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Für Caches in Naturschutzgebieten gilt gelten generell die folgenden 5 Punkte:

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet. Dabei
  •  Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …
  • Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.
  •  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.
  • Ein
Hinweisdarauf
  • Hinweis darauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.


Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

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Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.


In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird 'am Weg' wie folgt definiert:

Der Geocache darf sich maximal eine Schrittlänge, also etwa 75 cm, neben dem Weg befinden, wenn dadurch weder Flora noch Fauna geschädigt oder gestört wird.

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