Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)

Hier gilt ...


Das Verlassen der Wege ist verboten, Flora und Fauna dürfen nicht geschädigt werden. Für Caches in Naturschutzgebieten gilt:

  1. Das Versteck darf nur direkt am Weg liegen.
    Maximal 75 cm vom Wegesrand entfernt. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!
    Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet.

...

  1. Dabei soll das Versteck ein sehr markanter Ort sein.
    z.B. Bank, Schild, Haus, Wegweiser, …
  1. Pflicht eines Spoilerfotos im Listing oder eines sehr markanten Hinweises. Ziel ist, dass eine Suche vor Ort nicht erforderlich ist und somit die Flora und Fauna um das Versteck nicht zerstört werden.
  1.  Bei Einreichung wird per Reviewer Note ein Foto vom Versteckort als auch Fotos von der direkten Umgebung beigefügt.
    Wichtig ist dabei, dass die Flora und Fauna der Umgebung auf den Fotos zu sehen ist.
  1. Ein Hinweisdarauf, dass die vorgesehenen Wege zu nutzen sind, ist im Listing aufzunehmen.
    Befindet sich das Final nicht direkt an einem ausgewiesenen Radweg, so hat das Fahrrad-Verbots-Attribut im Listing zu stehen.


Geocaches mit mehreren virtuellen Stationen (Virtual Stages),
die keine versteckten physischen Stationen beinhalten, sondern z.B. Schilder, Bänke u.a., an denen etwas abgelesen werden muss, können von einem Reviewer freigeschalten werden, insofern eine klar erkennbarer Wegführung vorliegt, ohne dass Geocacher querfeldein abkürzen können.

Falls das Final im NSG liegt, müssen die Kriterien aus Punkt 1 und 2 erfüllt sein.


Rücksprachen mit der Naturschutzbehörde vor dem Einreichen sind nötig bei:

Geocaches mit mehreren physischen Stationen (Physical Stages: Suche eines versteckten Objektes vor Ort)

Es werden Geocaches in Naturschutzgebieten nur noch published, wenn sie durch die für das betreffende Naturschutzgebiet zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) freigegeben wurden, bevor das Listing zum Review eingereicht wird.

Die Anfrage, welche den GC-Code (GCxxxxx), den Standort und eine genaue Beschreibung enthalten soll, ist formlos und schriftlich an die UNB zu richten.

Nach wie vor gilt das Wegegebot in Naturschutzgebieten. Der UNB sollten möglichst genaue Daten zum Cache, seinen eventuellen Zwischenstationen und seiner genauen Lage mitgeteilt werden. Ein Kartenausschnitt und/oder Fotos sind hilfreich.


In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird 'am Weg' wie folgt definiert:

...

Bitte beachtet die Besonderheiten im Punkt 8 dieser Seite. In einigen Regionen sind grundsätzliche Genehmigungen für die Ausübung von Geocaching notwendig. Dies hängt mit der zusätzlichen Belastung für diese Gebiete zusammen und gilt für alle Cachearten.

Wichtig ist auch, dass Cacheserien (ab 5 Caches) nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde freigeschalten werden, da sie eine erhöhte Belastung für ein solches Gebiet darstellen. Sollten sich bereits Caches in dem Gebiet befinden, kann sich die Zahl auch reduzieren!

...