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Comment: Eventstart in SH/HB

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Informationen zu der Corona/COVID 19 Situation

Update: 06.05.2020

Das komplette Nord Reviewer Team hat beschlossen in den Bundesländern Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen, aufgrund der derzeitigen Lage, bis einschließlich 6.5.2020 keine neuen Geocaches zu veröffentlichen.
Die jeweilige Allgemeinverfügung für die Norddeutschen Bundesländer findet ihr Ab sofort können in Bremen und Schleswig Holstein wieder Events gepublished werden. In Hamburg und Niedersachsen lassen es die derzeitigen Verordnungen noch nicht zu.
Weitere Infos findet ihr hier!


UPDATE: 06.05.2020

Liebe Geocacher,

ab dem 7.5. werden im Norden Deutschlands wieder Caches gepublished.
Weitere Infos findet ihr auch hier: https://www.gc-reviewer.de/statement-zum-ende-des-publish-stopps-in-deutschland/

Wir wünschen Dir/Euch weiterhin viel Spaß beim Suchen und Verstecken

UPDATE: 03.05.2020

Liebe Geocacher,

wir erleben nach wie vor eine außergewöhnliche Zeit. Eine Zeit, die geprägt ist durch Abwarten, Aushalten und Umdenken. Diese Zeit macht auch nicht vor unserem Hobby Geocaching halt.
Der Frühling war schon je her die Zeit im Jahr, wo die meisten neuen Geocaches eingereicht wurden. Das ist aktuell sehr deutlich an der Warteschlange zu spüren. Nur eines ist in diesem Jahr, sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern anders. Es werden bis auf weiteres weder neue Caches noch neue Events gepublished. Handhabungen können von Land zu Land und sogar von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen.

Die Nord-Reviewer (Bundesländer: SH, HH, NDS, HB) verfahren bis zur nächsten Entscheidung der Bundesregierung folgendermaßen:

  • Caches:
    Solange das offizielle Kontaktverbot der Bundes- und Landesregierungen aufrecht erhalten bleibt, werden keine neuen Geocaches veröffentlicht.
  • Events:
    Auch bei Events gilt derzeit, dass keine neuen Lisstings gepublished werden, auch dann nicht, wenn das Event erst im Sommer stattfinden soll. Hier werden wir den nächste Beschluss der Bundesregierung abwarten und wie die jeweiligen Landesregierungen reagieren. Erst wenn das Kontaktverbot aufgehoben wird, werden wir wieder Events veröffentlichen. Wir behalten die Situation im Blick und werden unsere Vorgehensweise an die jeweiligen Entscheidung der Länder anpassen.

Ein kleiner Trost:
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, bestehende Caches zu suchen. Diese Auswahl sollte für die allermeisten Cacher noch einige Dosen parat halten.
Bitte haltet auch dieses regionales Wiki "Norddeutschland" im Auge. Hier werden wir die Änderungen für Euch dokumentieren.

Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Dosensuchen und bedanken uns bei Euch für Euer Verständnis!

Bleibt gesund
Eure Nord-Reviewer

Aktive Reviewer Im Team Nord:

(alphabetisch sortiert)

ReviewernameGerandKatHans-GreteKanne und SikiK. Janewaylatedrivestash-labUaine agus Gorm

Sperrzonen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.

  • Bremen

Derzeit keine Sperrzonen bekannt.

  • Hamburg

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

NSG Höltigbaum

Karte
 

Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

EVENTUELL

Flughafen Hamburg GmbH

Karte

 

Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

EVENTUELL

Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Karte

Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

NEIN

  • Niedersachsen

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte

In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

EVENTUELL

Landeshauptstadt Hannover

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

NEIN

Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

EVENTUELL

Region Hannover - Steinhuder Meer

Karte I
Karte II
Karte III
Karte IV

In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

EVENTUELL

In der Nähe des Wasserwerks Elze

Karte

Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

NEIN

Harz/Johanneser Bergwiesen

Karte

Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Schloß Dankern / Dankernsee

Karte

Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Hansestadt Stade

Karte
 

Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

NEIN

Forstgenossenschaft Wibbecke

Karte I
Karte II

Karte III

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Göhrde

Karte

Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

NEIN

Upjever

Karte I
Karte II
Karte III

Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

NEIN

Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

Karte

Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

NEIN

Ehra-Lessien

Karte

Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

NEIN

Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

Karte

Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

NEIN

Stadt Peine

Karte

Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

NEIN

Hilter am Teutoburger Wald

Karte

Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

NEIN

Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

Karte

Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Karte

 

Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

EVENTUELL

Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

Verordnungstext

Karte

Geocaching ist verboten

NEIN

A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEINAdenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEINInsel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN

 

  • Schleswig-Holstein

Ort bzw. Eigentümer

Karte

Informationen

Geocaching erlaubt

Nationalpark Wattenmeer

Karte
 

Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

EVENTUELL

Forst Bliestorf

Karte

Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Forst Bandorf

Karte
 

Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

EVENTUELL

Jersbeker Forst

Karte

In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

EVENTUELL

Sachsenwald

Karte

Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

NEIN

Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

Karte
 

Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

NEIN

Großölanlage Flemhude

Karte

Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

NEIN

Beimoorwald

Karte

Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

EVENTUELL

Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

Karte
 

Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

EVENTUELL

Breitenburg-Nordoe

Karte

Privatwald – keine Caches erlaubt

NEIN

Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

Karte

Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

EVENTUELL

Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

Karte
 

Eigentümer duldet keine T5-Caches

EVENTUELL

Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

NEIN

Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELLNSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL

Verhalten im Wald

Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

§ 17 Landeswaldgesetz

Erlaubt:

  • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
  • Wegegebot zur Nachtzeit
  • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

Verboten:

  • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
  • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
  • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
    • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
    • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

§ 30 Landesnaturschutzgesetz

Erlaubt:

  • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
  • Radfahren auf Privatwegen
  • Betreten des Meeresstrandes

Verboten:

  • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
  • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
  • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

Jagdrecht

Erlaubt:

  • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

Verboten:

  • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
  • Vorsätzliche Störung der Jagd
  • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

    Landesforsten Niedersachsen

    Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/

    Adoption

    Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.

    Angelcaches

    an Hauptverkehrsstraßen

    Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

    an Laternen

    Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

    Hintergrund:

    Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.

    Archivierung lange deaktivierter Caches 

    Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.

    Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.

    Baumklettern

    Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.

    Cacheserien "Powertrails"

    Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.

    Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.

    Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

    Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential

    Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.

    Das bedeutet im Detail:

    Bei der Einholung der Erlaubnis:

    • ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
    • Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
    • Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.

    Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:

    • Die Anzahl der Caches die erlaubt werden 
    • Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
    • Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.

    Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:

    • Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
    • Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
    • Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.

    Challenge-Caches

    Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

    • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.

              Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

    • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.



    Events

    Events während einer öffentlichen Veranstaltung

    • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

    Eventstacking

    • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

    Events und Corona/COVID 19

    Die folgenden Informationen stellen den Informationsstand am 17.03.2020 UPDATE vom 20.04.2020 03.05.2020 dar. Sie sind eine erste Orientierungshilfe dar und ersetzen nicht, sich als Veranstalter weitergehend zu informieren und gegebenenfalls zu reagieren.

    Geocaching.com hat in seinem Blog unter https://www.geocaching.com/blog/2020/03/community-first/ dazu informiert. Ein Überblick zu anderen Bundesländern findet sich unter https://www.gc-reviewer.de/aktuelle-informationen-zu-covid-19-und-geocaching-events/.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir aktuell keine Events und Community Celebration Events (CCE) veröffentlichen. Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Veranstaltungen jeder Größenordnung und unabhängig vom Veranstaltungsort und Teilnehmerkreis untersagt worden, bzw. die Untersagung steht bald bevor. Die Regelungen sind zwar mit Fristen versehen, es ist aber nicht absehrbar, ob Veranstaltungen danach und wenn ja in welcher Form sie wieder zugelassen werden.

    Eingereichte Events und CCE werden von uns deaktiviert. Ist ein Eventowner sich sicher, dass die Rechtslage sich geändert hat und das Event stattfinden kann, kann das Event wieder aktiviert werden.

    Bremen

    Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Bremen können Informationen unter https://www.bremen.de/corona abgerufen werden.

    Bremen hat alle Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 untersagt. Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 19.04.2020 3. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

    Hamburg

    Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Hamburg können Informationen unter https://www.hamburg.de/coronavirus/ abgerufen werden.

    Hamburg hat alle Veranstaltungen bis zum 6. Mai 2020 untersagt. https://www.hamburg.de/verordnung/. Events können daher bis zu diesem Tag nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

    Niedersachsen

    Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Niedersachsen können landesweit gültige Informationen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus abgerufen werden.

