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Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

Aktuell werden nach der Absprache der Bundesländer zu Veranstaltungen und Freizeitverhalten bis auf weiteres keine CITO, Community Celebration Events und Events veröffentlicht.


Wer für die Zeit nach dieser Phase ein Event plant, sollte sich an den bis Ende Oktober geltenden Vorgaben orientieren, sie sind im folgenden aufgeführt. Wann sie wieder in Kraft gesetzt werden ist unbekannt.

Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können Events wieder stattfinden, allerdings zum Teil mit Einschränkungen.
Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. Als Reviewer überprüfen wir diese inhaltlich nur rudimentär. Stellt euch darauf ein, dass ein Gesundheitsamt sich dieses zeigen lässt, wenn es im Umfeld eines Events zu Infektionen kommt.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

Was war möglich:

Niedersachsen

Freigeschaltet werden Outdoor Events die sitzend stattfinden. Für CITOs gibt es aufgrund der Sitzpflicht Einschränkungen.

In der Verordnung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) sind für Outdoorevents in § 7 folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 einhalten
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen.
  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein.
  • Veranstalter haben Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. (Achtung: Die notwendigen Punkte eines Hygienekonzeptes wurden erweitert!) Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen
  • Veranstalter sind zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet.

Geocaching Events sollten nicht zu den Veranstaltungen gehören, die in § 8 teilweise stehend zugelassen werden. Soweit eine zuständige Behörde eine teilweise stehend durchgeführte Veranstaltung dennoch zulässt, kann ein Event mit entsprechender schriftlicher konkreter (bezogen auf das jeweilige Event) Auskunft/Erlaubnis veröffentlicht werden.


Bei einem CITO wird in den meisten Gestaltungsarten auch gestanden/gegangen. Das ist dann in Ordnung, wenn die einzelnen Gruppen nicht die Gruppenstärke von § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung nicht überschreiten. Allerdings muss auch für die Zeit bis zum Starten der Gruppen die Verordnung im Sinne der Regeln für Veranstaltungen umgesetzt werden. Das kann beispielsweise durch die Umsetzung der Sitzpflicht erfolgen oder einem Hygienekonzept, bei dem Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert werden und das der Vermeidung von Warteschlangen dient (längere Dauer des CITO mit Timeslots für einzelne Gruppen). Das Hygienekonzept ist im Listing aufzunehmen.

Bremen

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Schleswig-Holstein

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung § 5 Absatz 3 bis maximal 150 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Hamburg

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO § 9 Abs. 4 bis maximal 200 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren § 6
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle.

CCE Events

CCEs (Community Celebration Events) werden nach den gleichen Vorgaben wie normale Events freigeschaltet.


HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

If local rules about gatherings require collection of attendee information for purposes of contact tracing, event owners should follow those local rules, and


  1. collect only the information that is required;
  2. destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
  3. be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


If local rules about gatherings do not require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:


  1. collect only the information needed to contact people;
  2. destroy the information no more than one month after the event;
  3. are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


In an event location where gathering attendee information is not required, should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the corona virus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:


Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.

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