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) sind für Outdoorevents in § 7 folgende Eckpunkte festgelegt:

Veranstalter haben

Die speziellen Regelungen für die einzelnen Bundesländer sind im Folgenden aufgelistet. Bittet beachtet dabei, dass dies keine abschließende Auflistung darstellt. Neben den Regelungen der Bundesländer, die sich ständig ändern können, können auch die zuständigen Gesundheitsämter weitere Vorgaben treffen, die durch die Owner zu prüfen sind. Bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Regelungen drohen den Eventveranstaltern nicht unerhebliche Bußgelder.

Niedersachsen

In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 6a (im jeweils gültigen Absatz) derzeit folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 einhalten (alle Inzidenzen).
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannte Personen nicht übersteigen (abhängig von der Inzidenz).
  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein (gilt aktuell bei Landkreisen mit Inzidenzen über 50 - stelle sicher, dass das Event bei einem Ansteigen der Inzidenzen auf diesen Wert auch im Sitzen stattfinden kann).
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen.
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  • Der Zugang zu Veranstaltungen ist zum Teil von einem Test nach § 5a (bzw. dem darin benannten Ersatz) abhängig (Inzidenzabhängig).

Bremen

In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 2 (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 einhalten.
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen die in dem maßgeblichen Absatz genannte Personenzahl nicht übersteigen.
  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein.
  • Veranstalter haben Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts Schutz- und Hygienekonzeptes nach § 4 7 zu treffen. (Achtung: Die notwendigen Punkte eines Hygienekonzeptes wurden erweitert!) Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen
  • Veranstalter sind zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet.

Geocaching Events sollten nicht zu den Veranstaltungen gehören, die in § 8 teilweise stehend zugelassen werden. Soweit eine zuständige Behörde eine teilweise stehend durchgeführte Veranstaltung dennoch zulässt, kann ein Event mit entsprechender schriftlicher konkreter (bezogen auf das jeweilige Event) Auskunft/Erlaubnis veröffentlicht werden.

Bei einem CITO wird in den meisten Gestaltungsarten auch gestanden/gegangen. Das ist dann in Ordnung, wenn die einzelnen Gruppen nicht die Gruppenstärke von § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung nicht überschreiten. Allerdings muss auch für die Zeit bis zum Starten der Gruppen die Verordnung im Sinne der Regeln für Veranstaltungen umgesetzt werden. Das kann beispielsweise durch die Umsetzung der Sitzpflicht erfolgen oder einem Hygienekonzept, bei dem Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert werden und das der Vermeidung von Warteschlangen dient (längere Dauer des CITO mit Timeslots für einzelne Gruppen). Das Hygienekonzept ist im Listing aufzunehmen.

Bremen

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Schleswig-Holstein

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung § 5 Absatz 3 bis maximal 150 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Hamburg

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO § 9 Abs. 4 bis maximal 200 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren § 6
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle.Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 8 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Schleswig-Holstein

In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 5a (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 einhalten.
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannte Personen nicht übersteigen (Aktuell maximal 50 Personen).
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen.
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 4 Abs. 2 Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  • Beachte auch, dass mit einem Anstieg der Inzidenzen das Event unmöglich wird, oder eine behördliche Genehmigung notwendig wird.

Hamburg

 In der Verordnung sind für Außenveranstaltungen in § 9 (im jeweils gültigen Absatz) folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher die Hygienevorgaben §5 inkl. des Abstandsgebot nach §3 einhalten
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf die in dem maßgeblichen Absatz genannten Personen nicht übersteigen.
  • Du hast als Veranstalter sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher an festen Sitz oder Stehplätzen fix an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein.
  • Du hast als Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 5 und eines schriftlichen Schutzkonzeptes nach § 6 zu treffen. Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen. Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen und du bist als Eventowner für dessen Umsetzung verantwortlich und haftbar.
  • Du bist als Veranstalter zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 7 verpflichtet. Die elektronische Datenerfassung kann nur eine Option sein, die Erfassung auf Papier muss eine Möglichkeit sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  • Der Zugang zu Veranstaltungen ist nur nach einem negativen Coronatestnachweis, (PCR max 48Std. Antigen max 12Std alt), bzw. als vollständig Geimpfte oder Genesene Personen nach §10 h möglich
  • Im Vorwege muss eine Buchung erfolgen. Hier ist ein Will Attend Log möglich


CCE Events

CCEs (Community Celebration Events)

werden nach den gleichen Vorgaben wie normale Events freigeschaltet

können aufgrund der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl aktuell leider noch nicht freigeschaltet werden.


HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstelltErfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

During COVID-19, local laws and health and safety guidelines, may require Event hosts to collect personal information from Event attendees. If applicable, it needs to be specifically called out on the cache page and the following procedures must be followed:

  • If local rules about gatherings require the collection of attendee information for purposes of contact tracing, etc., event owners should follow those local rules,
and
  • and 
    • i) collect only the information that is required; 
    • ii) destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event; 
    • iii) be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request). 
  • If local rules about gatherings do not the require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers: 
    • i) collect only the information needed to contact people; 
    • ii) destroy the information no more than one month after the event; 
    • iii) are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).
In an event location where gathering attendee information is not required, should
    •  
  • Should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, in an event location where gathering attendee information is not required, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the
corona virus
  • coronavirus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:

Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.


Kritische Orte für Geocaches

Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)

Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

(*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Autobahnraststätten

Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.

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