    Niedersachsen hat alle Veranstaltungen durch Verordnung vom 17.04.2020 bis einschließlich dem 6. Mai 2020 untersagt (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 10/2020 vom 17.04.2020 mit der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (ab Seite 74). Events können bis dahin nicht stattfinden. Es liegt in der Verantwortung von Eventownern für Events, die nach dem 6. Mai 2020 stattfinden sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn das Event vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet.

    Schleswig-Holstein

    Die Risikoeinschätzungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen unterliegen einem steten Wandel. In Schleswig-Holstein können landesweit gültige Informationen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html abgerufen werden. Schleswig-Holstein hat mit Verordnung vom 17.04. 01.05. Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 17. Mai 2020 untersagt (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html). Events können bis zu diesem Tag nicht stattfinden.

    Es liegt in der Verantwortung von Eventownern sich über die örtlichen Regelungen regelmäßig zu informieren und zu reagieren. Soweit Verbote über den 17. Mai 2020 hinaus ausgesprochen werden, wäre es schön, wenn dieses vom Owner direkt archiviert wird und nicht die Reaktion der Community und der Reviewer abwartet. Ihr unterstützt die lokalen Gesundheitsämter, indem ihr auf ein Event verzichtet

    Aktive Reviewer Im Team Nord:

    (alphabetisch sortiert)



    Sperrzonen

    Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, verlinkt ist zum Teil ein Punkt auf der Karte, das gesperrte Gebiet ist meist deutlich größer.


    • Bremen

    Derzeit keine Sperrzonen bekannt.


    • Hamburg

    Ort bzw. Eigentümer

    Karte

    Informationen

    Geocaching erlaubt

    Nationalpark Wattenmeer

    Karte
     

    Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
    Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

    EVENTUELL

    NSG Höltigbaum

    Karte
     

    Bitte die Cacheverstecke mit der Stiftung Naturschutz abstimmen.
    Informationen unter http://www.hoeltigbaum.de

    EVENTUELL

    Flughafen Hamburg GmbH

    Karte

     

    Bitte die Cacheverstecke auf dem Gelände oder im öffentlichen Gelände drumherum (Sicherheitsbereich) mit der Konzernrechtsabteilung der Flughafen Hamburg GmbH abstimmen. http://www.airport.de

    EVENTUELL

    Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

    Karte

    Keine Geocaches auf dem Gelände geduldet

    NEIN


    • Niedersachsen

    Ort bzw. Eigentümer

    Karte

    Informationen

    Geocaching erlaubt

    Nationalpark Wattenmeer

    Karte
     

    Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
    Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

    EVENTUELL

    Landeshauptstadt Hannover

    Karte


    In der Eilenriede erlaubt die Landeshauptstadt Hannover keine Caches außerhalb der ausgewiesenen Wege (keine Trampelpfade!), keine Klettercaches und auch keine Angelcaches

    EVENTUELL

    Landeshauptstadt Hannover

    Karte
     

    Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten.  (§ 9 SOG-VO)

    NEIN

    Landeshauptstadt Hannover – Leibnitz-Universität

    Karte
     

    Caches nur mit Genehmigung des Eigenümers

    EVENTUELL

    Region Hannover - Steinhuder Meer

    Karte I
    Karte II
    Karte III
    Karte IV

    In den Naturschutzgebieten Totes Moor, Meerbruchwiesen, Meerbruch und Hagenburger Moor sind Geocaches nur nach Kontakt und Erlaubnis vom Naturparkranger Herrn Nolte Mobil: 0172 170 10 42 möglich

    EVENTUELL

    In der Nähe des Wasserwerks Elze

    Karte

    Keine Caches im potentiellen Brutgebiet

    NEIN

    Harz/Johanneser Bergwiesen

    Karte

    Der Eigentümer duldet keine Caches auf seinen Grundstücken

    NEIN

    Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

    Karte

    Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

    NEIN

    Schloß Dankern / Dankernsee

    Karte

    Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände.

