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Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten in Thüringen

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titleCurrent Reviewer for Germany/Thuringia

Für das Bundesland Thüringen sind folgende Reviewer zuständig

Lacrimalis, Servatius Sebaldus, und silent observer

Reaper (für Archivierung von dauerhaft deaktivierten Caches und NA-Logs zuständig)

Servatius Sebaldus


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titleCurrent Reviewer Assistance on holidays

Urlaubsvertretung in Thüringen: Team intern

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titleEmail Kontakt zu den Thüringer Reviewern


Die Thüringer Reviewer sind unter der gemeinsamen Emailadresse thueringen@gc-reviewer.de zu erreichen. Dieser Service ist besonders bei Urlaub und/oder Behördenanfragen wichtig, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten.

Wichtig!!! Bitte die Deaktivierung von Caches wegen Fledermausschutz zum 01. Oktober 2018 nicht vergessen!

 

Weitere aktuelle Informationen gibt es im News Blog unter https://www.geocaching.com/blog/category/news/

Aktuelle Guidelines Änderung am 05. September 2017


Aktuelle Hinweise

Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19)

...

- Freischaltung von Geocaches

Dass beim Cachen die geltenden Corona-Regeln einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Bitte vermeidet auch bei der FTF-Jagd spontane Gruppentreffen. Sollte es zu Verstößen gegen das fortbestehende aktuelle Versammlungsverbot kommen, müssen wir die Veröffentlichungspraxis wieder überdenken.

...

Aus diesem Grund werden momentan auch keine Caches zu Wunschterminen veröffentlicht.Neue Events können derzeit auch weiterhin nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der aktuellen Rechtslage sind erst einmal alle Events und CITOs, die bis zum 03.05.2020 stattfinden sollten, zurückgezogen worden. Weitere Retractings bleiben leider vorbehalten.


Corona - SARS-CoV-2 (COVID-19) - Eventregeln für Thüringen

Nach Inkrafttreten der  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden: ThVO) entfällt eine rechtlich verbindende Kontaktbeschränkung. Private Veranstaltungen sind wieder möglich.

Es geht jedoch noch immer um die Reduzierung von Kontakten, den Schutz vor Infektionen durch Tröpfchen und Aerosole sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände.

Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Es wird empfohlen, sich nur mit Personenmehrheiten nach § 1 Abs. 2 oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen aufzuhalten und den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten.  

In diesem Sinne prüfe bitte: Ist das Event zu diesem Zeitpunkt „notwendig“ oder kann es im Sinne der Empfehlung verschoben werden? Wie sicherst du durch geeignete Maßnahmen ab, dass es nicht zu weiteren Verbreitung von Infektionen durch dein Event kommt ?

Ab einer bestimmten Personenzahl (mehr 30 Personen in geschlossenen Räumen/mehr als 75 Personen unter freiem Himmel) muss die Veranstaltung jedoch durch den Owner/die Ownerin mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

Dabei ist der Owner als Veranstalter natürlich für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (oben benannte Verordung), einschließlich eventueller lokaler Auflagen, die dem Revier auch nicht immer bekannt sein können, voll verantwortlich. (§ 5 ThVO). Den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ist ebenso zu folgen. Das Infektionsschutzkonzept ist vom Owner  vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der Owner hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,5 Metern (§ 1) einhalten. Ansammlungen, insbesondere Gruppenbildungen und Warteschlangen sind zu verhindern, bei denen der Mindestabstand nach § 1 nicht eingehalten wird

In Innenräumen weiter dafür verantwortlich, dass alle Personendaten der Anwesenden erfasst werden, die für 4 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen (ausschließlich) dem Gesundheitsamt herauszugeben ist (§ 3 Abs. 2 VO)

Dass ein regelmäßiger Austausch der Raumluft stattfindet (§ 3  der VO).

Auch wenn die Führung von Listen bei Events im Außenbereich nicht zwingend ist, wird dies doch generell empfohlen. Der Eintrag der Spieler kann dann aber nicht erzwungen werden.

Wenn der Owner Informationen darüber erlangt, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen.


Da unsere temporären Guidelines vorsehen, dass die Teilnehmer über die Datensammlung und die geltenden Regeln informiert werden, ist dem Eventlisting folgender Disclaimer voranzustellen:

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Nach Inkrafttreten der  Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 können in Thüringen ab sofort wieder reguläre Events stattfinden.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen. Die Thüringer Auflagen für Events findest du hier im Überblick. Mache dich damit vertraut!

  • Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.

  • Die Eventteilnehmer haben gemäß § 1 Abs. 2 der VO einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

  • Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, und das Hinwirken auf deren Einhaltung sind Bedingung für die Teilnahme, sowie die Einhaltung des Infektionsschutzkonzept.

Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:

  1. Name und Vorname,
  2. Wohnanschrift oder Telefonnummer,
  3. Datum des Besuchs und
  4. Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.

Empfohlen wird die Eintragung der Kontaktdaten auch bei einer ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Veranstaltung.

Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.


Stand: 15.06.2020




 Allgemeine Hinweise

In den allgemeinen Richtlinien der Plattform Geocaching.com können nicht alle Besonderheiten festgelegt werden, da sie zu umfangreich bzw. komplex sind. Dennoch gibt es eine Menge Entscheidungen von Groundspeak, die uns bei der Arbeit als Reviewer helfen, viele Dinge richtig zu bewerten und den Ansprüchen von Groundspeak gerecht zu werden. Wir Reviewer möchten euch dabei helfen, eure Projekte im Rahmen dieser Regelungen zu verwirklichen. Dabei sind wir auf eine gute Zusammenarbeit mit euch angewiesen. Wir möchten und werden euch also sachlich und fachlich dabei unterstützen, eure Geocaches freizuschalten. Wenn wir das nicht können, weil uns die Entscheidungsfreiheit fehlt, besteht immer die Möglichkeit eine Ausnahme bei Groundspeak über den Support zu beantragen. Sollte es einmal soweit sein, werdet ihr von uns einen entsprechenden Hinweis erhalten.

Geocaches werden freigeschalten, wenn sie den Anforderungen der aktuellen Guidelines entsprechen. Ein Großteil, der hier beschriebenen Einschränkungen wurde mit den Behörden im Januar 2013 auf einer gemeinsamen Veranstaltung und auf etlichen Treffen vereinbart. Diese sind für unser Bundesland bindend und Bestandteil der Guidelines um eine weitere Reglementierung für unser Hobby zu vermeiden!

Als Besonderheit erfolgt die Freigabe, wenn es sich nicht ausdrücklich um Nachtcaches handelt, nicht mehr nach Einbruch der Dämmerung/Dunkelheit. Hierdurch wird vermieden, dass Wildtiere etc. in ihrer nächtlichen Ruhephase gestört werden und in urbanen Gebieten eine Beschädigung des Caches durch FTF-Jäger erfolgt. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Caches werden meist in den Morgenstunden nach Sonnenaufgang veröffentlicht. Bei Terminwünschen gebt bitte den Termin und die ungefähre Uhrzeit in einer eckigen Klammer im Cachenamen an.

Beispiel: [02.02.2014 14:00]Cachename

1. Caches in Höhlen, Felsspalten, Steinbrüchen, Bunkern, Lost Places etc.

- Keine Freigabe mehr, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass es sich um ein touristisch ausgebautes Ziel handelt.
- Alternative: Eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers (ggf. Bergbaubehörde) und der zuständigen UNB (Unteren Naturschutzbehörde) muss vorliegen. Hierzu bitte die Kontaktdaten (Name des Bearbeiters, Tel.-Nr., Emailadresse) in einer Reviewernote angeben.
- Bitte zwingend auch die besonderen Regelungen zu Lost Places beachten! Eine Genehmigung wird hier meist abverlangt.
- Bestandscaches sind bis zu einer Anmahnung der Behörde bzw. bis zu einem berechtigtem Hinweis auf Verletzung der Guidelines durch Geocacher unbetroffen. (Hinweis durch Geocacher bitte mit Foto von dem Problem belegen!) Sollten Hinweise auf unberechtigte Nutzung bzw. Schädigung der Flora und Fauna bekannt werden, führt dies zu einer Archivierung des betreffenden Caches.

- Bestandscaches dieser Cachetypen müssen zum Schutz von Fledermäusen in der Zeit vom 01.10.-31.03. gesperrt sein. Bitte markiert die deaktivierten Listings im Cachenamen mit *Fledermausschutz*, damit jeder sofort den Grund erkennen kann und eine Suche ausgeschlossen wird.

