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Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19) - Freischaltung von Geocaches

Dass beim Cachen die geltenden Regeln zum Infektionsschutz auch einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Inwiefern sich das aktuelle Infektionsgeschehen auf Geocaching auswirkt, hängt von lokalen Regelungen ab. Informiert euch über lokal geltende Regeln. Diese können von Landkreis zu Landkreis, auch von Ort zu Ort unterschiedlich sein.t.

Momentan werden keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. Haltet überall die geltenden Hygienevorschriften ein! "Jede Person ist angehalten, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche sowie auf tagestouristische Ausflüge zu verzichten."

Hier sind die Regeln festgelegt:

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)


Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19) - Eventregeln für Thüringen

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Events zu veranstalten oder zu besuchen, ist nicht mehr möglich. Events, die im November 2020 stattfinden sollten, werden archiviert und können zu gegebener Zeit zu den dann geltenden Regeln neu eingereicht werden. Für den Dezember geplante Events werden erst einmal nur disabled und gesperrt. Die weitere Lage wird beobachtet.


Grundlage für diese drastischen Maßnahmen  ist die  Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden: ThVO). Diese ist von jedem Eventowner zu befolgen.

Es geht jedoch noch immer um die Reduzierung von Kontakten, den Schutz vor Infektionen durch Tröpfchen und Aerosole sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.

Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Es wird empfohlen, sich nur mit Personenmehrheiten nach § 1 Abs. 2 oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen aufzuhalten und den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten.  

In diesem Sinne prüfe bitte: Ist das Event zu diesem Zeitpunkt „notwendig“ oder kann es im Sinne der Empfehlung verschoben werden? Wie sicherst du durch geeignete Maßnahmen ab, dass es nicht zu weiteren Verbreitung von Infektionen durch dein Event kommt ?

Ab einer bestimmten Personenzahl, siehe Verordnung, muss die Veranstaltung jedoch durch den Owner/die Ownerin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

Dabei ist der Owner als Veranstalter natürlich für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (oben benannte Verordung), einschließlich eventueller lokaler Auflagen, die dem Revier auch nicht immer bekannt sein können, voll verantwortlich. (§ 5 ThVO).  Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ist ebenso zu folgen. Das Infektionsschutzkonzept ist vom Owner  vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der Owner hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,5 Metern (§ 1) einhalten. Ansammlungen, insbesondere Gruppenbildungen und Warteschlangen sind zu verhindern, bei denen der Mindestabstand nach § 1 nicht eingehalten wird

In Innenräumen weiter dafür verantwortlich, dass alle Personendaten der Anwesenden erfasst werden, die für 4 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen (ausschließlich) dem Gesundheitsamt herauszugeben ist (§ 3 Abs. 2 VO)

Dass ein regelmäßiger Austausch der Raumluft stattfindet (§ 3  der VO).

Auch wenn die Führung von Listen bei Events im Außenbereich nicht zwingend ist, wird dies doch generell empfohlen. Der Eintrag der Spieler kann dann aber nicht erzwungen werden.

Wenn der Owner Informationen darüber erlangt, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen.

Da unsere temporären Guidelines vorsehen, dass die Teilnehmer über die Datensammlung und die geltenden Regeln informiert werden, ist dem Eventlisting folgender Disclaimer voranzustellen:

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Nach Inkrafttreten der  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 können in Thüringen ab sofort wieder reguläre Events stattfinden.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen. Die Thüringer Auflagen für Events findest du hier im Überblick. Mache dich damit vertraut!

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Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:

  1. Name und Vorname,
  2. Wohnanschrift oder Telefonnummer,
  3. Datum des Besuchs und
  4. Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.

Empfohlen wird die Eintragung der Kontaktdaten auch bei einer ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Veranstaltung.

Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.

Stand: 06.10.2020

 Allgemeine Hinweise

In den allgemeinen Richtlinien der Plattform Geocaching.com können nicht alle Besonderheiten festgelegt werden, da sie zu umfangreich bzw. komplex sind. Dennoch gibt es eine Menge Entscheidungen von Groundspeak, die uns bei der Arbeit als Reviewer helfen, viele Dinge richtig zu bewerten und den Ansprüchen von Groundspeak gerecht zu werden. Wir Reviewer möchten euch dabei helfen, eure Projekte im Rahmen dieser Regelungen zu verwirklichen. Dabei sind wir auf eine gute Zusammenarbeit mit euch angewiesen. Wir möchten und werden euch also sachlich und fachlich dabei unterstützen, eure Geocaches freizuschalten. Wenn wir das nicht können, weil uns die Entscheidungsfreiheit fehlt, besteht immer die Möglichkeit eine Ausnahme bei Groundspeak über den Support zu beantragen. Sollte es einmal soweit sein, werdet ihr von uns einen entsprechenden Hinweis erhalten.
Geocaches werden freigeschalten, wenn sie den Anforderungen der aktuellen Guidelines entsprechen. Ein Großteil, der hier beschriebenen Einschränkungen wurde mit den Behörden im Januar 2013 auf einer gemeinsamen Veranstaltung und auf etlichen Treffen vereinbart. Diese sind für unser Bundesland bindend und Bestandteil der Guidelines um eine weitere Reglementierung für unser Hobby zu vermeiden!
Als Besonderheit erfolgt die Freigabe, wenn es sich nicht ausdrücklich um Nachtcaches handelt, nicht mehr nach Einbruch der Dämmerung/Dunkelheit. Hierdurch wird vermieden, dass Wildtiere etc. in ihrer nächtlichen Ruhephase gestört werden und in urbanen Gebieten eine Beschädigung des Caches durch FTF-Jäger erfolgt. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Caches werden meist in den Morgenstunden nach Sonnenaufgang veröffentlicht. Bei Terminwünschen gebt bitte den Termin und die ungefähre Uhrzeit in einer eckigen Klammer im Cachenamen an.
Beispiel: [02.02.2014 14:00]CachenameThüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) .


Stand: 30.10.2020

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

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