    NEIN

    Hansestadt Stade

    Karte
     

    Das Erklettern von Straßenlaternen, Lichtmasten, Notrufanlagen, Denkmälern, Brunnen und Bäumen in Bereichen öffentlicher Straßen ist verboten. (§ 6 SOG-VO)

    NEIN

    Forstgenossenschaft Wibbecke

    Karte I
    Karte II

    Karte III

    Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

    NEIN

    Standortübungsplatz Osterforde/ Friedrichsfeld

    Karte

    Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

    NEIN

    Göhrde

    Karte

    Grundeigentümer dulden keine Caches auf Ihren Grundstücken

    NEIN

    Upjever

    Karte I
    Karte II
    Karte III

    Försterei /Jagdpächter duldet keine Caches

    NEIN

    Forstrevier Wulfter Berg, Gemeinde

    Karte

    Gutsverwaltung Schelenburg duldet keine Caches auf seinem Grundstücken

    NEIN

    Ehra-Lessien

    Karte

    Privatwald – Grundeigentümer duldet keine Caches auf seinem Gelände

    NEIN

    Stadt Braunschweig, Biotop am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord

    Karte

    Stadt Braunschweig duldet keine Caches in diesem Gebiet

    NEIN

    Stadt Peine

    Karte

    Naturdenkmal – keine Caches erlaubt

    NEIN

    Hilter am Teutoburger Wald

    Karte

    Fledermausschutzgebiet – Eigentümer duldet keine Caches

    NEIN

    Luftmunitionsanstalt Harptedt (Dünsen) – Ostteil

    Karte

    Munitionsreste vermutet; Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

    EVENTUELL

    Stadt Celle, Ortsteil Scheuen - Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

    Karte

     

    Caches nur mit Erlaubnis des Eigentümers

    EVENTUELL

    Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim

    Verordnungstext

    Karte

    Geocaching ist verboten

    NEIN

    A2 Center AltwarmbüchenKarteDie Eigentümer dulden keine Cache auf dem Geländer (Möbelhaus eingeschlossen).NEIN
    Adenstedt LahwaldKarteDie Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Cache auf Ihrem Gelände. Das Gelände umfasst das Waldstück und die Hälfte des Sees.NEIN
    Insel im Giftener SeeKarteDie gesamte Insel, einschließlich der Uferzone ist Vogelschutzgebiet. SeeordnungNEIN

     

    • Schleswig-Holstein

    Ort bzw. Eigentümer

    Karte

    Informationen

    Geocaching erlaubt

    Nationalpark Wattenmeer

    Karte
     

    Keine Geocaches in gekennzeichneten Brut- und Rastgebieten.
    Informationen unter http://www.nationalpark-wattenmeer.de

    EVENTUELL

    Forst Bliestorf

    Karte

    Der Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

    NEIN

    Forst Bandorf

    Karte
     

    Caches nur mit Genehmigung der Forstverwaltung erlaubt. Kontaktprofil:  http://www.geocaching.com/profile/default.aspx?guid=b3768ad4-70f4-4213-9157-43c77290c211

    EVENTUELL

    Jersbeker Forst

    Karte

    In Absprache mit dem Jagdaufseher / Eigentümer möglich.

    EVENTUELL

    Sachsenwald

    Karte

    Derzeit erlaubt der Eigentümer keine Geocaches in diesem Waldgebiet

    NEIN

    Zwischen Mühlenbarbek und Rosdorf

    Karte
     

    Von der Gutsverwaltung Schloß Breitenburg verwaltete Flächen, auf denen kein Geocaching geduldet wird.

    NEIN

    Großölanlage Flemhude

    Karte

    Grundeigentümergemeinschaft duldet keine Caches auf seinem Gelände.

    NEIN

    Beimoorwald

    Karte

    Klettercaches lediglich in Wegenähe der Wirtschaftwälder.

    EVENTUELL

    Ehemalige Pulverfabrik und NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen

    Karte
     

    Stadt Geesthacht duldet keine Caches abseits der Wege und an Liegenschaften der ehemaligen Pulverfabrik

    EVENTUELL

    Breitenburg-Nordoe

    Karte

    Privatwald – keine Caches erlaubt

    NEIN

    Schmilau / Sterley, Horst – Privatwald

    Karte

    Keine Caches erlaubt ohne Genehmigung des Eigentümers

    EVENTUELL

    Stadt Quickborn – Privatwald Elsensee

    Karte
     

    Eigentümer duldet keine T5-Caches

    EVENTUELL

    Itzehoe - Waldgebiet östlich von ItzehoeKarteDer Eigentümer des Waldes duldet keine Geocaches.

