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Comment: GCNo Zonen bei Lütjenburg ergänzt

Table of Contents

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Sperrzonen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.


  • Bremen

Derzeit keine Sperrzonen bekannt.


  • Hamburg

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

NSG Höltigbaum

Karte
 

Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

EVENTUELL

Flughafen Hamburg GmbH

Karte

 

Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

EVENTUELL

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN


  • Niedersachsen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte


In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt HannoverKarteSpielplätze dürfen von Erwachsenen nur zur Begleitung der Kinder betreten werden (§ 2 der Spielplatzsatzung)NEIN

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN
Truppenübungsplatz LangenhagenKarteab 01.10.2020 wird Gebiet zum militärischen SicherheitsgebietNEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL
Alte Munitionslager nördl. KellinghusenKarteDer Eigentümer des Gebietes duldet keine Geocaches.NEIN
Diverse Gebiete nördl. + südl. von Lütjenburgzersplittertes Gebiet daher keine KarteDer Eigentümer der Gebiete dulden keine Geocaches auf Bereichen seiner GrundstückenNEIN


Verhalten im Wald

Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

§ 17 Landeswaldgesetz

Erlaubt:

  • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
  • Wegegebot zur Nachtzeit
  • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

Verboten:

  • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
  • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
  • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
    • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
    • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

§ 30 Landesnaturschutzgesetz

Erlaubt:

  • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
  • Radfahren auf Privatwegen
  • Betreten des Meeresstrandes

Verboten:

  • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
  • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
  • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

Jagdrecht

Erlaubt:

  • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

Verboten:

  • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
  • Vorsätzliche Störung der Jagd
  • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

Landesforsten Niedersachsen

Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/

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Events

Events während einer öffentlichen Veranstaltung

  • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

Eventstacking

  • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

Events und Corona/COVID 19

Aktuell werden nach der Absprache der Bundesländer zu Veranstaltungen und Freizeitverhalten bis auf weiteres keine CITO, Community Celebration Events und Events veröffentlicht.


Wer für die Zeit nach dieser Phase ein Event plant, sollte sich an den bis Ende Oktober geltenden Vorgaben orientieren, sie sind im folgenden aufgeführt. Wann sie wieder in Kraft gesetzt werden ist unbekannt.

Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können Events wieder stattfinden, allerdings zum Teil mit Einschränkungen.
Owner sind als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich. Hygienekonzepte sind in allen nördlichen Bundesländern erforderlich. Als Reviewer überprüfen wir diese inhaltlich nur rudimentär. Stellt euch darauf ein, dass ein Gesundheitsamt sich dieses zeigen lässt, wenn es im Umfeld eines Events zu Infektionen kommt.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

Was war möglich:

Niedersachsen

Freigeschaltet werden Outdoor Events die sitzend stattfinden. Für CITOs gibt es aufgrund der Sitzpflicht Einschränkungen.

In der Verordnung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) sind für Outdoorevents in § 7 folgende Eckpunkte festgelegt:

  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Besucherinnen und die Besucher das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 einhalten
  • Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen.
  • Veranstalter haben sicherzustellen, dass alle Besucherinnen und Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnehmen. Wie das konkret aussieht muss im Listing dargestellt sein.
  • Veranstalter haben Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. (Achtung: Die notwendigen Punkte eines Hygienekonzeptes wurden erweitert!) Die Maßnahmen sind im Listing darzustellen
  • Veranstalter sind zur Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 verpflichtet.

Geocaching Events sollten nicht zu den Veranstaltungen gehören, die in § 8 teilweise stehend zugelassen werden. Soweit eine zuständige Behörde eine teilweise stehend durchgeführte Veranstaltung dennoch zulässt, kann ein Event mit entsprechender schriftlicher konkreter (bezogen auf das jeweilige Event) Auskunft/Erlaubnis veröffentlicht werden.


Bei einem CITO wird in den meisten Gestaltungsarten auch gestanden/gegangen. Das ist dann in Ordnung, wenn die einzelnen Gruppen nicht die Gruppenstärke von § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung nicht überschreiten. Allerdings muss auch für die Zeit bis zum Starten der Gruppen die Verordnung im Sinne der Regeln für Veranstaltungen umgesetzt werden. Das kann beispielsweise durch die Umsetzung der Sitzpflicht erfolgen oder einem Hygienekonzept, bei dem Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert werden und das der Vermeidung von Warteschlangen dient (längere Dauer des CITO mit Timeslots für einzelne Gruppen). Das Hygienekonzept ist im Listing aufzunehmen.

Bremen

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Schleswig-Holstein

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung § 5 Absatz 3 bis maximal 150 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

Hamburg

freigeschaltet werden:

  • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO § 9 Abs. 4 bis maximal 200 Personen
  • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren § 6
  • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben.
  • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle.

CCE Events

CCEs (Community Celebration Events) werden nach den gleichen Vorgaben wie normale Events freigeschaltet.


HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

If local rules about gatherings require collection of attendee information for purposes of contact tracing, event owners should follow those local rules, and


  1. collect only the information that is required;
  2. destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
  3. be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


If local rules about gatherings do not require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:


  1. collect only the information needed to contact people;
  2. destroy the information no more than one month after the event;
  3. are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


In an event location where gathering attendee information is not required, should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the corona virus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

Z.B. mit folgendem Disclaimer:


Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

Die Eventteilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.

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