Sollte ein Cache bekannt werden, der diese Regelungen nicht einhält, erfolgt eine sofortige Archivierung ohne Vorwarnung. Der Cache wird anschließend nicht wieder aus dem Archiv geholt!

...

- Auch LP-Caches in Bunkern, alten Gebäuden usw. werden ohne Genehmigung des Eigentümers nicht mehr freigeschalten. (Problem §123 StGB - Hausfriedensbruch)

2. Geocaches in Naturschutzgebieten, Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturdenkmäler, Biotope etc.)

Hier gilt ...

Das Verlassen der Wege ist verboten, Flora und Fauna dürfen nicht geschädigt werden. Zum Finden eines Geocaches ist es daher notwendig, dass sich dabei mindestens ein Fuß auf dem Weg befindet. Holzrückewege und Trampelpfade sind keine offiziellen Wege!

...

Weitere Möglichkeiten befinden sich im Bereich Kontaktdaten der Naturschutz- und Bergbaubehörden.

3. Zeitlich begrenzte Geocaches

Grundsätzlich sollen alle Geocaches für die meiste Zeit einer Woche verfügbar sein. Neue Caches, die in Naturschutzgebieten mit einer zeitlichen Begrenzung liegen bzw. bei denen aus Gründen des Schutzes von Flora und Fauna Schutzzeiten angewendet werden sollen, werden nicht mehr veröffentlicht. Die Gefahr, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird und dadurch Schäden entstehen, ist zu hoch.

...

Geocaches in Gebäuden werden nicht freigeschalten, da hierbei die Guidelines nicht umgesetzt werden können (GPS-Nutzung, keine Kontaktaufnahme mit anderen Personen zum Finden des Geocaches).

4. Tag-, Nachtcaches und Events in Wald- bzw. Jagdgebieten

Tagcaches in Waldgebieten können sofort veröffentlicht werden, wenn sie sich direkt an öffentlichen Wegen befinden, da der Wald einen Erholungszweck erfüllt und allgemein zugänglich ist. Dies gilt nicht, wenn der Zutritt durch Beschilderung oder Waldbrandwarnstufen eingeschränkt wurde!

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Bei Megaevents gibt es besondere Regelungen! Um das Orgateam zu unterstützen und Verlagerungen von Eventteilnehmern zu vermeiden, werden je Megaevent nur die vom MEGA Team beantragten  Meet&Greet-Events am Vortag und die Goodbye-Events am Folgetag (Sideevents) freigeschalten. Am Tage des MEGA "Cachen im Bratwurstland" 2018 können keine weiteren Events freigeschalten werden. Die bereits veröffentlichten Events sind Bestandteil des Konzeptes und wurden mit 'special pemission' gepublisht. Sideevents können vom Orgateam auch an die Community übertragen werden. Hierbei gilt die für Thüringen festgelegte Regel (20km, 6h Abstand). Innerhalb eines 50 km-Radius und einer Zeitspanne von zwei Tagen, werden in diesem Bereich keine weiteren Events veröffentlicht, sofern Groundspeak nicht ausdrücklich zugestimmt hat! Arbeitet hier mit den Organisatoren des Mega- bzw. Giga-Events eng zusammen!

7. Behördenzugänge

Einige Thüringer Behörden erhalten zu Kontrollzwecken einen Premium-Zugang von Groundspeak. Damit kann gewährleistet werden, dass Hinweise bei Problemcaches an die Cacheowner gegeben werden können. Um eine Archivierung zu vermeiden wird dringend empfohlen auf die Gesprächsangebote bzw. Änderungswünsche der Behörden zu reagieren.

Behörden, die einen solchen Zugang benötigen, wenden sich bitte direkt an Groundspeak. Dies kann sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache erfolgen. (s. auch Rechtliches im Disclaimer der Geocaching.com-Seite)

8. Besonderheiten in Regionen

Region Jena .

 

Neue Regelungen für die Naturschutzgebiete um Jena, gültig ab Mai 2018 

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Region Kyffhäuserkreis -  In allen Naturschutzgebieten ist eine Genehmigung der UNB Kyffhäuserkreis (Ansprechpartner derzeit nicht bekannt) erforderlich.

Region Ilmkreis - Bei Fragen Ansprechpartner Herr Mehm.

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