    NEIN

    Waldgebiet zwischen Friedensthal und EckernfördeKarteDer Besitzer des Feldes Zwischen dem Wald und Eckernförde duldet keine Überquerung seines Feldes als Abkürzung zum Wald. Für Caches in diesem Waldstück ist die Abstimmung mit dem Wald- und Feldbesitzer erforderlich.EVENTUELL
    NSG Wittenborner HeideKarteGeocaches nur nach Genehmigung der zuständigen UNBEVENTUELL


    Verhalten im Wald

    Schleswig-Holstein – Kleiner Knigge

    § 17 Landeswaldgesetz

    Erlaubt:

    • Freies Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr
    • Wegegebot zur Nachtzeit
    • Wegegebot für Fahrräder, Schlittenhunde, andere Haustiere und angeleinte Hunde

    Verboten:

    • Betreten von Flächen, auf denen Forstarbeiten laufen
    • Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern und forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen
    • Betreten von gesperrten Flächen (§ 20 Landeswaldgesetz)
      • Organisierte Veranstaltungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 Landeswaldgesetz)
      • Reiten im Wald abseits von ausgewiesenen Reitwegen

    § 30 Landesnaturschutzgesetz

    Erlaubt:

    • Betreten von Privatwegen sowie Wegrändern zum Zwecke der Erholung
    • Radfahren auf Privatwegen
    • Betreten des Meeresstrandes

    Verboten:

    • Betreten von allen landwirtschaftlich genutzten Flächen
    • Betreten von Naturschutzgebieten (Schutzverordnungen)
    • Mitführen von Hunden am Meeresstrand vom 1.4. bis 31.10.
    • Mutwilliges Beunruhigen von Tieren und Entnahme von Pflanzen

    Jagdrecht

    Erlaubt:

    • Wildbeobachtung im Rahmen des Betretungsrechtes

    Verboten:

    • Benutzung jagdlicher Einrichtungen, z. B. Hochsitze
    • Vorsätzliche Störung der Jagd
    • Betreten von Flächen, die wegen Jagdbetriebs vorübergehend gesperrt sind

    Landesforsten Niedersachsen

    Empfehlungen für naturverträgliches Geocaching in den Niedersächsischen Landesforsten: https://www.landesforsten.de/erleben/unterwegs-in-den-nlf/geocaching/


    Adoption

    Die Übernahme / Adoption eines Caches durch einen anderen Owner ist nur auf Veranlassung des derzeitigen Owners möglich (über die Seite https://www.geocaching.com/adopt/). Eine "Zwangsadoption" durch einen Reviewer ist nicht möglich. Archivierte Caches können nicht zum Zweck einer Adoption aus dem Archiv zurückgeholt werden.


    Angelcaches

    an Hauptverkehrsstraßen

    Angelcaches in unmittelbarer Nähe zu einer vielbefahrenen Straße oder Parkplätzen benötigen die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

    an Laternen

    Hier benötigen wir ebenfalls die Erlaubnis der Kommune, aus der hervorgeht, dass der Cache dort platziert werden darf. Diese Erlaubnis kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Erlaubnis benötigen wir den Namen und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Person, die sie erteilt hat.

    Hintergrund:

    Da ein Beklettern der Laternen nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Gemeinden das Beklettern von Laternen und anderen öffentlichen Einrichtungen verboten ist, wird das Beklettern dort als Ordnungswidrigkeit verfolgt und ist daher zu unterlassen. Es ist schon zu Polizeieinsätzen gekommen, wenn Cacher auf Laternen geklettert sind. Die Cacheowner werden oft recht schnell ermittelt und die Kosten der Aktion können den Ownern in Rechnung gestellt werden. Nach Angaben von Straßenlaternen-Betreibern ist die Statik einer Laterne nicht für das Beklettern ausgelegt.


    Archivierung lange deaktivierter Caches 

    Ist ein Cache mehr als 2,5 - 3 Monate deaktiviert, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Fledermausschutzzeit) vorliegt, erfolgt eine Verwarnung durch einen Reviewer. Erfolgt nach weiteren 30 Tagen keine Rückmeldung durch den Cacheowner, wird der Cache vom Reviewer archiviert.

    Caches, die wegen mangelnder Wartung vom Reviewer archiviert wurden, können nicht mehr aus dem Archiv zurückgeholt werden. Soll der Cache weiter bestehen, muss daher ein komplett neues Cachelisting angelegt und eingereicht werden.


