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Informationen zu der Corona/COVID 19 Situation
Update: 06.05.2020 Das komplette Nord Reviewer Team hat beschlossen in den Bundesländern Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen, aufgrund der derzeitigen Lage, bis einschließlich 6.5.2020 keine neuen Geocaches zu veröffentlichen. |
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UPDATE: 06.05.2020 Liebe Geocacher, ab dem 7.5. werden im Norden Deutschlands wieder Caches gepublished. Wir wünschen Dir/Euch weiterhin viel Spaß beim Suchen und Verstecken UPDATE: 03.05.2020 Liebe Geocacher, wir erleben nach wie vor eine außergewöhnliche Zeit. Eine Zeit, die geprägt ist durch Abwarten, Aushalten und Umdenken. Diese Zeit macht auch nicht vor unserem Hobby Geocaching halt. Die Nord-Reviewer (Bundesländer: SH, HH, NDS, HB) verfahren bis zur nächsten Entscheidung der Bundesregierung folgendermaßen:
Ein kleiner Trost: Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Dosensuchen und bedanken uns bei Euch für Euer Verständnis! Bleibt gesund |
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Aktive Reviewer Im Team Nord:
(alphabetisch sortiert)
Sperrzonen
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.
Bremen
Derzeit keine Sperrzonen bekannt.
Hamburg
Ort bzw. Eigentümer
Karte
Informationen
Geocaching erlaubt
Nationalpark Wattenmeer
Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de
EVENTUELL
NSG Höltigbaum
Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de
EVENTUELL
Flughafen Hamburg GmbH
Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de
EVENTUELL
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet
NEIN
Niedersachsen
Ort bzw. Eigentümer
Karte
Informationen
Geocaching erlaubt
Nationalpark Wattenmeer
Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de
EVENTUELL
Landeshauptstadt Hannover
In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches
EVENTUELL
Landeshauptstadt Hannover
Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 9 SOG-VO)
NEIN
Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität
Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers
EVENTUELL
Region Hannover - Steinhuder Meer
In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich
EVENTUELL
In der Nähe des Wasserwerks Elze
Keine Caches im potentiellen Brutgebiet
NEIN
Harz/Johanneser Bergwiesen
Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken
NEIN
Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf
Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.
NEIN
Schloß Dankern / Dankernsee
Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.
NEIN
Hansestadt Stade
Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)
NEIN
Forstgenossenschaft Wibbecke
Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.
NEIN
Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld
Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.
NEIN
Göhrde
Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken
NEIN
Upjever
Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches
NEIN
Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde
Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken
NEIN
Ehra-Lessien
Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände
NEIN
Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord
Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet
NEIN
Stadt Peine
Naturdenkmal – keine Caches erlaubt
NEIN
Hilter am Teutoburger Wald
Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches
NEIN
Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil
Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers
EVENTUELL
Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers
EVENTUELL
Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim
NEIN
Schleswig-Holstein
Ort bzw. Eigentümer
Karte
Informationen
Geocaching erlaubt
Nationalpark Wattenmeer
Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de
EVENTUELL
Forst Bliestorf
Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.
NEIN
Forst Bandorf
Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil: http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211
EVENTUELL
Jersbeker Forst
In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.
EVENTUELL
Sachsenwald
Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet
NEIN
Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf
Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.
NEIN
Großölanlage Flemhude
Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.
NEIN
Beimoorwald
Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.
EVENTUELL
Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen
Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik
EVENTUELL
Breitenburg-Nordoe
Privatwald – keine Caches erlaubt
NEIN
Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald
Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers
EVENTUELL
Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee
Eigentümer duldet keine T5-Caches
EVENTUELL
NEIN
Verhalten im Wald
Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge
§ 17 Landeswaldgesetz
Erlaubt:
- Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
- Wegegebot zur Nachtzeit
- Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde
Verboten:
- Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
- Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
- Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
- Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
- Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen
§ 30 Landesnaturschutzgesetz
Erlaubt:
- Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
- Radfahren auf Privatwegen
- Betreten des Meeresstrandes
Verboten:
- Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
- Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
- Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen
Jagdrecht
Erlaubt:
- Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes
Verboten:
Landesforsten Niedersachsen
Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/
Adoption
Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.
Angelcaches
an Hauptverkehrsstraßen
Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.
an Laternen
Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.
Hintergrund:
Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.
Archivierung lange deaktivierter Caches
Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.
Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.
Baumklettern
Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.
Cacheserien "Powertrails"
Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.
Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.
Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.
Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential
Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.
