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Dass beim Cachen die geltenden Regeln zum Infektionsschutz auch einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Inwiefern sich das aktuelle Infektionsgeschehen auf Geocaching auswirkt, hängt von lokalen Regelungen ab.

Um die Jagd nach Erstfunden auf mehrere Orte zu verteilen, werden Caches weiterhin gesammelt, um immer eine gewisse Anzahl gleichzeitig veröffentlichen zu können. Es kann also immer noch zu längeren Wartezeiten kommen, als gewohnt.

Aus diesem Grund werden momentan auch Informiert euch über lokal geltende Regeln. Diese können von Landkreis zu Landkreis, auch von Ort zu Ort unterschiedlich sein.t.

Momentan werden keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht. Haltet überall die geltenden Hygienevorschriften ein!


Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19) - Eventregeln für Thüringen

Nach Inkrafttreten der  Thüringer Es gilt die  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden: ThVO) entfällt eine rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung. Private Veranstaltungen sind wieder möglich. Diese ist von jedem Eventowner zu befolgen.

Es geht jedoch noch immer um die Reduzierung von Kontakten, den Schutz vor Infektionen durch Tröpfchen und Aerosole sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.

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Ab einer bestimmten Personenzahl (mehr 30 Personen in geschlossenen Räumen/mehr als 75 Personen unter freiem Himmel) , siehe Verordnung, muss die Veranstaltung jedoch durch den Owner/die Ownerin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

Dabei ist der Owner als Veranstalter natürlich für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (oben benannte Verordung), einschließlich eventueller lokaler Auflagen, die dem Revier auch nicht immer bekannt sein können, voll verantwortlich. (§ 5 ThVO).  Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ist ebenso zu folgen. Das Infektionsschutzkonzept ist vom Owner  vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

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  • Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.

  • Die Eventteilnehmer haben gemäß § 1 Abs. 2 der VO einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

  • Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, und das Hinwirken auf deren Einhaltung sind Bedingung für die Teilnahme, sowie die Einhaltung des Infektionsschutzkonzept. Die Verwendung der Corona Warn-App wird dringend empfohlen.

Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:

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Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.

Die Verwendung der Corona Warn-App wird dringend empfohlen.



Stand: 1506.0610.2020




 Allgemeine Hinweise

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