    Baumklettern

    Sofern dein Cache auf einem Baum liegt, den eine normalgroße erwachsene Person nicht erreichen kann, ohne den Erdboden zu verlassen, bestätige bitte in deiner Reviewer Note, dass du die Satzung über den Schutz des Baumbestandes der zuständigen Stadt oder Gemeinde kennst und nicht gegen eine Auflage und oder Regelung verstoßen hast.


    Cacheserien "Powertrails"

    Ob und bei welcher Anzahl von Caches einer Serie eine explizite schriftliche Erlaubnis im Reviewprozess vorgelegt werden muss, entscheidet das Nord-Team an Hand von Lage, Infrastruktur und Art der Caches.

    Durch die Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis soll vermieden werden, dass bereits jetzt bestehende Sperrzonen in einigen Gebieten weiter ausgedehnt werden oder neue Sperrzonen entstehen.

    Caches einer Serie, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, werden nur freigeschaltet sofern eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

    Cacheserien / "Powertrails" mit erhöhtem Konfliktpotential

    Auf Grund der vergangenen Ereignisse bezügliche Paddeltrails in Deutschland ist für solche Powertrails eine präzise, detaillierte Erlaubnis der zuständigen Behörden/Eigentümer einholen.

    Das bedeutet im Detail:

    Bei der Einholung der Erlaubnis:

    • ist dein zuständiger Reviewer*in immer in CC zu setzten
    • Die Behörde wird in der Anfrage auf Erlaubnis darauf hingewiesen, dass bei solch einem Powertrail immer Schäden in und an der Natur sowie an Eigentum entstehen und das Hinweise in den Cachebeschreibungen dies nicht verhindern werden/können.
    • Die erteilte Erlaubnis ist im Original und vollständig (nicht nur Auszüge) deinem zuständigen Reviewer*in zu übermitteln.

    Die Erlaubnis für den geplanten Powertrail muss beinhalten:

    • Die Anzahl der Caches die erlaubt werden 
    • Welche Aktivität für das Finden der Dosen ausgeübt werden darf, z.B. paddeln, angeln, klettern etc.
    • Für welchen Bereich die Erlaubnis der Zuständigen Behörde ausgestellt wird.

    Weiterhin gibt es einige Auflagen für solche Powertrails:

    • Keine Caches in Biotopen sowie allen Schutzgebiete
    • Keine Caches die ein durchqueren von Biotope sowie allen Schutzgebieten provozieren
    • Die Caches müssen so platziert werden, dass ein Loggen von Land aus nicht möglich ist, sodass sich Landeigentümer nicht gestört fühlen. Andernfalls ist die Erlaubnis von jedem Landeigentümer notwendig.


    Challenge-Caches

    Kriterien für einen zulässigen Challenge-Cache findet hier: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

    • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund bei Cito-Events, Mega-Events und Giga-Events aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht mehr gepublished werden.

              Hintergrund: https://www.geocaching.com/help/index.php?pg=kb.chapter&id=127&pgid=206

    • Challenge-Caches, die auf einen definitiven Fund von Community-Celebration-Events oder Locationless Caches aufbauen, können in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht gepublished werden.


    Events

    Events während einer öffentlichen Veranstaltung

    • Werden nicht gepublished, einzige Ausnahme sind „Weihnachtsmarkt-Events“, diese sind ein „Geschenk“ der deutschen Reviewer an die Community.

    Eventstacking

    • Unter Eventstacking versteht man die Möglichkeit für die gleiche Zielgruppe, in kurzer Zeit von einem "Event" zum nächsten "Event" zu springen. Dies entspricht nicht dem Sinn eines Geocaching-Events.

    Events und Corona/COVID 19

    Nach Inkrafttreten verschiedener Verordnungen und Lockerungen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können leider nur zum Teil wieder Events stattfinden.
    Dabei ist der Owner als Veranstalter für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen einschließlich eventueller lokaler Auflagen - die uns Reviewern nicht zwangsläufig bekannt sein können - verantwortlich.
    Wenn wir alle mit Verantwortung, Sorgfalt und Umsicht dazu beitragen das Virus weiterhin einzudämmen, können vielleicht auch bald weitere Lockerungen getroffen werden.

    Was ist möglich, was noch nicht:

    Noch nicht möglich sind Events jeglicher Art in:

    Hamburg

    Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen §2 Asatz 1 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO – somit können hier noch keine Events freigeschaltet werden

    Niedersachsen

    Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen §1 Absatz 5 Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus – somit können hier noch  keine Events freigeschaltet werden

    CCE Events

    CCEs (Community Celebration Events) werden ebenfalls nicht in Schleswig-Holstein und Bremen freigeschaltet, da hier mit erhöhten Teilnehmerzahlen zu rechnen ist die, die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen noch nicht zulassen.