Das bedeutet im Detail:
Bei der Einholung der Erlaubnis:
- ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
- Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
- Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.
Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:
- Die Anzahl der Caches die erlaubt werden
- Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
- Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.
Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:
- Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
- Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
- Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.
Challenge-Caches
Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206
- Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.
Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206
- Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.
Events
Events während einer öffentlichen Veranstaltung
- Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.
Eventstacking
- Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.
Events und Corona/COVID 19
Die folgenden Informationen stellen den Informationsstand am 17.03.2020 UPDATE vom 20.04.2020 03.05.2020 dar. Sie sind eine erste Orientierungshilfe dar und ersetzen nicht, sich als Veranstalter weitergehend zu informieren und gegebenenfalls zu reagieren.
Geocaching.com hat in seinem Blog unter https://www.geocaching.com/blog/2020/03/community-first/ dazu informiert. Ein Überblick zu anderen Bundesländern findet sich unter https://www.gc-reviewer.de/aktuelle-informationen-zu-covid-19-und-geocaching-events/.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aktuell keine Events und Community Celebration Events (CCE) veröffentlichen. Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Veranstaltungen jeder Größenordnung und unabhängig vom Veranstaltungsort und Teilnehmerkreis untersagt worden, bzw. die Untersagung steht bald bevor. Die Regelungen sind zwar mit Fristen versehen, es ist aber nicht absehrbar, ob Veranstaltungen danach und wenn ja in welcher Form sie wieder zugelassen werden.
Eingereichte Events und CCE werden von uns deaktiviert. Ist ein Eventowner sich sicher, dass die Rechtslage sich geändert hat und das Event stattfinden kann, kann das Event wieder aktiviert werden.
Bremen
Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Bremen können Informationen unter https://www.bremen.de/corona abgerufen werden.
Bremen hat alle Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 untersagt. Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 19.04.2020 3. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.
Hamburg
Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Hamburg können Informationen unter https://www.hamburg.de/coronavirus/ abgerufen werden.
Hamburg hat alle Veranstaltungen bis zum 6. Mai 2020 untersagt. https://www.hamburg.de/verordnung/. Events können daher bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.
Niedersachsen
Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Niedersachsen können landesweit gültige Informationen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus abgerufen werden.
Niedersachsen hat alle Veranstaltungen durch Verordnung vom 17.04.2020 bis einschließlich dem 6. Mai 2020 untersagt (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 10/2020 vom 17.04.2020 mit der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (ab Seite 74). Events können bis dahin nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.
Schleswig-Holstein
Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Schleswig-Holstein können landesweit gültige Informationen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html abgerufen werden. Schleswig-Holstein hat mit Verordnung vom 17.04. 01.05. Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 17. Mai 2020 untersagt (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html). Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden.
Aktive Reviewer Im Team Nord:
(alphabetisch sortiert)
Sperrzonen
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.
Bremen
Derzeit keine Sperrzonen bekannt.
Hamburg
Ort bzw. Eigentümer | Karte | Informationen | Geocaching erlaubt |
---|---|---|---|
Nationalpark Wattenmeer | Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten. | EVENTUELL | |
NSG Höltigbaum | Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen. | EVENTUELL | |
Flughafen Hamburg GmbH |
| Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de | EVENTUELL |
Bundeswehrkrankenhaus Hamburg | Karte | Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet | NEIN |
Niedersachsen
Ort bzw. Eigentümer | Karte | Informationen | Geocaching erlaubt |
---|---|---|---|
Nationalpark Wattenmeer | Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten. | EVENTUELL | |
Landeshauptstadt Hannover | In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches | EVENTUELL | |
Landeshauptstadt Hannover | Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 9 SOG-VO) | NEIN | |
Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität | Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers | EVENTUELL | |
Region Hannover - Steinhuder Meer | In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich | EVENTUELL | |
In der Nähe des Wasserwerks Elze | Keine Caches im potentiellen Brutgebiet | NEIN | |
Harz/Johanneser Bergwiesen | Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken | NEIN | |
Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf | Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird. | NEIN | |
Schloß Dankern / Dankernsee | Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände. | NEIN | |
Hansestadt Stade | Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO) | NEIN | |
Forstgenossenschaft Wibbecke | Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände. | NEIN | |
Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld | Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände. | NEIN | |
Göhrde | Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken | NEIN | |
Upjever | Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches | NEIN | |
Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde | Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken | NEIN | |
Ehra-Lessien | Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände | NEIN | |
Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord | Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet | NEIN | |
Stadt Peine | Naturdenkmal – keine Caches erlaubt | NEIN | |
Hilter am Teutoburger Wald | Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches | NEIN | |
Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil | Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers | EVENTUELL | |
Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz |
| Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers | EVENTUELL |
Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim | Geocaching ist verboten | NEIN | |
A2 Center Altwarmbüchen | Karte | Die Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen). | NEIN |
Adenstedt Lahwald | Karte | Die Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees. | NEIN |
Insel im Giftener See | Karte | Die gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. Seeordnung | NEIN |
Schleswig-Holstein
Ort bzw. Eigentümer | Karte | Informationen | Geocaching erlaubt |
---|---|---|---|
Nationalpark Wattenmeer | Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten. | EVENTUELL | |
Forst Bliestorf | Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches. | NEIN | |