    Bremen

    freigeschaltet werden:

    • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach § 11 Absatz 2 bis maximal 50 Personen
    • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
    • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

    Schleswig-Holstein

    freigeschaltet werden:

    • Outdoor Events mit Schutz- und Hygienekonzept nach § 5 Absatz 3 bis maximal 50 Personen
    • Das erarbeitete Schutz- und Hygiene-konzept ist im Listing für die potentiellen Eventteilnehmer zu skizzieren
    • Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
    • Der Eventowner bestätigt, dass die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden wurden. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Bußgeldtabelle!

    HQ Vorgabe für Kontaktdatenerfassung

    Für die Erfassung der Kontaktdaten der Attendees, hat das HQ folgende Vorgaben erstellt:

    If local rules about gatherings require collection of attendee information for purposes of contact tracing, event owners should follow those local rules, and


    1. collect only the information that is required;
    2. destroy the information in accordance with local guidance, but if no guidance exists, no more than six weeks after the event;
    3. be clear with attendees about the purpose for collection of the data (to comply with local rules) and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


    If local rules about gatherings do not require collection of attendee information, then no information should be required. If event organizers want to provide an optional sign-up sheet where people can provide information, should they wish to have it turned over to local authorities for purposes of contact tracing, that is fine as long as the organizers:


    1. collect only the information needed to contact people;
    2. destroy the information no more than one month after the event;
    3. are clear with attendees about the optional nature of providing the data, the purpose for collection of the data (contact tracing only; not emailing them about next year's event), and who it will be shared with (no one--not even HQ--except local authorities upon request).


    In an event location where gathering attendee information is not required, should organizers become aware that someone who was at their event has received a confirmed positive test for the virus, they should post an Announcement to the event page notifying attendees that one or more attendees (do not include any identifying information) to the event have tested positive for the corona virus and advising those who attended to follow local health guidance regarding monitoring themselves for symptoms and self-quarantining.


    Eine deutsche Übersetzung der temporären Guidelines findet ihr hier.. (Im Zweifelsfall gilt das englischsprachige Original)

    Da diese vorsehen, dass die Eventteilnehmer über die Erfassung der Kontaktdaten informiert werden, ist diesem im Eventlisting nach zukommen.

    Z.B. mit folgendem Disclaimer:


    Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.

    Die Eventteilnehmer haben gemäß § 2 Abs. (1) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

    Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste gemäß § 4 Abs. 2 der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einzutragen.

    Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung im Eventlisting zu posten.

    Im Falle, das der Event-Owner Informationen darüber erhält, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser eine Ankündigung/Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einen Fall Folge zu leisten.


    Kritische Orte für Geocaches

    Kritische Orte werden im Alltag oftmals nicht sofort als solche wahrgenommen. Zu kritischen Orten gehören unter anderem: Flughäfen, Autobahnbrücken, Bahnhöfe, infrastrukturelle Einrichtungen, Polizeidienststellen, militärische Sicherheitseinrichtungen, Regierungsviertel, Botschaften (https://www.geocaching.com/play/guidelines#restrictedareas)

    Solltest Du einen Cache an einem solchen Ort legen wollen, denke bitte darüber nach, ob das wirklich ein guter Ort für einen Cache ist. Es gab in Deutschland schon diverse Polizeieinsätze an solchen Orten. Bedenke bitte die Folgen, wenn unbeteiligte Personen hier Cacher und deren Treiben beobachten.
    Die Polizei ist verpflichtet, Sicherheitsbedenken auszuräumen und kann eventuell anfallende Kosten dafür umlegen, die Cacheowner sind schnell ermittelt.
    Du musst auch damit rechnen, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist, damit der Cache freigeschaltet werden kann.

    (*Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

    Autobahnraststätten

    Caches in der Nähe der Fahrbahn der Autobahn sowie der Auf- und Abfahrt (der Bereich vor oder nach den Parkplätzen) werden von der Polizei kritisch gesehen. Möchtest Du dennoch dort einen Cache verstecken, besorge Dir einen Nachweis, dass die zuständige Verwaltung einverstanden mit der Platzierung des Caches an diesem Ort ist.

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