Forst Bandorf | Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil: http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211 | EVENTUELL | |
Jersbeker Forst | In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich. | EVENTUELL | |
Sachsenwald | Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet | NEIN | |
Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf | Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird. | NEIN | |
Großölanlage Flemhude | Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände. | NEIN | |
Beimoorwald | Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder. | EVENTUELL | |
Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen | Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik | EVENTUELL | |
Breitenburg-Nordoe | Privatwald – keine Caches erlaubt | NEIN | |
Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald | Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers | EVENTUELL | |
Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee | Eigentümer duldet keine T5-Caches | EVENTUELL | |
Itzehoe - Waldgebiet östlich von Itzehoe | Karte | Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches. | NEIN |
Waldgebiet zwischen Friedensthal und Eckernförde | Karte | Der Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich. | EVENTUELL |
NSG Wittenborner Heide | Karte | Geocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNB | EVENTUELL |
Verhalten im Wald
Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge
§ 17 Landeswaldgesetz
Erlaubt:
- Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
- Wegegebot zur Nachtzeit
- Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde
Verboten:
- Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
- Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
- Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
- Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
- Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen
§ 30 Landesnaturschutzgesetz
Erlaubt:
- Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
- Radfahren auf Privatwegen
- Betreten des Meeresstrandes
Verboten:
- Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
- Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
- Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen
Jagdrecht
Erlaubt:
- Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes
Verboten:
- Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
- Vorsätzliche Störung der Jagd
- Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind
Landesforsten Niedersachsen
Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/
Adoption
Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.
Angelcaches
an Hauptverkehrsstraßen
Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.
an Laternen
Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.
Hintergrund:
Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.
Archivierung lange deaktivierter Caches
Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.
Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.
Baumklettern
Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.
Cacheserien "Powertrails"
Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.
Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.
Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.
Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential
Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.
Das bedeutet im Detail:
Bei der Einholung der Erlaubnis:
- ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
- Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
- Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.
Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:
- Die Anzahl der Caches die erlaubt werden
- Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
- Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.
Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:
- Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
- Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
- Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.
Challenge-Caches
Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206
- Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.
Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206
- Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.
Events
Events während einer öffentlichen Veranstaltung
- Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.
Eventstacking
- Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.
Events und Corona/COVID 19
Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können leider nur zum Teil wieder Events stattfinden.
Dabei ist der Owner als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich.
Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.
Was ist möglich, was noch nicht:
Noch nicht möglich sind Events jeglicher Art in:
Hamburg
Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen §2 Asatz 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO – somit können hier noch keine Events freigeschaltet werden
Niedersachsen
Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen §1 Absatz 5 Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus – somit können hier noch keine Events freigeschaltet werden
CCE Events
CCEs (Community Celebration Events) werden ebenfalls nicht in Schleswig-Holstein und Bremen freigeschaltet, da hier mit erhöhten Teilnehmerzahlen zu rechnen ist die, die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen noch nicht zulassen.
Bremen
freigeschaltet werden:
- Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
- Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
- Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!
Schleswig-Holstein
freigeschaltet werden:
- Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach § 5 Absatz 3 bis maximal 50 Personen
- Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
- Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
- Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!
HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung
Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:
If local rules about gatherings require collection of attendee information for purposes of contact tracing, event owners should follow those local rules, and
- collect only the information that is required;
- destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
- be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).
If local rules about gatherings do not require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:
- collect only the information needed to contact people;
- destroy the information no more than one month after the event;
- are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).
In an event location where gathering attendee information is not required, should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the corona virus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.
Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)
Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.
Z.B. mit folgendem Disclaimer:
Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.
Die Eventteilnehmer haben gemäß § 2 Abs. (1) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste gemäß § 4 Abs. 2 der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einzutragen.
Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.
Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.
Kritische Orte für Geocaches
Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)
Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.
(*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Autobahnraststätten
Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.
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